Vergabe der Übernahme und des Transports von Restabfällen und Teilmengen an Sperrmüll von den Übergabestelle(n) des Ostalbkreises zu den MHKWs Würzburg und Ulm

Landratsamt Ostalbkreis, Kämmerei Abfallwirtschaft

Der Ostalbkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 KrWG und verfolgt im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzepts die stoffstromorientierte Ressourcenschonung. Das Ziel ist hierbei, der Bevölkerung eine entstehungsortsnahe, sichere, bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallwirtschaft mit stabilen Gebühren anzubieten.
Der Landkreis Ostalbkreis schreibt die Übernahme und den Transport von Restabfällen und Teilmengen an Sperrmüll von den Übergabestelle(n) zu den MHKWs Würzburg und Ulm neu aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-28 Auftragsbekanntmachung
2017-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: II/20.4 - 14
Kurze Beschreibung:
Der Ostalbkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 KrWG und verfolgt im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzepts die stoffstromorientierte Ressourcenschonung. Das Ziel ist hierbei, der Bevölkerung eine entstehungsortsnahe, sichere, bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallwirtschaft mit stabilen Gebühren anzubieten. Der Landkreis Ostalbkreis schreibt die Übernahme und den Transport von Restabfällen und Teilmengen an Sperrmüll von den Übergabestelle(n) zu den MHKWs Würzburg und Ulm neu aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Ostalbkreis, Kämmerei Abfallwirtschaft
Postanschrift: Stuttgarter Str. 41
Postleitzahl: 73430
Postort: Aalen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ostalbkreis.de 🌏
E-Mail: karl.kurz@ostalbkreis.de 📧
Telefon: +49 7361503-1300 📞
Fax: +49 7361503-581300 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJY6US%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-265950
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Bieter, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, haben in der Angebotsphase vor Vertragsschluss ferner unter anderem folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen: — Schriftliche Zusage eines Kreditinstituts/Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Vertragserfüllungsbürgschaft; — Verpflichtung zur Erfüllung der Tariftreuepflichten nach § 3 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und zur Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY6US.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ostalbkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 KrWG und verfolgt im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzepts die stoffstromorientierte Ressourcenschonung. Das Ziel ist hierbei, der Bevölkerung eine entstehungsortsnahe, sichere, bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallwirtschaft mit stabilen Gebühren anzubieten.
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Der Landkreis Ostalbkreis schreibt die Übernahme und den Transport von Restabfällen und Teilmengen an Sperrmüll von den Übergabestelle(n) zu den MHKWs Würzburg und Ulm neu aus.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
— die Übernahme von Restabfällen und Teilmengen von Sperrmüll von mindestens einer durch den Auftraggeber bestimmten, im Einzugsbereich des Ostalbkreises liegenden Übergabestelle;
— den Transport der übernommenen Abfälle am Tag der Abholung – ohne weitere Umladung – an die auftragsgegenständlichen MHKWs in Würzburg und Ulm unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlieferzeiten und Annahmebedingungen;
— die Abladung der übernommenen Abfälle an den vom jeweiligen Anlagenbetreiber zugewiesenen Bereichen innerhalb der MHKWs Würzburg und Ulm.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es werden drei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils zwei Jahren für die Transporte nach Würzburg sowie zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils zwei Jahren für die Transporte nach Ulm zugunsten des Ostalbkreises vereinbart.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Vorgaben:
Bewerber, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund schon bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
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Nachweis der Eignung:
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschafen – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit sowie zur Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft hingegen insgesamt nur einmal vorzulegen.
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Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden. Der Bewerber muss zudem in der Lage sein, während der Prüfung der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle sämtliche oder einen Teil der nachfolgend aufgeführten Unterlagen zum Beleg der Eignung auf Verlangen der Vergabestelle beizubringen.
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Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er /sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt. Auch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
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Zu beachten ist, dass der Teilnahmeantrag (Anlage 1) verschiedene Formblätter zum Nachweis der Eignung enthält, die vom Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen sind.
Persönliche Lage/Berufs- oder Handelsregister:
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär GmbH);
— Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des § 124 GWB;
— Eigenerklärung zu § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände;
— Eigenerklärung nach § 19 MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind;
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der vergabegegenständlichen Leistung (Übernahme und Transport von Restabfall und Sperrmüll) jeweils der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden oder eine schriftliche Zusage eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis mindestens einer Referenz über die Übernahme von Abfällen von Übergabestellen sowie den Transport zu einer Entsorgungsanlage. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
— die jährliche Transportmenge muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2011) mindestens 20.000 Mg p.a. betragen;
— die Referenzleistung muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2011) erbracht worden sein.
2) Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ des Bieters muss die Tätigkeit Befördern gemäß EfbV und die Abfallfraktionen gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüsselnummer 20 03 01 nach AVV) sowie Sperrmüll (Abfallschlüsselnummer 20 03 07 nach AVV) umfassen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Absicherung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft zu stellen. Die Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit.
Die Schriftliche Zusage eines Kreditinstituts/Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Vertragserfüllungsbürgschaft ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
— 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
— 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
— 3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand des nachfolgend aufgeführten Auswahlkriteriums beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Auswahlkriterium:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologisches Kriterien (Anfahrtsentfernung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Soziale Kriterien (zugesicherte Lohnhöhe)
Gewichtung des Preises: 70 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Karl Kurz
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJY6US%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, haben in der Angebotsphase vor Vertragsschluss ferner unter anderem folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
— Schriftliche Zusage eines Kreditinstituts/Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Vertragserfüllungsbürgschaft;
— Verpflichtung zur Erfüllung der Tariftreuepflichten nach § 3 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und zur Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY6US.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe-
Quelle: OJS 2016/S 147-265950 (2016-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Ostalbkreis
Kontakt
Fax: +49 7361-503-581300 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 068-129472
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 147-265950
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Nationale Identifikationsnummer: Kämmerei Abfallwirtschaft

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Anfahrtsentfernung (15)
3. Zugesicherte Lohnhöhe (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-28 📅
Name: Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA)
Postanschrift: Graf-von-Soden-Straße 7
Postort: Schwäbisch Gmünd
Postleitzahl: 73527
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Karl Kurz
Quelle: OJS 2017/S 068-129472 (2017-04-03)