Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und zum Betrieb des Ruhwalds Holter Burg
Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Errichtung und den Betrieb eines Ruhwalds.
Die Konzessionsgeberin beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Naturwalds zum Zwecke der Durchführung von Natur-Waldbestattungen. Die Natur- und Waldbestattung ist ein alternatives Bestattungskonzept zu traditionellen Friedhofkonzepten. Bei der Natur- und Waldbestattung wird ein Baum in freier Natur als letzte Ruhestätte ausgewählt. Im Wurzelbereich des ausgewählten Baumes wird die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt. Die als Bestattungsplätze vorgesehenen Bäume der ausgewiesenen Waldfläche werden markiert und unter ihrer Kennung in ein Baumregister eingetragen.
Der Naturwald ist unter dem Namen „Ruhwald Holter Burg“ zu betreiben.
Die Konzessionsgeberin vergibt lediglich das Recht zur Errichtung und den Betrieb des Ruhwalds Holter Burg. Sie zahlt für die Erbringung der Dienstleistung an den Konzessionär kein Entgelt. Vielmehr erhält der Konzessionär die Befugnis, mit dem übertragenen Recht in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und somit auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu wirtschaften. Hierzu verlangt er für die Nutzung der Bestattungsbäume gegenüber seinen Vertragspartnern ein privatrechtliches Entgelt. Zuschüsse oder Verlustkompensationen werden durch die Konzessionsgeberin weder in Aussicht gestellt noch geleistet.
Die Konzessionsgeberin vergibt eine Dienstleistungskonzession. Eine Dienstleistungskonzession ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB.
Die Konzessionsgeberin orientiert sich lediglich an einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB und der Sektorenverordnung, unterwirft sich aber nicht den Anforderungen der Sektorenverordnung. Vielmehr führt die Konzessionsgeberin ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eigener Art durch, um die Einhaltung der tragenden vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs zu gewährleisten. Gleichzeitig dient das gewählte Verfahren der Einhaltung des haushaltsrechtlichen Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln. Soweit in dieser Veröffentlichung von einem „Dienstleistungsauftrag“ die Rede ist, ist dies Formularzwängen des Amtsblatts der Europäischen Union geschuldet, auf die die Konzessionsgeberin keinen Einfluss hat. Das allgemeine Vergaberecht ist mangels Vorliegens eines Dienstleistungsauftrags nicht anwendbar. Die Veröffentlichung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens geschieht überobligatorisch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-08
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Auftragsbekanntmachung
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2017-02-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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