Vergabe Stadtbusverkehr Landsberg am Lech
Landkreis Landsberg am Lech
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kaftomnibussen auf den Stadtbuslinien 1 bis 5 als Gesamtleistung ab dem 5.2.2018 im Umfang von ca. 242 367 Nutzwagenkilometern für die Laufzeit von 10 Jahren.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-12-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-01-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 242 367 Nutzwagenkilometer pro Jahr über Laufzeit von 10 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landsberg am Lech
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 15
Postleitzahl: 86899
Postort: Landsberg am Lech
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-landsberg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-432576
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 196-354285
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landsberg am Lech.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards: Mindestens eine Referenz.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Landsberg am Lech
Dietmar Winkler
Name: Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Galileiplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 81679
Kontaktperson: Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Christoph Donhauser
E-Mail: mail@kraus-donhauser.de 📧
Fax: +49 892060414265 📠
URL der Dokumente: https://www.aumass.de 🌏
Name: Landkreis Landsberg am Lech c/o Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-02-05 📅
Datum des Endes: 2028-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-11 📅
2015-11-28 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 196-354285
2015/S 231-418978
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 237-432576 (2016-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 242 367 Nutzwagenkilometer pro Jahr über Laufzeit von 10 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landsberg am Lech
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 15
Postleitzahl: 86899
Postort: Landsberg am Lech
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-landsberg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-432576
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 196-354285
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im pdf-Format sowie zusätzlich – soweit erforderlich – als ausfüllbare Word-Dokumente über das elektronische Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form unentgeltlich und ohne Verpflichtung zur vorherigen Registrierung oder Anmeldung unter der in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse www.aumass.de unter der Aumass-ID AV0A28EA zum Download zur Verfügung gestellt. Dort kann im Bereich „Für Bieter“ die ID AV0A28EA eingegeben werden. Durch klicken auf das Feld „Zur Ausschreibung“ gelangt man zu den Vergabeunterlagen.
Eine kostenlose Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen. Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Registrierung erfolgt über das Feld „Anmeldung“. Dort kann das Einsteiger-Paket A „kostenfreier Zugang“ gewählt werden. Durch Eingabe der erforderlichen Daten erhält der Bieter alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt.
Fragen zum Erhalt der Vergabeunterlagen können an die in Anhang A genannte Kontaktstelle gerichtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kaftomnibussen auf den Stadtbuslinien 1 bis 5 als Gesamtleistung ab dem 5.2.2018 im Umfang von ca. 242 367 Nutzwagenkilometern für die Laufzeit von 10 Jahren.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landsberg am Lech.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I. Eigenerklärung zur personenbeförderungsrechtlichen Zulässigkeit:
(1) dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
(2) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 a PBZugV),
(3) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 b PBZugV),
(4) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 c PBZugV),
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(5) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 f PBZugV),
(6) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem der Bieter ansässig ist oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
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(7) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5.4.1965 (BGBl I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Auftraggeber erfüllt worden ist,
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(8) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
II. Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zuverlässigkeit:
dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschat zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften:
(1) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(2) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
(3) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
(4) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
(5) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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(6) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(7) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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III. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, im Original oder als beglaubigte Kopie.
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(1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Ab-satz 2 Nr. 1 PBZugV),
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oder
Eidesstattliche Erklärung des Bieters oder förmliche Erklärung, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf und ggf. Bescheinigung der zuständigen Behörde oder des Notars über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung
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(2) Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand von Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die zu vergebenden Tätigkeiten mit einer Mindestdeckungssumme von 100 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung für Personenschäden mindestens 2 500 000 EUR je geschädigte Person betragen muss
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Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes, wonach für den Fall der Auftragserteilung der Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice zugesagt wird.
(2) Erklärung zum Umsatz In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013 bis 2015 getrennt nach Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen.
(3) Eigenerklärung:
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
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b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, und sich der Bieter nicht in Liquidation befinden.
(1) Vorlage mindestens einer, höchstens fünf Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
(2) Bescheinigung über die fachliche Eignung im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV) bzw. Bescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union, die entsprechend Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates anerkannt werden
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oder
Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung nach § 18 VOL/B i. V. m. § 11 EG Abs. 4 VOL/A in Höhe von 5 % der Auftragssumme in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers nach näherer Maßgabe des Verkehrsvertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht vorgegeben. Eine Bietergemeinschaft hat aber mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen.
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Zudem ist eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Von den einzusetzenden 6 Bussen sind 3 Busse als Dieselhybridbusse nach EURO 6 Norm zu betreiben. Die eingesetzten Dieselhybridbusse müssen den Anforderungen der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von diesel-elektrischen Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr vom 12. Dezember 2014 (Fundstelle: BAnz AT 29.23.3024 B4) entsprechen (einsehbar unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Verkehr/hybridbusse_foerderung_richtlinien_bf.pdf). Der zukünftige Auftragnehmer hat sich zu verpflichten,für den Einsatz dieser Busse sowie für die übrigen Busse alle zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Förderungsmöglichkeiten zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.
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Die Bieter haben die Leistung nach Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist nicht zulässig.
Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden, wird dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Ratesgemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Leistung wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichenDienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates bekannt gemacht werden.
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Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Landsberg am Lech
Dietmar Winkler
Name: Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Galileiplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 81679
Kontaktperson: Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Christoph Donhauser
E-Mail: mail@kraus-donhauser.de 📧
Fax: +49 892060414265 📠
URL der Dokumente: https://www.aumass.de 🌏
Name: Landkreis Landsberg am Lech c/o Kraus Donhauser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-02-05 📅
Datum des Endes: 2028-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-11 📅
2015-11-28 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 196-354285
2015/S 231-418978
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im pdf-Format sowie zusätzlich – soweit erforderlich – als ausfüllbare Word-Dokumente über das elektronische Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form unentgeltlich und ohne Verpflichtung zur vorherigen Registrierung oder Anmeldung unter der in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse www.aumass.de unter der Aumass-ID AV0A28EA zum Download zur Verfügung gestellt. Dort kann im Bereich „Für Bieter“ die ID AV0A28EA eingegeben werden. Durch klicken auf das Feld „Zur Ausschreibung“ gelangt man zu den Vergabeunterlagen.
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Eine kostenlose Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen. Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Registrierung erfolgt über das Feld „Anmeldung“. Dort kann das Einsteiger-Paket A „kostenfreier Zugang“ gewählt werden. Durch Eingabe der erforderlichen Daten erhält der Bieter alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt.
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Fragen zum Erhalt der Vergabeunterlagen können an die in Anhang A genannte Kontaktstelle gerichtet werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Telefax oder E-Mail (§ 101a GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 12
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landsberg.de 🌏
E-Mail: dietmar.winkler@lra-ll.bayern.de 📧
Telefon: +49 81911291504 📞
Fax: +49 81911295504 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-040666
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 237-432576
ABl. S-Ausgabe: 23
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landsberg am Lech.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Betriebskosten (90)
2. Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-24 📅
Name: Waibelbus GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 4
Postort: Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dietmar Winkler
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 023-040666 (2017-01-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 12
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landsberg.de 🌏
E-Mail: dietmar.winkler@lra-ll.bayern.de 📧
Telefon: +49 81911291504 📞
Fax: +49 81911295504 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-040666
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 237-432576
ABl. S-Ausgabe: 23
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Landsberg am Lech.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Betriebskosten (90)
2. Garantierte Zeit für den Einsatz von Ersatzfahrzeugen (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-24 📅
Name: Waibelbus GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 4
Postort: Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dietmar Winkler
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich frühestens 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder durch Telefax, in allen anderen Fällen frühstens 15 Tage nach Absendung des Vorabinformationsschreibens.
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Für ein Nachprüfungsverfahren, das auf die Feststellung der Nichtigkeit einer Direktvergabe (de-facto-Vergabe) gerichtet ist, ist der Nachprüfungsantrag nach § 101b Abs. 2 S. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, unabhängig von einer Veröffentlichung jedoch spätestens 6 Monate nach Auftragsvergabe, zu stellen.
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