Vergabe der Sammlung und Verwertung von Alttextilien, Altschuhen und Federbetten (2016)
Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Sammlung von Alttextilien und Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter in der Stadt Ingolstadt sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-08 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-07-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Postanschrift: Hindemithstraße 30
Postleitzahl: 85057
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.in-kb.de/ 🌏
E-Mail: josef.schmid@in-kb.de 📧
Telefon: +49 84130537-10 📞
Fax: +49 84130536-09 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-126337
ABl. S-Ausgabe: 72
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-24 📅
Öffnungsort: In Ziffer I.1) benannte Adresse des Auftraggebers.
Ort des Eröffnungstermins: In Ziffer I.1) benannte Adresse des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Herrn Josef Schmid
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 072-126337 (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Gestellung von ca. 112 Metall-Sammelbehältern für Alttextilien, Altschuhe und Federbetten an ca. 91 Standplätzen. Entleerung dieser Behälter und die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der jährlich ca. 300 t Alttextilien, Altschuhe und Federbetten, welche über diese Behälter eingesammelt werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Postanschrift: Hindemithstraße 30
Postleitzahl: 85057
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.in-kb.de/ 🌏
E-Mail: josef.schmid@in-kb.de 📧
Telefon: +49 84130537-10 📞
Fax: +49 84130536-09 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-126337
ABl. S-Ausgabe: 72
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Alttextilien und Altschuhen und Federbetten über zu gestellende Sammelbehälter in der Stadt Ingolstadt sowie die Aufbereitung und Verwertung bzw. Vermarktung der gesammelten Alttextilien (inkl. Federbetten) und Altschuhe einschließlich des ggf. notwendigen Transports.
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Vertragsverlängerungsoption
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.1.2019 ausgeübt werden.
Kaufoption von Alttextilsammelcontainern des Auftragnehmers:
Darüber hinaus besteht eine einseitige Kaufoption des Auftraggebers für die aufgestellten Sammelbehälter zum Vertragsende (vgl. Ziffer 6.8 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die am Ende der Vertragslaufzeit eingesetzten Sammelcontainer alle oder teilweise zu erwerben (einseitige Kaufoption des Auftraggebers). Die einseitige Kaufoption kann der Auftraggeber bis zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ziehen. Das vom Auftraggeber an den Auftragnehmer in diesem Fall zu zahlende Entgelt je Container (netto) ist im Preisblatt anzugeben. Im Fall der Verlängerung des Vertrags um ein Jahr wird der Auftraggeber die Kaufoption bis zum 31.3.2020 ziehen, falls er die Sammelcontainer alle oder teilweise erwerben will.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat bzgl. seiner Zuverlässigkeit Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (siehe Ziffer 7.12 der Vergabeunterlagen) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— dass mein/unser Unternehmen entweder über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt, oder sämtliche Tätigkeiten des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns, die mein/unser Unternehmen im Rahmen der Auftragsausführung durchführt, gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden. Ferner erkläre ich/wir, dass meinem/unseren Unternehmen die angezeigte(n) Tätigkeit(en) nicht untersagt wurden (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Für Unterauftragnehmer ist diese Erklärung auf Anlage E zu den Vergabeunterlagen gefordert.
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Der Auftraggeber wird die Anlagen A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Für die Erfassung (Sammlung und Behältergestellung), für den Transport (Beförderung) und für die Vermarktung von Alttextilien ist keine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Der Betrieb bzw. die Betriebe, welche die Aufbereitung (ggf. Sortierung) und Verwertung der eingesammelten Alttextilien und Altschuhe übernehmen soll, müssen jedoch über ein solches Zertifikat verfügen.
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Der Bieter hat deshalb folgenden Nachweis einzureichen:
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zulassung bzw. Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vor Zuschlag im Original vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde.
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, welche wesentliche Leistungsbestandteile der Bieter, ein zu benennendes Mitglied der Bietergemeinschaft (falls zutreffend) oder ein Unterauftragnehmer (falls zutreffend) übernehmen wird. Unterauftragnehmer sind auf der Anlage D zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Von jedem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage E zu den Vergabeunterlagen) erforderlich. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungszeit und des Auftragswertes oder des Leistungsumfangs (Menge), sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge und Behälter sind anzugeben (Eignungskriterien: technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde)
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Sortier- , Aufbereitungs-, und Verwertungsanlagen mit Angabe der der durchschnittlichen Auslastung (t/Fahrzeug) (Eignungskriterien: technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
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— Standort(e) der Sortier-, Aufbereitungs-, bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge), sowie eine Darlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die vertragsgegenständlichen Mengen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
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— Standort der Waage an der ersten Umlade-/Verwertungsanlage zur Verwiegung der gesammelten Alttextilien im direkten Anschluss an die Sammlung (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärung anzufordern:
— Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für den Betrieb bzw. die Betriebe oder Betriebsstätten, welche die Aufbereitung, ggf. Sortierung und Verwertung der eingesammelten Alttextilien, Altschuhe und Federbetten übernehmen, bzw. (jeweils) einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, oder ggf. der Unterauftragnehmer oder Betrieb ansässig ist. Die Zulassung muss jeweils den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang haben. Der Nachweis ist auch von eventuellen Unterauftragnehmern erforderlich (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 7 Kalendertage nach Mitteilung über die Auftragserteilung vorzulegen ist.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Zahlung von des Entgelts (Gutschriften), die Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Die wertungsrelevanten Einzelpreise (z. B. Logistikleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Alttextilien) werden mit den jeweiligen angegebenen wertungsrelevanten Mengengerüst multipliziert. Die Ergebnisse der so ermittelten Aufwendungen und der Erstattungen werden dann als positive Summanden addiert und anschließend mit der Laufzeit in Monaten (ohne Verlängerungsoption) multipliziert (siehe Anlage G: Preisblätter).
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 3 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind,
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— mein/unser Unternehmen entweder über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt, oder sämtliche Tätigkeiten des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns, die mein/unser Unternehmen im Rahmen der Auftragsausführung durchführt, gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden. Ferner erkläre ich/wir, dass meinem/unseren Unternehmen die angezeigte(n) Tätigkeit(en) nicht untersagt wurden.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen. Unabhängig von der zwingenden Einreichung der Anlage C sind Unterschriften auf dieser Anlage C nur zwingend erforderlich, falls die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist.
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Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters anzufordern. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Außerdem sind eventuelle Erlöse und die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die Angemessenheit der Preise bzw. die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei ggf. erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Die Urkalkulation der Bieter, die nicht den Zuschlag erhalten, wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens durch den Auftraggeber zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über die Leistungserstellung und zum Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann den Bieter im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Unterauftragnehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer ist anzeigepflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle auf
schriftliche Anforderung und nach Überweisung von 20 EUR auf das nachfolgend genannte Konto des
Auftraggebers zu erhalten.
Empfänger: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Kreditinstitut: Sparkasse Ingolstadt
IBAN: DE31 7215 0000 0050 4614 09
SWIFT-BIC: BYLADEM1ING
Verwendungszweck: „VU Alttextilien“
Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Vergabeunterlagen werden verschickt/herausgegeben
nach Eingang der Zahlung beim Auftraggeber. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
— Ansprechpartner,
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners.
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-24 📅
Öffnungsort: In Ziffer I.1) benannte Adresse des Auftraggebers.
Ort des Eröffnungstermins: In Ziffer I.1) benannte Adresse des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Herrn Josef Schmid
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 140-253946
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-126337
ABl. S-Ausgabe: 140
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-08 📅
Name: Lorenz Wittmann GmbH
Postanschrift: Vilsbiburger Straße 70 – 74
Postort: Geisenhausen
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 140-253946
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-126337
ABl. S-Ausgabe: 140
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-08 📅
Name: Lorenz Wittmann GmbH
Postanschrift: Vilsbiburger Straße 70 – 74
Postort: Geisenhausen
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist nach Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gem. § 101 a GWB bereits abgelaufen ist.
Quelle: OJS 2016/S 140-253946 (2016-07-20)
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