Vergabe der Leistungen zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Rahmen der Städtebauförderung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Altstadt und die Neustadt der Stadt Burghausen – Planungsleistungen städtebaulicher Denkmalschutz, Stadt- und Ortsplanung, Freiflächenplanung, Ökonomie und Moderation
Die alte Herzogsstadt Burghausen ist mit ca. 18 000 Einwohnern die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting. Sie liegt an der Salzach, die hier die Grenze zu Österreich bildet. Auf einem Höhenzug über der Altstadt erstreckt sich die Burg zu Burghausen. In Richtung Norden und Westen haben sich seit den 1910er Jahren moderne Industrie-, Gewerbe- und Wohngebiete als Neustadt auf ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebreitet.
Für die Altstadt von Burghausen würden in den vergangenen Jahren verschiedene räumlich begrenzte Maßnahmen und Förderprogramme durchgeführt, die neben einer Stabilisierung der Einzelhandelsentwicklung insbesondere denkmalfachliche Sanierungen beinhalteten. Für die wohnungsbauliche Sanierung, wie auch für die Instandsetzung von Fassaden, hatte die Stadt eigene Förderprogramme bereitgestellt. Des Weiteren hat die Stadt verschiedene qualitative Maßnahmen zur Gestaltung und Belebung im öffentlichen Raum durchgeführt; unter anderem die schrittweise Umsetzung eines durch einen namhaften Lichtplaner erarbeiteten und begleiteten Lichtkonzeptes. Darüber hinaus hat sie für die westliche Gebäudezeile (Bergseite) entlang der Altstadtgasse „In den Grüben“ eine vertiefte denkmalfachliche bzw. baugeschichtliche Untersuchung des historischen Gebäudebestandes durchführen lassen, die das bayerische Landesamt für Denkmalpflege seinerseits durch eine vertiefte städtebauliche Untersuchung ergänzt hat. Durch verschiedene Projekte, beispielsweise Standorteignungsprüfung für Betreutes Wohnen sowie die Bewerbung um das Museum der Bayerischen Geschichte, liegen bereits Planungsvorschläge bzw. Nutzungskonzepte vor, an die mit anderen Projekten angeknüpft werden kann.
Die Stadt Burghausen beabsichtigt für die Entwicklung der Ziele der Stadtentwicklung und für eine belastbare Planungsgrundlage ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt und einen Teil der Neustadt erstellen zu lassen.
Das festgelegte Sanierungsgebiet für das zu erstellende Entwicklungskonzept umfasst annähernd die gesamte Altstadt. Im Rahmen der Städtebauförderung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen insbesondere wohnungsbauliche Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Stärkung der Wohnnutzung in der Altstadt durch die qualitative Weiterentwicklung der Wohnnutzung in denkmalfachlicher und wohnhygienischer Hinsicht sowie die weitere Aufwertung des Wohnumfeldes gefördert werden, ggf. auch in Verbindung mit untergeordneten Ladennutzungen. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung und Bewahrung der Denkmalqualitäten. Im Rahmen des ISEK sollen auch Ansätze bzw. Handlungsanweisungen für eine wirtschaftliche Stärkung der Altstadt durch die Formulierung eines eigenständigen Profils entwickelt werden.
Das erweiterte Untersuchungsgebiet erstreckt sich auch auf die Neustadt und das dortige seit 1996 förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet. Aktueller Anlass hierfür ist der Konkurs eines innerstädtischen Einkaufszentrums aus den 1970er Jahren und ein bevorstehender Neubau der Immobilie für bereits ein Bebauungsplan aufgestellt ist. Einerseits die Notwendigkeit, die Maßnahmen von städtischer Seite her durch eine abgestimmte Bauleitplanung zu begleiten und andererseits durch öffentliche Maßnahmen im Umfeld zu flankieren, veranlassen die Stadt, diesen Bereich in das Untersuchungsgebiet einzubeziehen. Dies ist notwendig, da auch die bestehenden Einzelhandelszonen in das Gesamtkonzept mit einbezogen werden sollen.
An Hand von Szenarien und entsprechenden Prognosen zukünftiger Entwicklungen sind die Folgen von Maßnahmen abzuschätzen und jeweils realistische Entwicklungspotentiale, wie auch mögliche Fehlentwicklungen zu prognostizieren. Auf diesen Grundlagen ist ein erreichbares Zielsystem mit Leitlinien bzw. Leitbildern zu formulieren, damit Zielkonflikte ausgeschlossen werden. Hierzu kann auf bereits geplante Projekte und Maßnahmen zurückgegriffen werden, die mit der Stadt abzustimmen sind.
Die Leistungen des städtebaulicher Denkmalschutzes, der Stadt- und Ortsplanung, der Freiflächenplanung, der Ökonomie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
— Moderation von Teilhabeprozessen,
— Entwicklung von Handlungsfeldern in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen,
— Entwicklung von Leitbildern, Zielen und Handlungsleitlinien,
— Ausarbeiten von Entwicklungszielen in den Bereichen Städtebaulicher Denkmalschutz und Architektur, Städtebau, Planung öffentlicher Freiflächen und Ökonomie (Einzelhandel),
— Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmevorschlägen mit Kosten- und Finanzierungsübersicht,
— Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes,
— Umsetzen des Integrierten Entwicklungskonzeptes im Rahmen der Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-01-28
|
Auftragsbekanntmachung
|
2016-06-20
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|