Verfahren zur Vergabe von Subunternehmerleistungen im Stadtbusverkehr Flensburg

Aktiv Bus Flensburg GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr der Stadt Flensburg. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 1 000 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter kann aber nur für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-25 Auftragsbekanntmachung
2016-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 1 000 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aktiv Bus Flensburg GmbH
Postanschrift: c/o Stadtwerke Flensburg GmbH, Batteriestr. 48
Postleitzahl: 24939
Postort: Flensburg
Kontakt
E-Mail: hartmut.holtze@stadtwerke-flensburg.de 📧
Telefon: +49 4614871208 📞
Fax: +49 4614871650 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 019-030421
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.8) kann auf jedes Los ein Angebot abgegeben werden. Indes besteht eine Zuschlagslimierung dergestalt dass ein Bieter den Zuschlag maximal für 2 der 3 Lose erhalten kann. Sollte ein Bieter für alle 3 Lose das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis abgegeben haben, erfolgt die Zuschlagserteilung in der Art, das in demjenigen Los, in dem der Abstand zum zweitgünstigsten Bieter am geringsten ist, der Zuschlag an diesen erfolgt; für die übrigen beiden Lose erhält der Bestbieter den Zuschlag, so dass bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung die für den Auftraggeber günstigste Bieter-/Angebotskombination bezuschlagt wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr der Stadt Flensburg. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 1 000 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
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Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter kann aber nur für max. 2 Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr der Stadt Flensburg auf verschiedenen Linien.
Menge oder Umfang: Ca. 330 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag in einem verschlossenen, als „- Teilnahmeantrag – vertraulich -“gekennzeichneten Umschlag. In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist. Interessierte Unternehmen können sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren bewerben. Hierbei sind die vom Auftraggeber zu beziehenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden!
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2. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch die Vorlage der nachstehendunter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
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3. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungenin der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere:
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— den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
— Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
4. Bewerbergemeinschaften müssen die für die Eignungsprüfung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitgliedder Bewerbergemeinschaft einzeln vorlegen. Dies gilt auch für die unter III.2.2) verlangten Eigenerklärungen und Dokumente. Hiervon abweichend können sie die unter III.2.3 geforderte fachliche Eignung auch nachweisen, wenn nur mindestens einer der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber die dort genannten Nachweise erbringt. In diesem Falle haben die übrigen beteiligten Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Bewerber, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass sie während der Vertragslaufzeit tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungendes Bewerbers verfügen kann.
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5. Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüberhinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er während der Vertragslaufzeit tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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6. Von den Bietern ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 22.11.2015 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags:
1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens durch den Bieter beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
3. der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
5. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
6. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
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Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Subunternehmerleistungen erforderlich sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Regelungen zur Finanzierung finden sich in den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber haben in den Angeboten eine in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Während der Ausführungslaufzeit sind tarifliche Änderungen nachzuvollziehen.
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Die 3 einschlägigen repräsentativen Tarifverträge im vorgenannten Sinne sind:
1. Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbesin Schleswig-Holstein vom 9.1.2014 zusammen mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichenArbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der Fassung vom 26.10.2009.
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2. Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein vom 15.12.2006,zuletzt geändert am 30.8.2013.
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3. Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 9.1.2014 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag fürdie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012, einschließlich der Anlage Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab 1.10.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerder Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derVerkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicherNahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch denLandesbezirk Hamburg: Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derVerkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
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Bei der Leistungserbringung ist je Los mindestens ein Hybridfahrzeug einzusetzen. Nähere Bestimmungen hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Hartmut Holtze

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 019-030421 (2016-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Batteriestr. 48

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 168-303240
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 019-030421
ABl. S-Ausgabe: 168
Quelle: OJS 2016/S 168-303240 (2016-08-30)
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