Vergabe eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Briefdienstleistungen (BriefDL2017)

L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen nebst zugehöriger Dienstleistungen für die Auftraggeberin, wie in Leistungsbeschreibung und Vertrag beschrieben. Die hiervon umfasste Ende-zu-Ende-Beförderung umfasst die Abholung an den Poststellen der Auftraggeberin, sowie die Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen bis 2 000 g.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-18 Auftragsbekanntmachung
2016-10-24 Ergänzende Angaben
2017-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen nebst zugehöriger Dienstleistungen für die Auftraggeberin, wie in Leistungsbeschreibung und Vertrag beschrieben. Die hiervon umfasste Ende-zu-Ende-Beförderung umfasst die Abholung an den Poststellen der Auftraggeberin, sowie die Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen bis 2 000 g.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-
Postanschrift: Schlossplatz 10-12
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.l-bank.de 🌏
E-Mail: juergen.risse@l-bank.de 📧
Fax: +49 721150771129 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E37396445 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-370945
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Das unter Ziff. II.2.7) genannte Datum für den Beginn des vertraglichen Leistungszeitraums kann sich verfahrenstechnisch verschieben. Das unter Ziff. II.2.7) genannte Datum für das Ende des vertraglichen Leistungszeitraums würde sich in einem solchen Fall entsprechend verschieben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Briefdienstleistungen nebst zugehöriger Dienstleistungen für die Auftraggeberin, wie in Leistungsbeschreibung und Vertrag beschrieben. Die hiervon umfasste Ende-zu-Ende-Beförderung umfasst die Abholung an den Poststellen der Auftraggeberin, sowie die Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen – Standardbrief bis 20 g;
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— Kompaktbrief bis 50 g;
— Großbrief bis 500 g;
— Maxibrief bis 1 000 g;
— Maxibrief Plus bis 2 000 g.
(Die vorstehend genannten Sendungsarten sind hier nach den Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutsche Post AG (DPAG) unterschieden. Eine Vorgabe zur Nutzung von DPAG-Leistungen ist damit nicht verbunden.) Die Gesamtmenge pro Jahr kann circa 1 000 000 Sendungen erreichen. Die Vergabeunterlagen enthalten nähere Angaben zu den Mengen und den weiteren Charakteristika des Versands.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Bis zu 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann die L-Bank den Vertrag optional um weitere 12 Monate durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer verlängern. Die Option nach dem vorstehenden Satz besteht zweifach, so dass der maximal mögliche Gesamtleistungszeitraum 48 Monate beträgt.
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Beschreibung der Optionen: Siehe unter Ziff. II.2.7), dort unter Beschreibung der Verlängerungen.
Zusätzliche Informationen:
Das unter Ziff. II.2.7) genannte Datum für den Beginn des vertraglichen Leistungszeitraums kann sich verfahrenstechnisch verschieben. Das unter Ziff. II.2.7) genannte Datum für das Ende des vertraglichen Leistungszeitraums würde sich in einem solchen Fall entsprechend verschieben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karslruhe Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen, sofern durch die Mehrfachbeteiligung der Geheimwettbewerb gefährdet ist.
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2. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind im Fall einer Bietergemeinschaft alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Kriterien nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3 insoweit erfüllen, als sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zusätzlich sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck im Sinne nachstehender Ziff. 4) vorzulegen.
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4. Es sind von jedem Bieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Vordruck); soweit dies nicht uneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen.
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5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
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(2) Nachweis über die Lizenz gemäß § 5 Postgesetz.
(3) Eigenerklärung, dass kein Widerruf nach § 9 Abs.1 PostG und keine Aufforderung der Bundesnetzagentur nach § 9 Abs. 2 PostG vorliegen (Vordruck).
(4) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Gewerbezentralregisterauskunft (§ 150a GewO) einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten 3 Kalenderjahren oder in den letzten drei Geschäftsjahren einen jährlichen Mindestumsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1 200 000 EUR nachweisen. Der Gesamtumsatz ist zusätzlich anzugeben (Eigenerklärung gemäß Vordruck).
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(2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss bei Personen- und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis (jährlich zweifach maximiert) und muss bei Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis (jährlich zweifach maximiert) absichern. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer schriftlichen rechtsverbindlichen Erklärung gemäß Vordruck, dass der Bewerber im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den vorstehenden Anforderungen genügt, und dass er die Deckung dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird. Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur insgesamt einmal vorzulegen.
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Die Ausführungen unter III.1.1)1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Vorzulegen sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte, nach Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (gemäß Vordruck) der in den letzten höchstens drei Jahren (zurückgerechnet von der Angebotsfrist ) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers. Die Vergabestelle behält sich die Prüfung der Referenzaufträge vor. Machen die Referenzkunden Angaben, die geeignet sind, die Eignung (insbesondere die berufliche Leistungsfähigkeit, § 46 Abs. 1 Satz 2 VgV) in Zweifel zu ziehen, bleibt der Ausschluss vorbehalten.
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(2) Unternehmensdarstellung (max. 2 DINA4-Seiten) und Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung inkl. Schnittstellenmanagement (max. 2 DINA4-Seiten), Notfallmanagement (max. 2 DINA4-Seiten) und Versandspitzenkonzept (max. 2 DINA4-Seiten).
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Mindeststandards:
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
(a) Ein Referenzauftrag über erbrachte Vertragsleistungen der Briefbeförderung mit mind. 760 000 Briefsendungen pro Jahr; und (b) ein weiterer Referenzauftrag mit mind. 760 000 Briefsendungen pro Jahr oder mehrere weitere Referenzaufträge mit insgesamt mind. 760 000 Briefsendungen pro Jahr, wobei bei Vorlage mehrerer weiterer Referenzaufträge diese über einen Zeitraum von 6 Monaten parallel erbracht worden sein müssen.
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Alle Referenzaufträge im Sinne von (a) und (b) müssen mindestens jeweils über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt worden sein, um hinreichend aussagekräftig zu sein.
Sofern mehr wertungsfähige Referenzaufträge bestehen, als die Mindestanforderungen vorsehen, regt die Vergabestelle an, vorsorglich mehr als die geforderten Referenzaufträge anzugeben. Im Fall einer Bietergemeinschaft muss ein Referenzauftrag nicht von der Bietergemeinschaft als solcher erbracht worden sein, um wertungsfähig zu sein.
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Die Ausführungen unter III.1.1)1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis gemäß § 5 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG): Die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) abzugeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg -Förderbank-
Internetadresse: www.l-bank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37396445 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Eigenerklärungen sind im Original einzureichen. Soweit andere Nachweise gefordert sind, ist Vorlage einer Kopie zunächst ausreichend. Auf Aufforderung ist innerhalb der von L-Bank angegebenen Frist das jeweilige Original vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung unter Fristsetzung im Einzelfall vor. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Auftraggeberin macht keine Vorgaben an die Rechtsform einer Bietergemeinschaft. Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig.
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Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmern gilt:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen so muss er die insoweit für den Einsatz von Dritten vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (gemäß Vordruck).
Handelt es sich um Drittleistungen mit Eignungsleihe, siehe oben Ziff. III.1.1), III.1.2), III.1.3).
Handelt es sich bei den Drittleistungen um Nachunternehmerleistungen ohne Eignungsleihe, gilt ferner folgendes: Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bis zu einem von ihr später bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (gemäß Vordruck) und dass diese Unternehmen für ihren Leistungsteil geeignet sind. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck) vorzulegen. Die zu Eignung und Ausschlussgründen geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden Teilleistungen von diesen beizubringen und vom Bieter vorzulegen. Sofern bei einem Nachunternehmer zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bieter ersetzt werden. Sollten bei einem Nachunternehmer fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der betreffende Nachunternehmer durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
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Die vorstehenden Anforderungen gelten für alle Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe; ausgenommen ist die geplante Inanspruchnahme von öffentlich angebotenen Leistungen der Deutsche Post AG).
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Nach Vertragsschluss ist die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte nur mit vorherigem Einverständnis der Auftraggeberin zulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
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Quelle: OJS 2016/S 205-370945 (2016-10-18)
Ergänzende Angaben (2016-10-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 209-378839
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-370945
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2016/S 209-378839 (2016-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-S205-370945
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen nebst zugehöriger Dienstleistungen für die Auftraggeberin, wie in Leistungsbeschreibung und Vertrag beschrieben. Die hiervon umfasste Ende-zu-Ende-Beförderung umfasst die Abholung an den Poststellen der Auftraggeberin, sowie die Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen bis 2 000g.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 ISK 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021859
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 209-378839
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4) eingetragene Wert ist der Softwarevorgabe geschuldet und gibt nicht den Auftragswert wieder. Der genaue Auftragswert wird nicht veröffentlicht (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Briefdienstleistungen nebst zugehöriger Dienstleistungen für die Auftraggeberin, wie in Leistungsbeschreibung und Vertrag beschrieben. Die hiervon umfasste Ende-zu-Ende-Beförderung umfasst die Abholung an den Poststellen der Auftraggeberin, sowie die Beförderung und Zustellung von adressierten Briefsendungen – Standardbrief bis 20g;
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— Kompaktbrief bis 50g;
— Maxibrief bis 1 000g;
— Maxibrief Plus bis 2 000g.
(Die vorstehend genannten Sendungsarten sind hier nach den Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutsche Post AG (DPAG) unterschieden. Eine Vorgabe zur Nutzung von DPAG-Leistungen ist damit nicht verbunden.) Die Gesamtmenge pro Jahr kann circa 1 000 000 Sendungen erreichen.
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Beschreibung der Optionen:
Siehe unter Ziff. II.2.7) der EU-Bekanntmachung, dort unter Beschreibung der Verlängerungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe Stuttgart.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: §§ 135, 160 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 014-021859 (2017-01-18)
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