Veranstaltungs-Technik

KölnKongress GmbH, Abt. Kaufm. Administration

Gegenstand der Ausschreibung ist die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs-Technik (Medien-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik, Rigging), die Beratung der Veranstalter sowie die Gestellung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Personals. Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (Beleuchtung, Beschallung) umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermietung) auch den Hin- und Rücktransport und die Auf- und Abbauten vor und nach den Veranstaltungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem 2. Teil der Vergabeunterlagen: Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltungsdienste
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung der in den Veranstaltungsstätten vorhandenen technischen Anlagen sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs-Technik (Medien-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik, Rigging), die Beratung der Veranstalter sowie die Gestellung des für die Auftragsdurchführung erforderlichen Personals. Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (Beleuchtung, Beschallung) umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermietung) auch den Hin- und Rücktransport und die Auf- und Abbauten vor und nach den Veranstaltungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem 2. Teil der Vergabeunterlagen: Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterhaltungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterhaltungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Köln 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: KölnKongress GmbH, Abt. Kaufm. Administration
Postanschrift: Messeplatz 1
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koelnkongress.de 🌏
E-Mail: h.betz@koelnkongress.de 📧
Fax: +49 2218213066 📠
URL der Dokumente: http://www.koelnkongress.de/wDeutsch/downloads.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-168595
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben aufgrund des laufenden Veranstaltungsbetriebes im Zeitraum vom 14. – 17.06.2016 die Gelegenheit zur Ortsbesichtigung nach Maßgabe des Dokuments: Vergabeunterlagen. Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Anmeldung zwecks Terminabstimmung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 150 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Gürzenich Köln
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Ziff. II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 940 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Zweimaliges Recht der Auftraggeberin, den Rahmenvertrag über das reguläre Vertragsende hinaus um jeweils 12 Monate längstens bis zum 30.09.2020 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers besteht nicht. Bei Inanspruchnahme wird der Auftragnehmer jeweils 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Kenntnis gesetzt. Der unter Ziff. II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert bezieht sich auf den Zeitraum der Rahmenvereinbarung (24 Monate) plus möglicher Optionen.
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Zusätzliche Informationen:
Die Bieter haben aufgrund des laufenden Veranstaltungsbetriebes im Zeitraum vom 14. – 17.06.2016 die Gelegenheit zur Ortsbesichtigung nach Maßgabe des Dokuments: Vergabeunterlagen. Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Anmeldung zwecks Terminabstimmung.
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Bezeichnung des Loses: Tanzbrunnen Köln
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 210 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufs- oder Handelsregisterauszug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin den Berufs- oder Handelsregisterauszug zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sofern möglich elektronisch abrufen oder den Bieter zur Beibringung auffordern wird. In diesem Fall darf der Berufs- oder Handelsregisterauszug zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
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Gewerbezentralregisterauszug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin den Gewerbezentralregisterauszug zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sofern möglich elektronisch abrufen oder den Bieter zur Beibringung auffordern wird. In diesem Fall darf der Gewerbezentralregisterauszug zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe zum Allgemeinen und Spezifischen Jahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Zu 1.: Die Angaben müssen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro erfolgen. Die Auftraggeberin sieht den Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Eignung im Hinblick auf die angegebenen Umsätze als erbracht an, wenn der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz bei Los 1: Gürzenich in Höhe von mindestens EUR 3.000.000/Jahr und Los 2: Tanzbrunnen in Höhe von mindestens EUR 2.000.000/Jahr erzielt hat (Mindestanforderung). Für den in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Spezifischen Umsatz in der Leistungsart Veranstaltungs-Technik gilt keine Mindestanforderung.
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Zu 2.: Es sind die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen und angemessenen Betriebshaftpflichtversicherungssummen je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden anzugeben. Es gelten folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsart: EUR 1.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR 500.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den in den letzten drei Jahren (2015, 2014, 2013) erbrachte Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen unter kurzer Angabe des Leistungsgegenstandes („Beschreibung“), des Wertes („Beträge“), des Erbringungszeitpunkts / -zeitraum („Datum“) und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten („Empfänger“).
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Mindeststandards:
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird als erbracht angesehen, wenn zwei vergleichbare Referenzaufträge in den letzten drei Jahre erbracht wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer muss über das DPVT Siegel für Dienstleistungsunternehmen der Veranstaltungstechnik der DPVT – Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH (http://www.dpvt.org/) oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügen oder nach Zuschlagserteilung einen entsprechenden Zertifizierungsprozess einleiten. Dies ist der Auftraggeberin nach Vertragsschluss unaufgefordert nachzuweisen.
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Bieter müssen sich bei Angebotsabgabe zur Einhaltung der Bedingungen des TVgG NRW verpflichten und hierfür die Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW zur „Tariftreue und Mindestentlohnung“, zur „Berücksichtigung sozialer Kriterien“ und zur „Frauenförderung“ vorlegen. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind. Es gelten zudem die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ und die „Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung“ nach dem TVgG NRW.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Ziff. I.1) der Bekanntmachung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: KölnKongress GmbH, Abt. Gebäudemanagement
Dokumente URL: http://www.koelnkongress.de/wDeutsch/downloads.php 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden auf der Internet-Seite http://www.koelnkongress.de/wDeutsch/downloads.php unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereitgestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...]
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 094-168595 (2016-05-13)