Vergabe von Apothekenleistungen der Hochtaunus Kliniken gGmbH für die Krankenhäuser in Bad Homburg,Usingen und Königstein

Hochtaunus Kliniken gGmbH (HTK)

Die HTK betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen. Mit augenblicklich 574 Betten ist die HTK ein Krankenhaus der Maximalversorgung und für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. Main. An die HTK angegliedert ist das St. Josef Krankenhaus in Königstein, das eine Grundversorgung mit 45 Betten bietet. Die Hochtaunus Kliniken gGmbH beabsichtigt, die Versorgung der ambulanten und stationären Bereiche der Hochtaunus Kliniken gGmbH in Bad Homburg und Usingen und der St. Josef Klinik in Königstein mit Arzneimitteln und die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichenVorschriften und behördlichen Erlassen neu zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die HTK betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen. Mit augenblicklich 574 Betten ist die HTK ein Krankenhaus der Maximalversorgung und für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. Main. An die HTK angegliedert ist das St. Josef Krankenhaus in Königstein, das eine Grundversorgung mit 45 Betten bietet. Die Hochtaunus Kliniken gGmbH beabsichtigt, die Versorgung der ambulanten und stationären Bereiche der Hochtaunus Kliniken gGmbH in Bad Homburg und Usingen und der St. Josef Klinik in Königstein mit Arzneimitteln und die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichenVorschriften und behördlichen Erlassen neu zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochtaunus Kliniken gGmbH (HTK)
Postanschrift: Zeppelinstraße 20
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochtaunus-kliniken.de 🌏
E-Mail: sekretariat.gf1@hochtaunus-kliniken.de 📧
Telefon: +49 6172143302 📞
Fax: +49 617214103300 📠
URL der Dokumente: http://www.hochtaunus-kliniken.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 139-251262
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen(Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 9 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung mit Arzneimitteln und damit zusammenhängende Dienst- und Beratungsleistungen in den Häusern der HTK.
Zum Leistungsumfang des späteren Auftragnehmers gehören:
Lieferung von Arzneimitteln und anfallende Dienst- und Beratungsleistungen.
Für Notfalllieferungen von Arzneimitteln und anfallende Dienst- und Beratungsleistungen für HTK muss eine ständige Einsatzbereitschaft an 7 Tagen pro Woche je 24-Stunden durch die Lieferapotheke gewährleistet werden. Sie müssen nach Anforderung durch HTK zeitnah durchgeführt werden.
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Die Lieferapotheke muss eine reibungslose Versorgung der HTK mit Arzneimitteln gewährleisten.
Die Lieferapotheke soll ein Apothekeninformationssystem betreiben, das durch Anpassung der Schnittstellen (zum Austausch von Daten) in das Materialwirtschafts- und Krankenhaus-Informations-System der HTK integriert wird und einen beleglosen Datenaustausch (Onlinebestellungen, elektronischer Austausch von Lieferscheinen und Rechnungen) gewährleisten.
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Folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden u.a. erwartet:
— Beratung der Ärzte und des Pflegepersonals in allen Fragen der Arzneimittel-Anwendung – und Therapie.
— Erstellung und Fortschreibung der hauseigenen Arzneimittelliste der HTK nach medizinischen, pharmazeutischen und wirtschaftlichen Aspekten entsprechend den Beschlüssen der Arzneimittelkommission.
— Aufbau und laufende Ergänzung einer umfassenden Arzneimittelinformation- und Dokumentation
— Unterstützung der Ärzte bei pharmazeutischen Problemstellungen sowie Teilnahme an Visiten.
— Mitarbeit bei der Erstellung von Leitlinien, Handlungsempfehlungen und Therapiekonzepten.
— Zytostatika-Beratung – sowie indikationsbezogene und patientenindividuelle Zytostatika-Zubereitung.
— Unterstützung des Qualitätsmanagements.
— Leitung und Beratung der Arzneimittelkommission.
— Unterstützung bei der Entlass-Medikation.
— Fortlaufende Schulung der Ärzte und des Pflegepersonals (Information über neue Behandlungsverfahren, neue Wirkstoffe, neue Präparate und geänderte Zulassungen von Arzneimitteln)
— Überprüfung der sachgerechten und ökonomischen Lagerhaltung der Arzneimittel und Medizinprodukte auf den Stationen und laufende Prüfung der Verfalldaten.
— Erfassung und Auswertung von Daten des Arzneimittelverbrauchs der HTK je Kostenstelle und Benchmarking der Verbrauchswerte.
— Vorschläge zur medizinischen und wirtschaftlichen Optimierung der Arzneimittelanwendung.
— Unterstützung bei der Leistungsabrechnung.
Im Übrigen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die Auftraggeberin ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 GWB und vergibt die Apothekenleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabeinsbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs-und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die optimale Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) organisiert werden kann. Wie die Lieferapotheke dies organisiert, ob eine Direktlieferung aus einer nahegelegenen Apotheke erfolgt oder ggf. Depots einer Apotheke in den Räumen der HTK (z. B. Ärztehaus) und ein Vorortdienst durch einen Apotheker eingerichtet werden muss, um eine zeitnahe Versorgung der Kliniken mit allen benötigten Arzneimitteln und Zytostatika und eine Teilnahme an Visiten der HTK (z. B. zur Antibiotika-Beratung) zu gewährleisten, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
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Der geplante Einsatz von Nach-/Subunternehmern ist mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Dabei ist – soweit bereits bekannt – der jeweilige Leistungsumfang und Leistungsteil zu benennen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen(Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg v. d. Höhe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagenbis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch für solche bzgl. der Sub-/Nachunternehmer.
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Es müssen von allen bereits feststehenden Nach-/Subunternehmern Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmewettbewerb vorgelegt werden.
2) Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.1.1)).
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB, d. h. eine Erklärung, dass die in den vorgenannten Normen enthaltenen Ausschlussgründe wie im Folgenden genannt beim Bewerber oder einer ihm zuzurechnenden Person nicht vorliegen alternativ der Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB:
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— Erklärung, dass weder der Bieter noch eine Person, die ihm nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, noch das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist
— Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und insbesondere keine einschlägige rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung gegen es vorliegt
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— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen einhält,
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— Erklärung, dass das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Integrität infrage gestellt wird,
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— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— Erklärung, dass zwischen dem Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten gemäß § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
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— Erklärung, dass die im Rahmen des Vergabeverfahrens abgegebenen Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens und seiner Erfüllungsgehilfen der Wahrheit entsprechen.
— Erklärung zur Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekäpfungsgesetzes.
Hinweis: Die Eigenerklärungen können in einer Erklärung zusammengefasst werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV;
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz gefordert wird, der mindestens dem doppelten Wert der HTK-Arzneimittel (von ca. 2,2 – 2,5 Mio. EUR) entspricht (Mindestanforderung).
Wichtiger Hinweis:
Es sind einfache Kopien und Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestellebehält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
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Mindeststandards:
Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters gefordert, der mindestens dem doppelten Wert des HTK-Arzneimittelumsatzes von ca. 2,2 – 2,5 Mio. EUR per anno entspricht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2) Angaben zu realisierten Referenzprojekten über die Erbringung von Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser aus den seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt; Mindest-Vertragsvolumen 1 000 000 EUR jährlich.
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Angaben zu 2):
— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzprojekt;
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und EMail-Adresse;
— Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen)
— Art- und Umfang der Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber
— Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung (incl. IT-Anbindung) für die Leistungserbringung.
3) Konkrete Angaben über die Anzahl und Qualifikation der in der Apotheke im Bereich Klinikversorgung und Steril Herstellung beschäftigen Apotheker. Dabei muss es sich um konkret für den Auftrag zum Einsatz kommende Mitarbeiter handeln.
Anzahl Fachpersonal (PTA/PKA)
Anzahl Apotheker
Anzahl Fachapotheker z.B. Klinische- und onkologische Pharmazie etc.
4) Konkrete Angaben über die durchschnittliche Fahrzeiten von der versorgenden Apotheke zu den HTK-Kliniken.
5) Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von Personal,
6) Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von eigenem Personal bzw. des Umfangs von Subunternehmern;
g) Akkreditierung und Zertifikate zum Qualitätsmanagement. Mindeststandards für die Akkreditierung: DIN EN ISO 9001.
Mindeststandards:
1) Mindest-Vertragsvolumen jedes Referenzprojektes = 1 000 000 EUR per anno.
2) Die Fahrzeit des Bieters darf (gem. Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt) von der Lieferapotheke zu den HTK-Kliniken max. 45 Minuten betragen. Daher darf die durchschnittliche Fahrzeit bei normaler Verkehrslage nicht mehr als 45 Minuten betragen. Liegt der Sitz des Bieters weiter entfernt, kann sein Angebot nicht berücksichtigt werden (Mindestanforderung). Die Berechnung erfolgt mit im Internet öffentlich und kostenlos zugänglichen Routenrechnern.
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3) QM-Mindeststandard = DIN EN ISO 9001.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben:
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR;
b) Personenschäden 10 000 000 EUR;
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR;
d) Schlüsselschäden 250 000 EUR.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
2) Behördliche Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Auswahl der Bieter für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt gemäß nachfolgenden Kriterien:
1) Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfangs und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang (50 %).
2)Personelle und finanzielle sowie technische Kapazitäten des Bewerbers (30 %).
3)Art und Umfang der Qualitätssicherung des Bewerbers (20 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hendrich
Dokumente URL: www.hochtaunus-kliniken.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge/Angebote:
Die geforderten Unterlagen sind in deutscher Sprache in Papierform mit Originalunterschriften in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Eingänge per E-Mail oder Fax sind unzulässig.
2. Arbeits- und Bietergemeinschaften
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn der Auftraggeberin mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete
Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
übergeben wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
3. Kennzeichnung von Geheimnissen:
Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags wie auch seiner späteren Korrespondenz (Angebot, Vertragsentwürfe, Schreiben etc.), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
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4. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten diese Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sollen per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
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Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
5. Bewertungskriterien der Angebote:
Die genauen Angaben zur Bewertung der einzureichenden Angebote werden in den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Verdingungsunterlagen mitgeteilt.
6. Entschädigung:
Die unterlegenen Bieter erhalten von der Auftraggeberin für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung.
7. Ausführungszeitraum:
Vertragsbeginn soll am 01. Januar 2017 sein. Ggf. kann der Vertragsbeginn um drei Monate hinausgezögert werden, wenn dies zur Vorbereitung der Durchführung der Medikamentenlieferung aus logistischen Gründen erforderlich ist. Der endgültige Vertragsbeginn wird im Rahmen des Verfahrens vereinbart.
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8. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen:
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
9. Die Vergabeunterlagen werden erst nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbes den ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB,die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 139-251262 (2016-07-18)