Vergabe der Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Leer 2016

Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung und Verwertung von Abfällen gem. KrWG, die im Landkreis Leer in der Sperrmüllsammlung, dem Entsorgungszentrum Breinermoor, der Abfallumschlaganlage Borkum sowie auf den Wertstoffhöfen erfasst werden. Die Abholung der Abfälle erfolgt durch den zukünftigen Auftragnehmer zentral am Entsorgungszentrum Breinermoor. Teile der zur Verwertung ausgeschriebenen Abfälle werden vom Auftraggeber in einer mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage grob vorsortiert. Für die Abholung sind entsprechende Behälter zu stellen (z. B. Abrollcontainer). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-02 Auftragsbekanntmachung
2016-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Folgende Abfallarten und Mengen je Abfallart werden ausgeschrieben:— Stahlschrott aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 02): ca. 800,00 Mg/Jahr;— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 1) (AVV: 20 01 36 G1): ca. 300,00 Mg/Jahr (exklusive Nachtspeicheröfen), Nachtspeicheröfen: ca. 7,00 Mg/Jahr;— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5): ca. 400,00 Mg/Jahr;— Altholz Kategorie A III aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 07): ca. 5 500,00 Mg/Jahr;— Sortierreste (AVV: 19 12 12): ca. 12 000,00 Mg/Jahr;— Altreifen (AVV: 16 01 03): ca. 100,00 Mg/Jahr;— Bauschutt (AVV: 20 02 02): ca. 1 200,00 Mg/Jahr.Hinweis Elektroaltgeräte: Bei den angegebenen Sammelgruppen handelt es sich um die neuen Sammelgruppen gem. § 14 ElektroG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Friesenstraße 33/35
Postleitzahl: 26789
Postort: Leer
Kontakt
Internetadresse: http://www.all-leer.de 🌏
E-Mail: inga.koppelkamm@all-leer.de 📧
Telefon: +49 4919252471 📞
Fax: +49 4919252480 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 025-040408
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Zu I.1): Eine Angebotseinreichung ist auch elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS möglich. Zu IV.2.1): Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der wertungsrelevante Angebotspreis unter Berücksichtigung der angebotenen Preisnachlässe. Es wird auf die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Zusammenstellung von Einzellosen und Loskombinationen (mit oder ohne Nachlass) der Zuschlag erteilt, siehe Beispiel in Ziffer 4.2.2 der Vergabeunterlagen. Zur Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises je Los wird wie folgt saldiert: — Preis für die Logistik- und Sortierleistung in EUR je Mg Abfall pro Jahr zzgl. 19 % MwSt. — Preis für die Verwertungsleistung in EUR je Mg Abfall pro Jahr zzgl. 19 % MwSt. (Falls eine Erstattung an den Auftraggeber geplant ist (= negativer Betrag), dann wird diese Erstattung ohne MwSt. in die Wertung einbezogen, um die wirtschaftliche Wirkung für den Auftraggeber zu berücksichtigen.) Die Bieter können für bestimmte Loskombinationen im Preisblatt in Anlage G der Vergabeunterlagen Rabatte angeben. Für folgende Lose können Rabatte abgegeben werden: — Los 1 und Los 2 („Loskombination 1“); — Lose 3 bis 5 („Loskombination 2“); — Lose 1 bis 6 („Gesamtauftrag“). Zu IV.3.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/E88666971 zum Download bereit gestellt. Hierfür muss der Anbieter bei subreport ELViSregistriert sein. Eine kostenfreie Voransicht ist auch ohne Registrierung möglich. Die Registrierung bei subreportELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten sie von subreport ELViS unter Tel.-Nr. +49 221985780.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung und Verwertung von Abfällen gem. KrWG, die im Landkreis Leer in der Sperrmüllsammlung, dem Entsorgungszentrum Breinermoor, der Abfallumschlaganlage Borkum sowie auf den Wertstoffhöfen erfasst werden. Die Abholung der Abfälle erfolgt durch den zukünftigen Auftragnehmer zentral am Entsorgungszentrum Breinermoor. Teile der zur Verwertung ausgeschriebenen Abfälle werden vom Auftraggeber in einer mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage grob vorsortiert. Für die Abholung sind entsprechende Behälter zu stellen (z. B. Abrollcontainer). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stahlschrott aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage
Kurze Beschreibung:
Stahlschrott aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 02).
Menge oder Umfang: Ca. 800,00 Mg/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 1 und 5)
Kurze Beschreibung:
— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 1) (AVV: 20 01 36
G1);— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5).
G1);
— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5).
Menge oder Umfang: — Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 1) (AVV: 20 01 36 G1): ca. 300,00 Mg/Jahr (exklusive Nachtspeicheröfen), Nachtspeicheröfen: ca. 7,00 Mg/Jahr;— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5): ca. 400,00 Mg/Jahr.
— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 1) (AVV: 20 01 36 G1): ca. 300,00 Mg/Jahr (exklusive Nachtspeicheröfen), Nachtspeicheröfen: ca. 7,00 Mg/Jahr;
— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5): ca. 400,00 Mg/Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Altholz Kategorie A III aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage
Kurze Beschreibung:
Altholz Kategorie A III aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 07).
Menge oder Umfang: Ca. 5 500,00 Mg/Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sortierreste
Kurze Beschreibung: Sortierreste (AVV: 19 12 12).
Menge oder Umfang: Ca. 12 000,00 Mg/Jahr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Altreifen
Kurze Beschreibung: Altreifen (AVV: 16 01 03).
Menge oder Umfang: Ca. 100,00 Mg/Jahr.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bauschutt
Kurze Beschreibung: Bauschutt (AVV: 20 02 02).
Menge oder Umfang: Ca. 1 200,00 Mg/Jahr.
Folgende Abfallarten und Mengen je Abfallart werden ausgeschrieben:
— Stahlschrott aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 02): ca. 800,00 Mg/Jahr;
— Elektroaltgeräte (Sammelgruppe 5) (AVV: 20 01 36 G5): ca. 400,00 Mg/Jahr;
— Altholz Kategorie A III aus direkten Anlieferungen und der mechanischen Abfallvorbehandlungsanlage (AVV: 19 12 07): ca. 5 500,00 Mg/Jahr;
— Sortierreste (AVV: 19 12 12): ca. 12 000,00 Mg/Jahr;
— Altreifen (AVV: 16 01 03): ca. 100,00 Mg/Jahr;
— Bauschutt (AVV: 20 02 02): ca. 1 200,00 Mg/Jahr.
Hinweis Elektroaltgeräte: Bei den angegebenen Sammelgruppen handelt es sich um die neuen Sammelgruppen gem. § 14 ElektroG.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 30.9.2020, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragsparteien bleibt unberührt.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 8
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Referenznummer: AL00252387
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26810 Westoverledingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 9 des Vertragsentwurfes – siehe Anlage 1) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird.
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Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Nachunternehmer übertragen will. Diese Nachunternehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Mindestens 3 Referenzen sind hier erforderlich.
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— Je Los: Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der wesentlichen Leistungsschritte: u. a. Abholung der Abfallarten, Transport und Entsorgung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit)
— Je Los: Beschreibung des Entsorgungskonzepts mit Benennung der Entsorgungsanlagen und der Übergabestelle (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit). Im Falle des Einsatzes verschiedener Entsorgungsanlagen oder Übergabestellen sind die Abfallschlüsselnummern bezogen auf die jeweilige Entsorgungsanlage oder Übergabestelle mitanzugeben.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nur Los 2: Zertifikat gemäß § 21 Abs. 2, 3 und 4 ElektroG.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Mindestens 3 Referenzen sind hier erforderlich.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit je Los in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, bezogen auf die Grundvertragslaufzeit, gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die im Preisblatt genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (z. B. Logistik- und Sortierleistungen, Verwertungsleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Abfällen) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
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Eventuelle Rabatte aufgrund der Vergabe einer Loskombination werden bei der Bemessung der Sicherheitsleistung berücksichtigt.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit erfolgt gestückelt. Eine Teilrückgabe in Höhe von 50 % kann vom Auftragnehmer verlangt werden, wenn er für den Zeitraum von sechs aufeinander folgenden Monaten seine Leistungs- und Zahlungspflichten mängelfrei erfüllt hat. Der verbleibende Anteil von 50 % sichert die weitere Leistungs- und Zahlungserfüllung; dieser wird spätestens nach Ablauf der Gewährleistung (§ 14 Nr. 3 VOL/B) zurückgegeben.
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Alternativ kann der Auftragnehmer kalenderjährlich eine Rückgabe so verlangen, dass sich die Sicherheit auf 5 % der jeweiligen Restauftragssumme reduziert.
Weitere Regelungen befinden sich im Vertragsentwurf (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt.
Hinweis: Dem Angebot dürfen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen oder ähnliches des Bieters beigefügt werden (auch nicht durch Abdruck auf der Rückseite des Firmenpapiers oder in Form eines Hinweises auf die Bedingungen des Auftragnehmers), da das Angebot sonst gemäß § 19 EG Abs. 3 d) VOL/A ausgeschlossen werden muss.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften haben auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Diesen Anforderungen nicht genügende Nachweise werden fehlenden Nachweisen gleichgestellt und können somit vom Auftraggeber nachgefordert werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat auf Anforderung des Auftraggebers die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die Urkalkulation nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegt, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sofern die Urkalkulation im Rahmen der Angebotsauswertung vom Auftraggeber nicht angefordert wird, ist diese nach Zuschlagserteilung und spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vom Auftragnehmer unaufgefordert einzureichen.
Es wird empfohlen, die Urkalkulation bereits mit der Angebotsabgabe anzufertigen.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die Angemessenheit der Preise bzw. die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 7 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Sofern die Urkalkulation vom Auftragnehmer nicht vertragsgemäß vorgelegt wurde, scheidet eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers aus.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Nachunternehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Nachunternehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Die Nachunternehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber weist explizit daraufhin, dass der Auftragnehmer mit der
Verwertung einschließlich der Logistikleistungen
(z. B. Gestellung der Transporteinheit, Abholung, Sortierung, Verpressen, Umladung, Transport) beauftragt wird und zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Daher sind entsprechende Einzelpreise für die Logistikleistungen durch die Bieter zu kalkulieren und anzugeben.
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Nicht Ausschreibungsgegenstand ist ein Verkauf der Abfälle „ab Station“,
d. h. ab Entsorgungszentrum Breinermoor.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Nachunternehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Nachunternehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Nachunternehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG):
Gemäß § 4 Abs. 6 NTVergG muss der Auftraggeber angeben, welche für allgemein verbindlich erklärten oder repräsentativen Tarifverträge für die Erfüllung des Auftrags einschlägig sind.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen wurde zwischen dem BDE, der VKA und ver.di ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft abgeschlossen. Der am 7. Januar 2009 erstmalig geschlossene Tarifvertrag wurde zuletzt durch Änderungstarifvertrag vom 02.06.2015 geändert. Die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags wurden seit 2009 durch eine Folge von Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst („AbfallArbbV“) für allgemein verbindlich erklärt. Die 7. AbfallArbbV ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten und für die Bieter verbindlich.
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Der Bieter haben aufgrund von § 4 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens dieses Mindestentgelt (9,10 EUR pro Stunde, ab 01.01.2016) zu den dort genannten Bedingungen zahlen (siehe die in Anlage H beigefügte Erklärung zu § 4 (1) NTVergG). Gleiches gilt für alle Nachunternehmen, sofern deren Leistungen von der 7. AbfallArbbV erfasst werden. Nachunternehmen, deren Leistungen nicht von der 7. AbfallArbbV erfasst werden, haben stattdessen aufgrund von § 5 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens ein Entgelt von 8,50 EUR brutto pro Stunde zahlen (siehe die ebenfalls in Anlage H beigefügte Erklärung zu § 5 (1) NTVergG).
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Hiervon unberührt bleibt, dass im Leistungszeitraum voraussichtlich Folge-Änderungstarifverträge bzw. Folge-Verordnungen gelten werden, zu deren Einhaltung der Bieter gesetzlich und vertraglich (§ 1 des Vertragsentwurfes – siehe Anlage 1) verpflichtet ist.
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Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die für die Beschäftigung zur Ausführung des Auftrags regelmäßig vereinbart und gezahlt werden. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
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Hat der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer gegen die Verpflichtungen der sich aus den mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG (diese ergeben sich aus der Bieter-/Nachunternehmererklärung in Anlage H) mindestens grob fahrlässig oder mehrfach verstoßen, so ist der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte pflichtwidrig handelnde Nachunternehmer für die Dauer von bis zu 3 Jahren von einer öffentlichen Auftragsvergabe durch den Auftraggeber auszuschließen.
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Der Auftraggeber hat die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG zuständigen Stellen über Verstöße der Unternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 (1) NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen zu informieren.
Die in Anlage H zu den Vergabeunterlagen beigefügte jeweils zutreffende Verpflichtungserklärung nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H zu den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS mitzuteilen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern hierüber bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (ebenfalls in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-15 📅
Öffnungsort: Siehe Ziffer I.1).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Ziffer I.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Koppelkamm
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E88666971 🌏
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AL00252387
Zusätzliche Informationen
Zu I.1):
Eine Angebotseinreichung ist auch elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS möglich.
Zu IV.2.1):
Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterium ist der wertungsrelevante Angebotspreis unter Berücksichtigung der angebotenen Preisnachlässe.
Es wird auf die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Zusammenstellung von Einzellosen und Loskombinationen (mit oder ohne Nachlass) der Zuschlag erteilt, siehe Beispiel in Ziffer 4.2.2 der Vergabeunterlagen.
Zur Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises je Los wird wie folgt saldiert:
— Preis für die Logistik- und Sortierleistung in EUR je Mg Abfall pro Jahr
zzgl. 19 % MwSt.
— Preis für die Verwertungsleistung in EUR je Mg Abfall pro Jahr
(Falls eine Erstattung an den Auftraggeber geplant ist (= negativer Betrag), dann wird diese Erstattung ohne MwSt. in die Wertung einbezogen, um die wirtschaftliche Wirkung für den Auftraggeber zu berücksichtigen.)
Die Bieter können für bestimmte Loskombinationen im Preisblatt in Anlage G der Vergabeunterlagen Rabatte angeben. Für folgende Lose können Rabatte abgegeben werden:
— Los 1 und Los 2 („Loskombination 1“);
— Lose 3 bis 5 („Loskombination 2“);
— Lose 1 bis 6 („Gesamtauftrag“).
Zu IV.3.3):
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/E88666971 zum Download bereit gestellt. Hierfür muss der Anbieter bei subreport ELViSregistriert sein. Eine kostenfreie Voransicht ist auch ohne Registrierung möglich. Die Registrierung bei subreportELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten sie von subreport ELViS unter Tel.-Nr. +49 221985780.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1336/1335/1334 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Wiederkehrender Auftrag
2018 ff.
Quelle: OJS 2016/S 025-040408 (2016-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.www.all-leer.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-217410
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 025-040408
ABl. S-Ausgabe: 121

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-17 📅
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hüttenstraße 5
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28237
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣
Name: Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109

5️⃣

6️⃣
Name: Wiro Entsorgung GmbH
Postanschrift: Dorfstraße 44
Postort: Rhede-Brual
Postleitzahl: 26899
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
1
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Inga Koppelkamm

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@nrw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist nach Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gemäß § 101a GWB bereits abgelaufen ist.
Quelle: OJS 2016/S 121-217410 (2016-06-21)