Zu Abschnitt III.1.3) bezüglich „#A9. Referenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1VgV:
In den Anlagen 9.1 bis 9.2, Vorstellung von ausgewählten Referenzprojekten, welche durch den Bewerber /durch ein Bewerbergemeinschaftsmitglied erbracht wurden, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) die Leistungen zu den Referenzprojekten wurden in den letzten 3 Jahren erbracht;
b) es muss sich um Referenzprojekte zu verschiedenen Objekten handeln.“
#Hinweis: Die bestehenden Anforderung behalten ihre Gültigkeit. Vom Auftraggeber wird jedoch die unter #A9. Buchstabe a) bestehende Formulierung „in den letzten 3 Jahre“ wie folgt klarstellend spezifiziert:
Die 3 Jahre gelten rückwirkend vom Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.