Vergabe einer Leitstellentätigkeit an einen Projektträger Referat 413
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Leitstellentätigkeit an einen Projektträger (PT). Zentrale Aufgabe des Projektträgers ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html Gefördert werden Leistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist eine zentrale, verbandsübergreifend tätige Leitstelle für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Prüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise nach der Richtlinie. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Auf der Grundlage der Entscheidung des BAFA schließt der PT sodann Verträge mit den Teilnehmenden, leitet die vom BAFA bewilligte Zuwendung weiter und rechnet ordnungsgemäß gegenüber dem BAFA ab. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-09-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-20
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Ergänzende Angaben
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