Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK). Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags. Wichtiger Hinweis des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Wichtiger Hinweis des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Wichtiger Hinweis des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZAW Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Roßdörfer Straße 106
Postleitzahl: 64409
Postort: Messel
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaw-online.de🌏
E-Mail: a.kehrer@da-di-werk.de📧
Telefon: +49 61599160-0📞
Fax: +49 61599160-613 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4290-91🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263642
ABl. S-Ausgabe: 146
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Wichtiger Hinweis des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen von der Wertung werden Angebote nach § 123 Abs.1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Angebote nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gemäß Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen;
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen;
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gemäß Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen;
— Sonstige besondere Bedingungen gemäß Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 – 3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 615112-5816 / +49 615112-6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 146-263642 (2016-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Übernahme des gesammelten Altpapiers (PPK) an der Umladeanlage der Uniroh GmbH, Betriebsstätte Darmstadt, Pallaswiesenstraße 206, 64293 Darmstadt verantwortlich als auch für den Transport des Altpapiers (PPK) an eine vom Auftragnehmer zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).
Die Sammlung und Umladung sind nicht Teil des ausgeschriebenen Auftrags.
Gesamtwert des Auftrags: 8429437.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge