Die Stadt Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Menge oder Umfang:
Vergeben wird die Durchführung der in § 2 Abs. 2 NRettDG bestimmten Aufgaben des bodengebunden Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim.Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes, sowie des erweiterten Rettungsdienstes.Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2023 (sechs (6) Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2025. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vergeben wird die Durchführung der in § 2 Abs. 2 NRettDG bestimmten Aufgaben des bodengebunden Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim.Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes, sowie des erweiterten Rettungsdienstes.Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2023 (sechs (6) Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2025. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hildesheim
Postanschrift: Markt 2
Postleitzahl: 31134
Postort: Hildesheim
1) Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Referenz erweiterter Rettungsdienst) bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will gilt zudem Folgendes:
— die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers muss durch die Vorlage der Unterlagen zur „Persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit“ auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und
— die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
2) Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben vorlegen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die persönliche Lage des Bieters – Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
1) Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Referenz erweiterter Rettungsdienst) bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will gilt zudem Folgendes:
— die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers muss durch die Vorlage der Unterlagen zur „Persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit“ auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und
— die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
2) Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben vorlegen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die persönliche Lage des Bieters – Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Die Stadt Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rettungswache Cheruskerring 53
Kurze Beschreibung: Bodengebundener Rettungsdienst.
Menge oder Umfang: — Vorhaltung Regelrettungsdienst;— 5 Mehrzweckfahrzeuge (MZF);— 1 Krankentransprortwagen (KTW);— sowie folgende Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes:— 1 MZF;— 2 KTW;— 1 Mannschaftstransportwagen (MTW).Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
— Vorhaltung Regelrettungsdienst;
— 5 Mehrzweckfahrzeuge (MZF);
— 1 Krankentransprortwagen (KTW);
— sowie folgende Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes:
— 1 MZF;
— 2 KTW;
— 1 Mannschaftstransportwagen (MTW).
Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rettungswache Goslarsche Landstraße 23
Menge oder Umfang: — Vorhaltung Regelrettungsdienst;— 5 MZF;— 1 KTW;— sowie folgende Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes:— 1 MZF;— 2 KTW;— 1 MTW.Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
— 5 MZF;
— 1 KTW;
— 1 MTW.
Vergeben wird die Durchführung der in § 2 Abs. 2 NRettDG bestimmten Aufgaben des bodengebunden Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim.
Die Leistung besteht aus der Durchführung der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes, sowie des erweiterten Rettungsdienstes.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2023 (sechs (6) Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2025. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2023 (sechs (6) Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2025. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Unternehmensdarstellung
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten):
— Inhaber,
— Gesellschaftsform,
— Hauptgeschäftsbereich,
— Organisationsstruktur,
— Betriebsstätten.
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person/-en. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Stadt Hildesheim, z. Hd. Hr. Martin Beelte, Markt 2, 31134 Hildesheim zu übersenden ist. Mit dem Angebot ist in diesem Fall die Quittung/der Beleg (ausreichend in Kopie) über die Beantragung des Auszugs gemäß Belegart „O“ einzureichen.
Aktueller Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person/-en. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Stadt Hildesheim, z. Hd. Hr. Martin Beelte, Markt 2, 31134 Hildesheim zu übersenden ist. Mit dem Angebot ist in diesem Fall die Quittung/der Beleg (ausreichend in Kopie) über die Beantragung des Auszugs gemäß Belegart „O“ einzureichen.
3) Erklärung zur Schwarzarbeit
Erklärung, dass weder das Unternehmen, noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind und dass kein Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz anhängig ist (siehe Formblatt Erklärung zur Schwarzarbeit, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Erklärung, dass weder das Unternehmen, noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind und dass kein Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz anhängig ist (siehe Formblatt Erklärung zur Schwarzarbeit, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
4) Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A
Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen (siehe Formblatt Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A, Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
5) Bevollmächtigung zum Abruf eines Gewerbezentralregisterauszuges
Der Aufgabenträger behält sich vor, die Zuverlässigkeit der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter mittels Abruf eines elektronischen Gewerbezentralregisterauszuges vor Zuschlagserteilung nochmals zu überprüfen. Für die Anforderung des Gewerbezentralregisterauszugs hat jeder Bieter dem Aufgabenträger die im Formblatt Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A, Anlage 7 der Vergabeunterlagen enthaltene Bevollmächtigung zu erteilen.
Der Aufgabenträger behält sich vor, die Zuverlässigkeit der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter mittels Abruf eines elektronischen Gewerbezentralregisterauszuges vor Zuschlagserteilung nochmals zu überprüfen. Für die Anforderung des Gewerbezentralregisterauszugs hat jeder Bieter dem Aufgabenträger die im Formblatt Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A, Anlage 7 der Vergabeunterlagen enthaltene Bevollmächtigung zu erteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatznachweis
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis, Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis, Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
2) Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum beginnend spätestens zum 1.1.2018 inklusive dem Zeitraum der Verlängerungsoption (bis 31.12.2025).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
— durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen und der Eigenerklärung des Bieters, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich der Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten oder
— durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z.B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z.B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
2) Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die zur Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
Nachweis, dass die zur Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
3) Referenz Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport
Der Bieter hat ein Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers (Vorlage Kopie ausreichend) über die Beauftragung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports für die vergangenen zwei Jahre vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell in den Rettungsdienstbereichen von Stadt oder Landkreis Hildesheim Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports erbringen.
Der Bieter hat ein Referenzschreiben eines öffentlichen Auftraggebers (Vorlage Kopie ausreichend) über die Beauftragung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports für die vergangenen zwei Jahre vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell in den Rettungsdienstbereichen von Stadt oder Landkreis Hildesheim Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports erbringen.
4) Referenz erweiterter Rettungsdienst
Der Bieter hat ein Referenzschreiben (Kopie ausreichend) eines öffentlichen Auftraggebers über die Beauftragung mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst für die vergangenen 2 Jahre vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell in den Rettungsdienstbereichen von Stadt oder Landkreis Hildesheim Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes erbringen.
Der Bieter hat ein Referenzschreiben (Kopie ausreichend) eines öffentlichen Auftraggebers über die Beauftragung mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst für die vergangenen 2 Jahre vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit ohne Beanstandungen durch den öffentlichen Auftraggeber war und eine Erklärung des Bieters, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Bieter, die aktuell in den Rettungsdienstbereichen von Stadt oder Landkreis Hildesheim Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Sicherheit:
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
4) Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem – im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens – zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem – im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens – zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,
b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 1.1.2018 bis zum 31.12.2025, somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),
c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag je Los:
— Los 1: 400 000 EUR;
— Los 2: 400 000 EUR.
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Tariftreue
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31.10.2013 nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von derzeit mindestens 8,50 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Fehlt die Mindestentgelterklärung im Sinne von Satz 1 bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31.10.2013 nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von derzeit mindestens 8,50 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt). Fehlt die Mindestentgelterklärung im Sinne von Satz 1 bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
In diesem Sinne wird eine Erklärung des Bieters zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß der § 4 und § 5 NTVergG gefordert (siehe Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt, Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Dem Aufgabenträger sind keine Tarifverträge bekannt, die im Bereich des Rettungsdienstes für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
Sofern die vorgenannte Erklärung nicht vorgelegt wird, ist das Angebot gemäß § 4 Abs. 7 bzw. § 5 Abs.1 S. 3 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz von der Wertung auszuschließen.
2) Personal:
Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,5 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim eingesetzt wird.
Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,5 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim eingesetzt wird.
10 % der Personalstunden im Regelrettungsdienst dürfen von ehrenamtlichen/m Kräften/Personal, welches weniger als 19,5 Stunden pro Woche im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim eingesetzt wird, erbracht werden.
Diese Bedingung gilt nicht für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-10 📅
Öffnungsort:
Stadt Hildesheim Fachbereich Personal, Organisation und Recht, Bereich Recht, Markt 2, 31134 Hildesheim.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hildesheim Fachbereich Personal, Organisation und Recht, Bereich Recht, Markt 2, 31134 Hildesheim.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst
Hrn. Elsebach
Name: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Postanschrift: Barer Str. 7
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Daniel Bens
Fax: +49 89288030100 📠
E-Mail: bens@buse.de📧
Name: Stadt Hildesheim Fachbereich Personal, Organisation und Recht, Bereich Recht, Zimmer A 223
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) auszufüllen.
1) Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Referenz erweiterter Rettungsdienst) bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/für Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will gilt zudem Folgendes:
— die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers muss durch die Vorlage der Unterlagen zur „Persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit“ auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und
— die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
2) Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Bieters – Zuverlässigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben vorlegen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben vorlegen. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die persönliche Lage des Bieters – Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Die persönliche Lage des Bieters – Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 061-104587 (2016-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 104584-2016
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Calw:
Schülerspezialverkehr zur Karl-Georg-Haldenwang-Schule und dem Schulkindergarten Sommenhardt bzw.
Außenstelle in Nagold.
Zu II.1.7): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert der Beschaffung anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 1): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 2): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 3): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 4): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 5): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 6): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu II.1.7): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert der Beschaffung anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 1): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 2): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 3): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 4): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 5): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 6): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Calw:
Schülerspezialverkehr zur Karl-Georg-Haldenwang-Schule und dem Schulkindergarten Sommenhardt bzw.
Außenstelle in Nagold.
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Bad Wildbad
Kurze Beschreibung: Es werden ca. 3 Fahrzeuge benötigt.
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Bad Liebenzell, Unterreichenbach, Bad Teinach.
Kurze Beschreibung: Es wird ca. 1 Fahrzeug benötigt.
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Haiterbach, Egenhausen, Altensteig-Spiegelberg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Es werden ca. 2 Fahrzeuge benötigt.
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Altensteig, Nagold
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Wildberg;
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Bad Liebenzell, Schömberg, Bad Teinach
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet Ostelsheim, Althengstett, Calw
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Es werden ca. 4 Fahrzeuge benötigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Calw.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-06 📅
2016-07-06 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Calw
Internetadresse: www.kreis-calw.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert der Beschaffung anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 1): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 2): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 3): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 4): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 5): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Zu V.2.4) (Los 6): Eintragung aus technischen Gründen. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht, den Gesamtwert des Auftrages anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76113
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter
erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).