Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim
Die Stadt Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-23
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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