Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht. Die Charakteristika der Linie, die Topographie, die technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sowie die betrieblichen Vorgaben und der Verkehrsvertrag sind in den Vergabeunterlagen dargestellt, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 001
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Die Charakteristika der Linie, die Topographie, die technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sowie die betrieblichen Vorgaben und der Verkehrsvertrag sind in den Vergabeunterlagen dargestellt, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Die Charakteristika der Linie, die Topographie, die technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sowie die betrieblichen Vorgaben und der Verkehrsvertrag sind in den Vergabeunterlagen dargestellt, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Paderborn🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-30 📅
Datum des Beginns: 2017-04-07 📅
Datum des Endes: 2019-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 252-464459
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 081-143569
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Herr Stefan Atorf
Herr Eike Heidfeld.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Die Charakteristika der Linie, die Topographie, die technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sowie die betrieblichen Vorgaben und der Verkehrsvertrag sind in den Vergabeunterlagen dargestellt, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Die Charakteristika der Linie, die Topographie, die technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sowie die betrieblichen Vorgaben und der Verkehrsvertrag sind in den Vergabeunterlagen dargestellt, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über denöffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über denöffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste zwischen Altenbeken und Bad Lippspringe mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 und dem GWB-Vergaberecht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung: Kreis Paderborn im Verbandsgebiet des nph. Eine Fahrplankarte ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die über den angegebenen Link abrufbar sind.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Ort des Eröffnungstermins: Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter, Bahnhofstraße 27, 33102 Paderborn.
Zusätzliche Informationen:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251-4112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bieter können einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften, der nach ihrer Auffassung aufgetreten ist, in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag an die zuständige Stelle gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB jedoch unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bieter können einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften, der nach ihrer Auffassung aufgetreten ist, in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag an die zuständige Stelle gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB jedoch unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere Hinweise gibt die Vergabekammer Westfalen unter der Telefonnummer +49 2514110.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 251-4112165📞
Quelle: OJS 2016/S 252-464459 (2016-12-29)