Vergabe Prüfdienst S-Bahn Berlin

DB Sicherheit GmbH (Bukr 2R)

O. g. Leistungen werden im Auftrag der DB Sicherheit Nordost ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang: Ein Gesamtlos.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Sicherheit GmbH (Bukr 2R)
Postanschrift: Köthener Str. 4
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: holger.stuewe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029757496 📞
Fax: +49 5112863458 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 110-196681
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Diese Leistungen wurden am 30.5.2016 zur Veröffentlichung an das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft übermittelt und sind dort unter der Nummer 2016/S 107-190844 veröffentlicht worden. Für die weiteren Einzelheiten des Vergabeverfahrens wird auf die als Anlage beigefügte EU-Bekanntmachung verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung: O. g. Leistungen werden im Auftrag der DB Sicherheit Nordost ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen: Zweimalig je 12 Monate.
Referenznummer: 16FEA21708
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10115 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn AG für Beratungs- und
Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die einzusetzenden MitarbeiterInnen müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Nur gültige Bescheinigungen bzw. Dokumente sind zugelassen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Sicherungskräfte.
Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stüwe, Holger
Name: FS.EA 41 – Beschaffung Infrastrukturelles Facility Management Nord und Fahrwegdienstleistungen
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Kontaktperson: Herzberg, Anna
Telefon: +49 6926561190 📞
E-Mail: anna.herzberg@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926552502 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Dänemark 🇩🇰
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 110-196681 (2016-06-05)