Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Leitstellentätigkeit an einen Projektträger (PT). Zentrale Aufgabe des Projektträgers ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html Gefördert werden Leistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist eine zentrale, verbandsübergreifend tätige Leitstelle für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Prüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise nach der Richtlinie. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Auf der Grundlage der Entscheidung des BAFA schließt der PT sodann Verträge mit den Teilnehmenden, leitet die vom BAFA bewilligte Zuwendung weiter und rechnet ordnungsgemäß gegenüber dem BAFA ab. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Menge oder Umfang:
Jährlich sind ca. 200 Anträge auf Bewilligungen mit den entsprechenden Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen abzuwickeln. Das zu kontrollierende Fördervolumen liegt bei ca. 14 000 000 EUR jährlich.300 000
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Str. 29 – 35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196908-2422📞
Fax: +49 6196908-1888 📠
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Leitstellentätigkeit an einen Projektträger (PT). Zentrale Aufgabe des Projektträgers ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html Gefördert werden Leistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist eine zentrale, verbandsübergreifend tätige Leitstelle für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Prüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise nach der Richtlinie. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Auf der Grundlage der Entscheidung des BAFA schließt der PT sodann Verträge mit den Teilnehmenden, leitet die vom BAFA bewilligte Zuwendung weiter und rechnet ordnungsgemäß gegenüber dem BAFA ab. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Leitstellentätigkeit an einen Projektträger (PT). Zentrale Aufgabe des Projektträgers ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html Gefördert werden Leistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist eine zentrale, verbandsübergreifend tätige Leitstelle für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Prüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise nach der Richtlinie. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Auf der Grundlage der Entscheidung des BAFA schließt der PT sodann Verträge mit den Teilnehmenden, leitet die vom BAFA bewilligte Zuwendung weiter und rechnet ordnungsgemäß gegenüber dem BAFA ab. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Menge oder Umfang:
Jährlich sind ca. 200 Anträge auf Bewilligungen mit den entsprechenden Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen abzuwickeln. Das zu kontrollierende Fördervolumen liegt bei ca. 14 000 000 EUR jährlich.
Referenznummer: Referat 413 - Leitstelle Projektträgeraufgaben
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz des Anbieters in den Bereichen Ausbildung, Fachkräftesicherung und betriebliche Integration von Geflüchteten 2. Nachweis der Fachkunde und der Erfahrungen des einzusetzenden Personals in der Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen in vergleichbaren Projekten/Programmen 3. Erfahrungen in der Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 4. Erfahrungen in der Akquise potentiell interessierter Organisationen 5. Nachweis geeigneter, überregionaler und branchenübergreifender Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie entsprechender Vernetzungs- und Kommunikationskanäle 6. Nachweis der wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.2.2) 7. Eigenerklärung nach Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 Der Antrag sollte fünf Seiten nicht überschreiten. Als Anlage können ggf. Unterlagen wie z. B. Referenzen, Qualifikationsnachweise oder Auflistungen beigefügt werden.
1. Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz des Anbieters in den Bereichen Ausbildung, Fachkräftesicherung und betriebliche Integration von Geflüchteten 2. Nachweis der Fachkunde und der Erfahrungen des einzusetzenden Personals in der Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen in vergleichbaren Projekten/Programmen 3. Erfahrungen in der Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 4. Erfahrungen in der Akquise potentiell interessierter Organisationen 5. Nachweis geeigneter, überregionaler und branchenübergreifender Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie entsprechender Vernetzungs- und Kommunikationskanäle 6. Nachweis der wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.2.2) 7. Eigenerklärung nach Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 Der Antrag sollte fünf Seiten nicht überschreiten. Als Anlage können ggf. Unterlagen wie z. B. Referenzen, Qualifikationsnachweise oder Auflistungen beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Organisatorische Vorkehrungen: a. Ort der Aufgabenerledigung b. Vorgesehene Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, IT-Sicherheitsvorkeh-rungen c. Darstellung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes 2. Finanzielle Leistungsfähigkeit: a. (Vor-)Finanzierung des vorgesehenen Personals für ca. 6 Monate b. Finanzierung der erforderlichen (Büro-)Infrastruktur c. Finanzierung der eigenen IT-Infrastruktur d. Finanzierung der Sicherheitsvorkehrungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Organisatorische Vorkehrungen: a. Ort der Aufgabenerledigung b. Vorgesehene Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, IT-Sicherheitsvorkeh-rungen c. Darstellung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes 2. Finanzielle Leistungsfähigkeit: a. (Vor-)Finanzierung des vorgesehenen Personals für ca. 6 Monate b. Finanzierung der erforderlichen (Büro-)Infrastruktur c. Finanzierung der eigenen IT-Infrastruktur d. Finanzierung der Sicherheitsvorkehrungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Zeitgemäße IT- und Büroinfrastruktur.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten und sonstiger Infrastruktur durch den PT – Bereitstellung und Finanzierung der IT-Ausstattung, der IT-Sicherheitssysteme sowie sonstiger organisatorischer, räumlicher oder technischer Vorkehrungen durch den PT.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten und sonstiger Infrastruktur durch den PT – Bereitstellung und Finanzierung der IT-Ausstattung, der IT-Sicherheitssysteme sowie sonstiger organisatorischer, räumlicher oder technischer Vorkehrungen durch den PT.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Seit August befindet sich der Entwurf für eine Rahmenrichtlinie der „Passgenauen Besetzung und der Willkommenslotsen“ im Umlauf beim BMWi. Die Rahmenrichtlinie soll zum 1.1.2017 in Kraft treten. Eine endgültige Fassung liegt noch nicht vor. Mit der Abwicklung des Programms wird – wie bisher – das Bundesamt betraut sein. Ebenso sieht der Entwurf vor, dass in das Zuwendungsverfahren wieder eine sog. Leitstelle eingebunden wird. Die Tätigkeit der aktuellen Leitstelle endet zum 31.12.2016. Aufgabe der Leitstelle ist neben der Information der Antragsteller insbesondere die Vorprüfung der Anträge.
Seit August befindet sich der Entwurf für eine Rahmenrichtlinie der „Passgenauen Besetzung und der Willkommenslotsen“ im Umlauf beim BMWi. Die Rahmenrichtlinie soll zum 1.1.2017 in Kraft treten. Eine endgültige Fassung liegt noch nicht vor. Mit der Abwicklung des Programms wird – wie bisher – das Bundesamt betraut sein. Ebenso sieht der Entwurf vor, dass in das Zuwendungsverfahren wieder eine sog. Leitstelle eingebunden wird. Die Tätigkeit der aktuellen Leitstelle endet zum 31.12.2016. Aufgabe der Leitstelle ist neben der Information der Antragsteller insbesondere die Vorprüfung der Anträge.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der PT muss für die Leitstellentätigkeit über Erfahrungen in der Administrierung vergleichbarer Projekte/Programme verfügen und durch einen Zugang zu den Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie einen Überblick über das Ausbildungswesen und die aktuelle Flüchtlingssituation in der Lage sein durch überregionale Vernetzungs- und Kommunikationskanäle neue Antragsteller für das Programm zu akquirieren. Darüber hinaus muss der PT in der Lage sein, das erforderliche Personal für sechs Monate vorzufinanzieren. Diese speziellen Anforderungen können nur durch einen begrenzten Kreis von PT in geeigneter Weise ausgeführt werden. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien: Gewichtung in % 1. Kompetenz des Anbieters in den Aufgabengebieten 25 % a) Ausbildung 5 % b) Fachkräftesicherung 5 % c) Betriebliche Integration von Geflüchteten 5 % d) Übersicht der Förderlandschaft 10 % 2. Fachkunde und Erfahrungen des Personals 25 % a) Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung in vergleichbaren Projekten/Programmen 15 % b) Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 10 % 3. Vernetzungsgrad und Aufschlussmöglichkeiten 30 % a) Art der zur Verfügung stehenden Informationskanäle 5 % b) Art, Anzahl und Häufigkeit von Kontakten zum relevanten Adressatenkreis 5 % c) Grad der Überregionalität 5 % d) Branchenübergreifende Reichweite 5 % e) Andere Aufschlussmöglichkeiten und Multiplikatoren 5 % f) Fachbezogene Relevanz der Interaktionspartner/-innen 5 % 4. Leistungsfähigkeit 20 % a) Ausreichend bereitgestellte Personalressourcen, insbesondere für eine fristgerechte Bearbeitung der Vorgänge 5 % b) Ausreichend bereitgestellte Büro-Infrastruktur 5 % c) Möglichkeit der Vorfinanzierung des eingesetzten Personals 10 % Gesamt 100 %.
Der PT muss für die Leitstellentätigkeit über Erfahrungen in der Administrierung vergleichbarer Projekte/Programme verfügen und durch einen Zugang zu den Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie einen Überblick über das Ausbildungswesen und die aktuelle Flüchtlingssituation in der Lage sein durch überregionale Vernetzungs- und Kommunikationskanäle neue Antragsteller für das Programm zu akquirieren. Darüber hinaus muss der PT in der Lage sein, das erforderliche Personal für sechs Monate vorzufinanzieren. Diese speziellen Anforderungen können nur durch einen begrenzten Kreis von PT in geeigneter Weise ausgeführt werden. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien: Gewichtung in % 1. Kompetenz des Anbieters in den Aufgabengebieten 25 % a) Ausbildung 5 % b) Fachkräftesicherung 5 % c) Betriebliche Integration von Geflüchteten 5 % d) Übersicht der Förderlandschaft 10 % 2. Fachkunde und Erfahrungen des Personals 25 % a) Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung in vergleichbaren Projekten/Programmen 15 % b) Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 10 % 3. Vernetzungsgrad und Aufschlussmöglichkeiten 30 % a) Art der zur Verfügung stehenden Informationskanäle 5 % b) Art, Anzahl und Häufigkeit von Kontakten zum relevanten Adressatenkreis 5 % c) Grad der Überregionalität 5 % d) Branchenübergreifende Reichweite 5 % e) Andere Aufschlussmöglichkeiten und Multiplikatoren 5 % f) Fachbezogene Relevanz der Interaktionspartner/-innen 5 % 4. Leistungsfähigkeit 20 % a) Ausreichend bereitgestellte Personalressourcen, insbesondere für eine fristgerechte Bearbeitung der Vorgänge 5 % b) Ausreichend bereitgestellte Büro-Infrastruktur 5 % c) Möglichkeit der Vorfinanzierung des eingesetzten Personals 10 % Gesamt 100 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bafa.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragstellerdengerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tage bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragstellerdengerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tage bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 181-325659 (2016-09-15)
Ergänzende Angaben (2016-09-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben