Vergabe von Busdienstleistungen im „Linienbündel Kreis Düren“

Kreis Düren

Der Kreis Düren beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im „Linienbündel Kreis Düren“ mit Bussen und sonstigen Kraftsystemen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw. nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung, frühestens am 5.7.2017. Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen im „Linienbündel Kreis Düren“ als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfasst. Die vom „Linienbündel Kreis Düren“ umfassten Buslinien mit dem derzeitigen Linienverlauf können dem „Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung“ entnommen werden (Näheres hierzu siehe III.1.5)). Der Kreis Düren kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten, insbesondere zur Frist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG, wird auf die Ausführungen in Ziffer VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-04.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-04 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Ergänzende Angaben
2016-07-12 Ergänzende Angaben
2018-02-07 Ergänzende Angaben
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