Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet des Landkreises Hildesheim
Der Landkreis Hildesheim, vertreten durch den Landrat (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.12.2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie erweiterter Rettungsdienst), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-03-23
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Auftragsbekanntmachung
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