Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die im Müllheizkraftwerk (MHKW) der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (AG) anfallende Schlacke nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Bunkermanagement, Verladung und Transport, Aufbereitung der Schlacke, Verwertung oder Beseitigung der Reststoffe und die Dokumentation gehören. Zu den Leistungen des AN gehören insbesondere: Grundsätzliches: — erwartete Menge, ca. 65 000 t/a – 72 000 t/a (Abfallschlüsselnummer 19 01 12) „Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11* fallen“, im Folgenden „Schlacke“; — Abholung in der Regel montags bis freitags, erforderlichenfalls auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen und nachts; — Vertragslaufzeit: Leistungserbringung über 5 oder 10 Jahre (je nach Zuschlagserteilung) ab dem 1.4.2017; — Deponierung der mineralischen Aufbereitungsreste: eigene Deponie und/oder Nutzung GML-Kontingent Bunkermanagement: — Freihaltung der Abwurf- und Entwässerungsstellen im Schlackebunker Verladung und Transport: — Verladung mittels Kran des AG und eingewiesenem und geschultem Personal des AN; — Abtransport mittels LKW und Weitertransport mit definiertem Transportmittel zur Schlackeaufbereitungsanlage Aufbereitung der Schlacke: — Bereitstellung einer ständig verfügbaren Pufferkapazität von mindestens 7 500 t (ca. 1 Betriebsmonat MHKW bei Volllastbetrieb); — Aufbereitung der Schlacke in einer Schlackeaufbereitungsanlage; — Verwertung der Sekundärrohstoffe durch den AN; — Beseitigung/Verwertung der mineralischen Aufbereitungsreste durch den AN Dokumentation: — Bilanzierung der Mengenstrukuren und Verwertungswege, Dokumentation des Verbleibs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aschenbeseitigung
Menge oder Umfang:
325 000 Tonnen – 360 000 Tonnen bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren, Alternativ 650 000 Tonnen – 720 000 Tonen bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren.Die Entscheidung, ob der Zuschlag auf ein Angebot mit fünfjähriger Vertragslaufzeit oder mit zehnjähriger Vertragslaufzeit erteilt wird, richtet sich nach dem Preis. Der Auftraggeber wählt das Angebot mit dem niedrigeren Preis pro Tonne aus. Bei Preisgleichheit wählt der Auftraggeber das Angebot mit zehnjähriger Vertragslaufzeit aus.
325 000 Tonnen – 360 000 Tonnen bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren, Alternativ 650 000 Tonnen – 720 000 Tonen bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren.Die Entscheidung, ob der Zuschlag auf ein Angebot mit fünfjähriger Vertragslaufzeit oder mit zehnjähriger Vertragslaufzeit erteilt wird, richtet sich nach dem Preis. Der Auftraggeber wählt das Angebot mit dem niedrigeren Preis pro Tonne aus. Bei Preisgleichheit wählt der Auftraggeber das Angebot mit zehnjähriger Vertragslaufzeit aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aschenbeseitigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Internetadresse: http://www.gml-ludwigshafen.de🌏
E-Mail: corinna.seelinger@gml-ludwigshafen.de📧
Telefon: +49 62159177-270📞
Fax: +49 62159177-200 📠
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die im Müllheizkraftwerk (MHKW) der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (AG) anfallende Schlacke nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Bunkermanagement, Verladung und Transport, Aufbereitung der Schlacke, Verwertung oder Beseitigung der Reststoffe und die Dokumentation gehören.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die im Müllheizkraftwerk (MHKW) der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (AG) anfallende Schlacke nach den näheren Bestimmungen der Leistungsbeschreibung. Der AN soll eine integrierte Dienstleistung erbringen, zu der Bunkermanagement, Verladung und Transport, Aufbereitung der Schlacke, Verwertung oder Beseitigung der Reststoffe und die Dokumentation gehören.
Zu den Leistungen des AN gehören insbesondere:
Grundsätzliches:
— erwartete Menge, ca. 65 000 t/a – 72 000 t/a (Abfallschlüsselnummer 19 01 12) „Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11* fallen“, im Folgenden „Schlacke“;
— Abholung in der Regel montags bis freitags, erforderlichenfalls auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen und nachts;
— Vertragslaufzeit: Leistungserbringung über 5 oder 10 Jahre (je nach Zuschlagserteilung) ab dem 1.4.2017;
— Deponierung der mineralischen Aufbereitungsreste: eigene Deponie und/oder Nutzung GML-Kontingent
Bunkermanagement:
— Freihaltung der Abwurf- und Entwässerungsstellen im Schlackebunker
Verladung und Transport:
— Verladung mittels Kran des AG und eingewiesenem und geschultem Personal des AN;
— Abtransport mittels LKW und Weitertransport mit definiertem Transportmittel zur Schlackeaufbereitungsanlage
Aufbereitung der Schlacke:
— Bereitstellung einer ständig verfügbaren Pufferkapazität von mindestens 7 500 t (ca. 1 Betriebsmonat MHKW bei Volllastbetrieb);
— Aufbereitung der Schlacke in einer Schlackeaufbereitungsanlage;
— Verwertung der Sekundärrohstoffe durch den AN;
— Beseitigung/Verwertung der mineralischen Aufbereitungsreste durch den AN
Dokumentation:
— Bilanzierung der Mengenstrukuren und Verwertungswege, Dokumentation des Verbleibs.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
325 000 Tonnen – 360 000 Tonnen bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren, Alternativ 650 000 Tonnen – 720 000 Tonen bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
Die Entscheidung, ob der Zuschlag auf ein Angebot mit fünfjähriger Vertragslaufzeit oder mit zehnjähriger Vertragslaufzeit erteilt wird, richtet sich nach dem Preis. Der Auftraggeber wählt das Angebot mit dem niedrigeren Preis pro Tonne aus. Bei Preisgleichheit wählt der Auftraggeber das Angebot mit zehnjähriger Vertragslaufzeit aus.
Die Entscheidung, ob der Zuschlag auf ein Angebot mit fünfjähriger Vertragslaufzeit oder mit zehnjähriger Vertragslaufzeit erteilt wird, richtet sich nach dem Preis. Der Auftraggeber wählt das Angebot mit dem niedrigeren Preis pro Tonne aus. Bei Preisgleichheit wählt der Auftraggeber das Angebot mit zehnjähriger Vertragslaufzeit aus.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 012-2016
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA09
MD03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ludwigshafen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: ja
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Mit Blick auf die Entsorgungssicherheit und die Umweltqualität sind die nachfolgenden Mindestanforderungen zu erfüllen und nachzuweisen:
Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein.
Als Nachweis ist mit Angebotsabgabe ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.
2) Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-V-Norm erfüllen“:
Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass zum Transport der Schlacke und der Reststoffe über die Straße Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-V-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-V-Norm erfüllen.
Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass zum Transport der Schlacke und der Reststoffe über die Straße Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-V-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-V-Norm erfüllen.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“ vorzulegen.
Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der Bieter eine ab Leistungsbeginn stets zur Verfügung stehende Ausfallkapazität für die Aufnahme von mindestens 7 500 t Schlacke vorhält. Diese kann entweder in Form eines nach BImSchG genehmigten Zwischenlagers oder in Form von vertraglich zugesicherten freien Behandlungskontingenten in anderen nach BImSchG-genehmigten Aufbereitungsanlagen mit EfB-Zertifizierung erfolgen.
Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der Bieter eine ab Leistungsbeginn stets zur Verfügung stehende Ausfallkapazität für die Aufnahme von mindestens 7 500 t Schlacke vorhält. Diese kann entweder in Form eines nach BImSchG genehmigten Zwischenlagers oder in Form von vertraglich zugesicherten freien Behandlungskontingenten in anderen nach BImSchG-genehmigten Aufbereitungsanlagen mit EfB-Zertifizierung erfolgen.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Anlage mit den Angaben auf dem Formblatt „Ausfallkapazität“ vorzulegen sowie der Bescheid über die BImSchG-Genehmigung und ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Anlage mit den Angaben auf dem Formblatt „Ausfallkapazität“ vorzulegen sowie der Bescheid über die BImSchG-Genehmigung und ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat.
Die Aufbereitungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Anlage erst zum Beginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein muss, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
Die Aufbereitungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Anlage erst zum Beginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein muss, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Die Anlage des Bieters muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen;
— Der Bieter muss für diese Anlage oder – sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein;
— In der Anlage muss eine ausreichende freie Kapazität von 65 000 t/a – 72 000 t/a bestehen (dabei gilt: freie Kapazität = Anlagenkapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität)
Als Nachweis ist eine Beschreibung der Aufbereitungsanlage mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Aufbereitungsanlage“ vorzulegen sowie der BImschG-Genehmigungsbescheid der Anlage und ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat zu übersenden.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der Aufbereitungsanlage mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Aufbereitungsanlage“ vorzulegen sowie der BImschG-Genehmigungsbescheid der Anlage und ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat zu übersenden.
5) Mindestanforderung „sichere Entsorgungsmöglichkeit für mineralische Auf-bereitungsreste“:
Zur vollständigen Entsorgung der Schlacke, die die GML zu gewährleisten hat, gehört die Verwertung oder Beseitigung der mineralischen Aufbereitungsreste. Daher muss die sichere Absteuerung der mineralischen Aufbereitungsreste gewährleistet sein.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der beabsichtigten Verwertung/Beseitigung der mineralischen Aufbereitungsreste mit den Angaben auf dem Formblatt „Entsorgungsmöglichkeit mineralische Aufbereitungsreste“ einschließlich eines Abnahmevertrags über die gesamte angebotene Vertragslaufzeit vorzulegen.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der beabsichtigten Verwertung/Beseitigung der mineralischen Aufbereitungsreste mit den Angaben auf dem Formblatt „Entsorgungsmöglichkeit mineralische Aufbereitungsreste“ einschließlich eines Abnahmevertrags über die gesamte angebotene Vertragslaufzeit vorzulegen.
Bieter, die auf das Deponiekontingent der GML bei der ZAK andienen wollen, müssen das Formblatt „Entsorgungsmöglichkeit mineralische Aufbereitungsreste“ nur für den Zeitraum ausfüllen, in dem sie das GML-Kontingent nicht nutzen.
Bewerber aus dem europäischen Ausland können die für sie geltenden Nachweise vorlegen. Sie haben mit den eingereichten Unterlagen die Gleichwertigkeit mit den o. g. deutschen Nachweisen und Zertifikaten nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz und Vertragsstrafenansprüche des AG.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 10 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz und Vertragsstrafenansprüche des AG.
Der AN hat die Sicherheit für die Vertragserfüllung mit Abschluss des Vertrages zu stellen und dem AG eine Bürgschaft entsprechend dem Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft 421 nach dem Vergabehandbuch bei Vertragsunterzeichnung auszuhändigen. Geschieht dies nicht, ist der AG berechtigt, alle Rechnungen solange zu kürzen, bis der vereinbarte Betrag erreicht ist.
Der AN hat die Sicherheit für die Vertragserfüllung mit Abschluss des Vertrages zu stellen und dem AG eine Bürgschaft entsprechend dem Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft 421 nach dem Vergabehandbuch bei Vertragsunterzeichnung auszuhändigen. Geschieht dies nicht, ist der AG berechtigt, alle Rechnungen solange zu kürzen, bis der vereinbarte Betrag erreicht ist.
Die Bürgschaft ist von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— Der Bürge übernimmt für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht;
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners;
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners;
— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde;
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend;
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend;
— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Als Rückgabezeitpunkt (§ 17 Nr. 6 VOL/B) wird das Folgende vereinbart:
Die Urkunde über die Sicherheit für die Vertragserfüllung wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertragsgegenständlichen Leistungen erbracht und die bis dahin rechtmäßig erhobenen Ansprüche des AG erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsbedingungen, im Übrigen VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Rechtform für Bietergemeinschaften ist nicht vorgeschrieben. Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie für die Vertragsdurchführung zu benennen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-16 📅
Öffnungsort: Ludwigshafen.
Ort des Eröffnungstermins: Ludwigshafen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️