Der Bodenseekreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 211 000 Einwohner im Kreisgebiet. Zu den Aufgaben des Bodenseekreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Mischschrott, Buntmetall und Elektroaltgeräten, welche an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Des Weiteren werden die genannten Abfälle auch über eine Straßensammlung erfasst. Die Durchführung der Straßensammlung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der Bodenseekreis verfügt über 23 Wertstoffhöfe und über drei Entsorgungszentren. Gesamtmenge bzw. -umfang gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Bodenseekreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 211 000 Einwohner im Kreisgebiet. Zu den Aufgaben des Bodenseekreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Mischschrott, Buntmetall und Elektroaltgeräten, welche an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Des Weiteren werden die genannten Abfälle auch über eine Straßensammlung erfasst. Die Durchführung der Straßensammlung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der Bodenseekreis verfügt über 23 Wertstoffhöfe und über drei Entsorgungszentren.
Gesamtmenge bzw. -umfang gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.2.
Der Bodenseekreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 211 000 Einwohner im Kreisgebiet. Zu den Aufgaben des Bodenseekreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Mischschrott, Buntmetall und Elektroaltgeräten, welche an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Des Weiteren werden die genannten Abfälle auch über eine Straßensammlung erfasst. Die Durchführung der Straßensammlung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der Bodenseekreis verfügt über 23 Wertstoffhöfe und über drei Entsorgungszentren.
Gesamtmenge bzw. -umfang gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.2.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bodenseekreis
Postanschrift: Glärnischstraße 1 – 3
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bodenseekreis.de/🌏
E-Mail: wolfgang.mueller@bodenseekreis.de📧
Telefon: +49 75412045493📞
Fax: +49 75412047493 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32632178🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-07 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 108-192574
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind auf gesonderten Wunsch bei dem Auftraggeber, Kontakt siehe Ziffer I.1), in Papierform erhältlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bodenseekreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 211 000 Einwohner im Kreisgebiet. Zu den Aufgaben des Bodenseekreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Mischschrott, Buntmetall und Elektroaltgeräten, welche an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Des Weiteren werden die genannten Abfälle auch über eine Straßensammlung erfasst. Die Durchführung der Straßensammlung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der Bodenseekreis verfügt über 23 Wertstoffhöfe und über drei Entsorgungszentren.
Der Bodenseekreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 211 000 Einwohner im Kreisgebiet. Zu den Aufgaben des Bodenseekreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Mischschrott, Buntmetall und Elektroaltgeräten, welche an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Des Weiteren werden die genannten Abfälle auch über eine Straßensammlung erfasst. Die Durchführung der Straßensammlung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der Bodenseekreis verfügt über 23 Wertstoffhöfe und über drei Entsorgungszentren.
Gesamtmenge bzw. -umfang gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.2.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1: Mischschrott und Buntmetall
Losnummer: Teillos 1 a
Kurze Beschreibung:
Containergestellung, Abholung und Transport sowie Verwertung der Mengen, die an den Entsorgungszentren und den Wertstoffhöfen anfallen.
Den Transport der Abfallmengen von den Wertstoffhöfen zur Übernahmestelle (Zwischenlager) übernehmen die Auftragnehmer der folgenden Teillose (Teillos 1 b, Teillos 1 c, Teillos 1 d). Entsorgungszentrum: Tettnang, Überlingen, Weiherberg.
Menge oder Umfang gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.2.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn keine Partei den Vertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.1.2023.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn keine Partei den Vertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.1.2023.
Losnummer: Teillos 1 b
Kurze Beschreibung:
Containergestellung, Abholung und Transport.
Der Auftragnehmer dieses Teilloses stellt seine Container auf die genannten Wertstoffhöfe, sammelt dort die Abfallmengen und befördert die gesammelten Abfallmengen zur Übernahmestelle (Zwischenlager) des Auftragnehmers von Teillos 1 a.
Wertstoffhöfe (West):
— Bermatingen;
— Frickingen;
— Heiligenberg;
— Owingen;
— Salem;
— Sipplingen;
— Überlingen;
— Uhldingen-Mühlhofen.
Losnummer: Teillos 1 c
Kurze Beschreibung:
Wertstoffhöfe (Mitte):
— Daisendorf;
— Deggenhausertal;
— Friedrichshafen-Ailingen;
— Friedrichshafen-Kluftern;
— Immenstaad;
— Markdorf;
— Meersburg;
— Oberteuringen;
— Stetten.
Losnummer: Teillos 1 d
Kurze Beschreibung:
Wertstoffhöfe (Ost):
— Eriskirch;
— Friedrichshafen-Stadt;
— Kressbronn;
— Langenargen;
— Meckenbeuren;
— Neukirch.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2: Elektroaltgeräte Sammelgruppe 1
Losnummer: Teillos 2 a
Kurze Beschreibung:
Den Transport der Abfallmengen von den Wertstoffhöfen zur Übernahmestelle (Zwischenlager) übernehmen die Auftragnehmer der folgenden Teillose (Teillos 2 b, Teillos 2 c, Teillos 2 d). Entsorgungszentrum: Tettnang, Überlingen, Weiherberg.
Losnummer: Teillos 2 b
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer dieses Teilloses stellt seine Container auf die genannten Wertstoffhöfe, sammelt dort die Abfallmengen und befördert die gesammelten Abfallmengen zur Übernahmestelle (Zwischenlager) des Auftragnehmers von Teillos 2 a.
Losnummer: Teillos 2 c
Teillos 2 d
Bezeichnung des Loses: Fachlos 3: Elektroaltgeräte Sammelgruppe 5
Losnummer: Elektroaltgeräte Sammelgruppe 5
Kurze Beschreibung: Alle Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen von der Wertung werden Angebote nach § 123 Abs.1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Angebote nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten gem. Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.1;
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgebliche Vorschriften gem. Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.2;
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.3;
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100 %
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 108-192574 (2016-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 461 060 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge