Entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.8) kann auf jedes Los ein Angebot abgegeben werden. Indes besteht eine Zuschlagslimierung dergestalt dass ein Bieter den Zuschlag maximal für 2 der 3 Lose erhalten kann. Sollte ein Bieter für alle 3 Lose das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis abgegeben haben, erfolgt die Zuschlagserteilung in der Art, das in demjenigen Los, in dem der Abstand zum zweitgünstigsten Bieter am geringsten ist, der Zuschlag an diesen erfolgt; für die übrigen beiden Lose erhält der Bestbieter den Zuschlag, so dass bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung die für den Auftraggeber günstigste Bieter-/Angebotskombination bezuschlagt wird.