Vergabe Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen
Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe folgender Leistungen führen:
— Sammlung und Transport von Sperrabfall,
— Sammlung und Transport von Metallschrott und Elektroaltgeräten,
— Behandlung und Verwertung von Metallschrott,
— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1–5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR,
— Sammlung und Transport von Schadstoffen und kleinen Elektroaltgeräten aus Haushaltungen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Wer? Wie?- • Abholung von Siedlungsabfällen › Einsammeln von Hausmüll
- • Abholung von Siedlungsabfällen › Einsammeln von kommunalem Müll
- • Abholung von Siedlungsabfällen › Müllsammlung
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Recycling von Siedlungsabfällen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-15 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Postanschrift: Schultheißstraße 2
Postleitzahl: 59889
Postort: Eslohe
Kontakt
Internetadresse: http://www.eslohe.de 🌏
E-Mail: post@eslohe.de 📧
Telefon: +49 2973800-340 📞
Fax: +49 2973800-101 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137370
ABl. S-Ausgabe: 77
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es wird keine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe.
Ort des Eröffnungstermins: Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Christian Hermesmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411/1691 📞
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 251411/2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 077-137370 (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende jährliche Mengen:— Sammlung und Transport von ca. 300 Mg Sperrabfall,— Sammlung und Transport ca. 2,3 Mg Metallschrott und ca. 14,1 Mg Elektroaltgeräten,— Behandlung und Verwertung von ca. 2,3 Mg Metallschrott,— Durchführung von 4 Sammelterminen für die mobile Schadstoffsammlung,— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1– 5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Postanschrift: Schultheißstraße 2
Postleitzahl: 59889
Postort: Eslohe
Kontakt
Internetadresse: http://www.eslohe.de 🌏
E-Mail: post@eslohe.de 📧
Telefon: +49 2973800-340 📞
Fax: +49 2973800-101 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137370
ABl. S-Ausgabe: 77
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe folgender Leistungen führen:
— Sammlung und Transport von Sperrabfall,
— Sammlung und Transport von Metallschrott und Elektroaltgeräten,
— Behandlung und Verwertung von Metallschrott,
— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1–5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR,
— Sammlung und Transport von Schadstoffen und kleinen Elektroaltgeräten aus Haushaltungen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst folgende jährliche Mengen:
— Sammlung und Transport von ca. 300 Mg Sperrabfall,
— Sammlung und Transport ca. 2,3 Mg Metallschrott und ca. 14,1 Mg Elektroaltgeräten,
— Behandlung und Verwertung von ca. 2,3 Mg Metallschrott,
— Durchführung von 4 Sammelterminen für die mobile Schadstoffsammlung,
— Bereitstellen einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1– 5 im Rahmen der Abholkoordination des EAR.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2019 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem
der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen
Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend
mit dem Angebot einzureichen:
Ich/Wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch
eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig
für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium:
Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu
den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese
Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis
aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll,
behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des
Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn
abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden
Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu
machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen)
(Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben
diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/Wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/Wir erkläre/n hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl und Typ) (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
— Benennung der Übergabestelle im Rahmen der Abholkoordination des EAR. Die benannte Übergabestelle ist im Auftragsfall zwingend zu verwenden. (Eignungskriterien: Technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Geforderte Kautionen und Garantien: Es wird keine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen
und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr
als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das
Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes
hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage
einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die
Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls
Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch
auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung
zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis
zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A
nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen.
Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist
vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten,
verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten
und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn
aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen
Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines
Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn
Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu
erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation
im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder
verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgGNRW):
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) verpflichtet öffentliche
Auftraggeber zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und
Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Einhaltung
der Vorgaben des TVgG-NRW zu erklären.
Die als Anlage H bis J zu den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen sind dem Angebot
beizufügen.
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben und wird dieser der Zuschlag erteilt, so gelten
die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. § 13
Absatz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW ist für die Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass das jeweilige Mitglied den Verstoß
kannte oder unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns kennen musste.
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern oder Verleihern von Arbeitskräften sind von diesen auch
die als Anlage H bis J den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot
einzureichen.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern
ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen
auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von
Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot
vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die
Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung
auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die
zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen
und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass
dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das
in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird.
Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen
Anzahl zu vervielfältigen.
auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen
geforderten Angaben nachzureichen oder zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern
dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen,
wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen,
auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der
Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt
bekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum
Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung
und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu
informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der
Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum
Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben
und erfolgen bis spätestens.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zu überweisen auf das Konto der Gemeindekasse Eslohe:
Sparkasse Meschede, IBAN: DE11 46451012 0001000306, BIC: WELADED1MES,
Stichwort „Ausschreibung Abfallentsorgung“. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung.
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-30 📅
Öffnungsort: Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe.
Ort des Eröffnungstermins: Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Christian Hermesmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411/1691 📞
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 251411/2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei
der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt
ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax
oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist unzulässig,
— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107
Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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