Vakuum-Temperatur-Klimaprüfschrank

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

1 EA Vakuum-Temperatur-Klimaprüfschrank.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
2016-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
Menge oder Umfang: 1 EA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261 / 400-18204 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 081-143992
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind mit folgenden Angaben schriftlich bei der im Abschnitt I.1) unter "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken" aufgeführten Stellen anzufordern: Verfahrensart: Offenes Verfahren, Bearbeitungsnummer: X/U2AF/GF008/EF412. Angebote sind an die in Anhang A, Abschnitt III – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Stelle (Angebotssammelstelle) zu richten. Dem unterschriebenen Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen (vgl. Checkliste zur Angebotsabgabe): — Bieterangaben zum Angebot (BAAINBw B-V 043/01.2016), — Ergänzende Bieterangaben zum Angebot, — Artikelliste (ausgefüllt und unterschrieben), — Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit 2. Abschnitt VOL/A (BAAINBw-B-V 034/12.2015), — Anlageblatt zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) (BAAINBw-B-V 045/12.2015), — Angaben zum Entsorgungsweg / Kennzeichnung der Verpackung, — Übereinstimmungserklärung gemäß Anhang A der Leistungsbeschreibung, — Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 2016. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Uhrzeit: 14:00.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1 EA Vakuum-Temperatur-Klimaprüfschrank.
Referenznummer: X/U2AF/GF008/EF412
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 56072 Koblenz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt BAAINBw-B-V 034/12.2015 - (Bezugsquelle: "www.baainbw.de" Rubrik Vergabe / Unterlagen zur Angebotsabgabe);
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Formblatt BAAINBw-B-V 034/12.2015 - (Bezugsquelle: "www.baainbw.de" Rubrik Vergabe / Unterlagen zur Angebotsabgabe).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Internetadresse: www.baainbw.de 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr - E1.1 Angebotssammelstelle -
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
E-Mail: baainbwe1-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261 / 400-13960 📠
URL der Dokumente: www.baainbw.de 🌏
URL der Teilnahme: www.baainbw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: X/U2AF/GF008/EF412
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind mit folgenden Angaben schriftlich bei der im Abschnitt I.1) unter "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken" aufgeführten Stellen anzufordern:
Verfahrensart: Offenes Verfahren,
Bearbeitungsnummer: X/U2AF/GF008/EF412.
Angebote sind an die in Anhang A, Abschnitt III – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Stelle (Angebotssammelstelle) zu richten.
Dem unterschriebenen Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen (vgl. Checkliste zur Angebotsabgabe):
— Bieterangaben zum Angebot (BAAINBw B-V 043/01.2016),
— Ergänzende Bieterangaben zum Angebot,
— Artikelliste (ausgefüllt und unterschrieben),
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit 2. Abschnitt VOL/A (BAAINBw-B-V 034/12.2015),
— Anlageblatt zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) (BAAINBw-B-V 045/12.2015),
— Angaben zum Entsorgungsweg / Kennzeichnung der Verpackung,
— Übereinstimmungserklärung gemäß Anhang A der Leistungsbeschreibung,
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: 2016.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:
Uhrzeit: 14:00.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Fax: +49 228/9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter können sich zur Inanspruchnahme von Vergaberechtsschutz, das heißt der Nachprüfung behaupteter Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB an die Vergabekammer des Bundes wenden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn einzureichen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 101 a), § 101 b) und § 107 GWB einzuhalten sind:
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB: Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB: Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 081-143992 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzausrüstung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzausrüstung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-283552
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 081-143992
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: B/U2AF/GF005/GF005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 64319 Pfungstadt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-26 📅
Name: 3M Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl-Schurz-Straße 1
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41543
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 101b GWB: Unwirksamkeit:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 GWB: Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2016/S 156-283552 (2016-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-02)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-283630

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-25 📅
Name: Weiss Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Greizer Str. 41-49
Postort: Reiskirchen
Postleitzahl: 35447
Quelle: OJS 2016/S 156-283630 (2016-08-02)