1. Zwar handelt es sich vorliegend um Leistungen aus dem Bereich einer Sektorentätigkeit (Verkehr), welche grundsätzlich gem § 141 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 13 Abs. 1 Sektorenverordnung (SektVO) auszuschreiben wären. Allerdings hat DeltaPort für die Durchführung der hier zu vergebenden Leistung Fördermittel beantragt. Dem Fördermittelbescheid werden Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung beigefügt werden, die wiederrum die Anwendung der VOB/A vorschreiben. Um eine förderunschädliche Ausschreibung der Leistungen zu gewährleisten, hat sich DeltaPort daher entschieden, diese gem. VOB/A auszuschreiben.