Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim

Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber im Landkreisgebiet überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von
10 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-22 Auftragsbekanntmachung
2017-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber im Landkreisgebiet überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von 10 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim
Postanschrift: Garnisonsstraße 1
Postleitzahl: 19288
Postort: Ludwigslust
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-lup.de 🌏
E-Mail: jochen.schwanke@kreis-lup.de 📧
URL der Dokumente: http://lup.ks-mecklenburg.de/opencms/leben-im-landkreis/verkehr-ordnung-sicherheit/abfallwirtschaft/Rahmenvereinbarung-Verwertung-PPK-Abfaelle/index.html# 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215307
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Das Mengenlos 1 beinhaltet eine Teilmenge von ca. 480 bis 605 Mg/Monat.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber im Landkreisgebiet überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von
10 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von PPK-Abfällen, die dem Auftraggeber im Landkreisgebiet überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von einem Monat vergeben. Gegenstand des Rahmenentsorgungsvertrages ist die Verwertung von prognostizierten Jahresmengen von ca. 11.500 bis 14.500 Mg/a, d. h. ca. 960 bis 1.210 Mg/Monat. Das Mengenlos 1 und das Mengenlos 2 beinhalten jeweils eine Teilmenge von ca. 480 bis 605 Mg/Monat.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal jeweils durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwei Mal jeweils durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zusätzliche Informationen: Das Mengenlos 1 beinhaltet eine Teilmenge von ca. 480 bis 605 Mg/Monat.
Bezeichnung des Loses: Mengenlos 2
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen: Das Mengenlos 2 beinhaltet eine Teilmenge von ca. 480 bis 605 Mg/Monat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übernahme der PPK-Abfälle an den in den Vergabeunterlagen benannten möglichen Übernahmestellen im Landkreisgebiet. Im Übrigen wird ein Ort für die Verwertung der
PPK-Abfälle nicht vorgegeben.
PPK Abfälle nicht vorgegeben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB.
— Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der an-gebotenen Leistungen erfüllt.
— Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
— Eigenerklärung des Bieters zur Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Leistungsmissbrauch, gem. § 9 Abs. 3 und Abs. 7 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern.
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) Mecklenburg-Vorpommern anzugeben.
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— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
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2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben.
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind).
— Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach AEntG und MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der Verwertung von PPK-Abfällen durchgeführten Tätigkeiten und Aufträge in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von Referenzaufträgen (mindestens zwei) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.), Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
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— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9.000, DIN ISO 14.000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder – stellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird.
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://lup.ks-mecklenburg.de/opencms/leben-im-landkreis/verkehr-ordnung-sicherheit/abfallwirtschaft/Rahmenvereinbarung-Verwertung-PPK-Abfaelle/index.html# 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Postanschrift: EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Wenzel
E-Mail: berlin@ggsc.de 📧
Fax: +49 30726102610 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.ggsc.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ludwigslust-Parchim – Der Landrat
Postanschrift: Putlitzer Straße 25, Vergabestelle, Zimmer 205
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung für mindestens ein Mengenlos, Leistungsentgelt und Anlagen sowie die Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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— Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur und die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen NUR unter dieser Adresse zum Download bereit und werden NICHT postalisch zugeschickt.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2016 (BGBl. I, S. 203) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 121-215307 (2016-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 032-058181
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 121-215307
ABl. S-Ausgabe: 32

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von PPK-Abfällen, die dem Auftraggeber im Landkreisgebiet überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von einem Monat vergeben. Prognostizierten Jahresmengen von ca.
11.500 bis 14.500 Mg/a, d. h. ca. 960 bis 1.210 Mg/Monat (bzw. 480 bis 605 Mg/Monat je Los).
11 500 bis 14 500 Mg/a, d. h. ca. 960 bis 1 210 Mg/Monat (bzw. 480 bis 605 Mg/Monat je Los).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 2 Mal jeweils durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-20 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU, § 39 Abs.6 Nr. 2 und 4 der Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1.00 EUR und unter V.2.4 jeweils als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I, S. 203) Anwendung.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2017/S 032-058181 (2017-02-13)