Vergabe von Busleistungen in den Linienbündeln Nordost und Nordwest im Kreis Olpe und in den Linienbündeln Mitte, Ost und Süd des Kreises Siegen-Wittgenstein
Der ZWS beabsichtigt, im Auftrag der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung EG Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Linienbündel Nordost und Nordwest (Kreis Olpe) sowie die Linienbündel Mitte, Ost und Süd (Kreis Siegen-Wittgenstein) mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007.
In jedem der 5 Linienbündel sind die jeweils gebündelten Verkehrsleistungen im Rahmen der beabsichtigten Vergabe als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfasst. Jedes der fünf Linienbündel stellt somit ein eigenes Los gemäß § 8a Abs. 4 dar.
Die Zuordnung der Buslinien zu den jeweiligen Linienbündeln und die Rahmenbedingungen können den Nahverkehrsplänen der beiden Kreise unter
http://www.zws-online.de/der-zws/nahverkehrsplaene/
entnommen werden.
Der ZWS kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter VI. 1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-07.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-09-07
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-13
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Ergänzende Angaben
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