Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 12 (Büren/Salzkotten) des Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter

Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter

Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 12 (Büren/Salzkotten) mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 12 als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
Folgende Linien sind von dem Linienbündel 12 umfasst:
— S60 Paderborn – Büren;
— R61 Paderborn – Paderborn-Lippstadt Airport (heute 460);
— 415 Bad Wünnenberg – Büren;
— 461 Schulverkehr Büren (Wewelsburg – Büren);
— 462 Schulverkehr Büren (Steinhausen – Büren);
— 463 Stadtverkehr Büren (Harth/Weiberg – Büren);
— 465 Geseke – Büren;
— 467 Alme – Büren;
— 491 Tudorf – Salzkotten;
— 492 Mantinghausen – Salzkotten;
— 493 Paderborn – Salzkotten – Geseke;
— 494 Büren – Salzkotten;
— 495 Delbrück – Salzkotten;
— 496 Schulverkehr Salzkotten (Scharmede – Salzkotten).
Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-21 Auftragsbekanntmachung
2016-05-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Postleitzahl: 33102
Postort: Paderborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.nph.de 🌏
E-Mail: heidfeld@nph.de 📧
Telefon: +49 52511233-41 📞
Fax: +49 5251123399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-102619
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Entsprechend darf der Betreiber lediglich den überschießenden Teil an einen oder mehrere Unterauftragnehmer vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 12 (Büren/Salzkotten) des Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 12 (Büren/Salzkotten) mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 12 als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
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Folgende Linien sind von dem Linienbündel 12 umfasst:
— S60 Paderborn – Büren;
— R61 Paderborn – Paderborn-Lippstadt Airport (heute 460);
— 415 Bad Wünnenberg – Büren;
— 461 Schulverkehr Büren (Wewelsburg – Büren);
— 462 Schulverkehr Büren (Steinhausen – Büren);
— 463 Stadtverkehr Büren (Harth/Weiberg – Büren);
— 465 Geseke – Büren;
— 467 Alme – Büren;
— 491 Tudorf – Salzkotten;
— 492 Mantinghausen – Salzkotten;
— 493 Paderborn – Salzkotten – Geseke;
— 494 Büren – Salzkotten;
— 495 Delbrück – Salzkotten;
— 496 Schulverkehr Salzkotten (Scharmede – Salzkotten).
Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter VI.1) verwiesen.
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Menge oder Umfang: Circa 1 250 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Kilometer Verkehrsdienste: 1250000
Dauer: 84 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Paderborn, Büren, Lippstadt Airport, Bad Wünnenberg, Geseke, Alme, Tudorf, Mantinghause, Salzkotten, Delbrück.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der zukünftige Betreiber sowie dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, die für sie geltenden Erklärungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) abzugeben; hierzu gehören u. a. die Erklärungen nach §§ 4, 18 und 19 TVgG-NRW. Eine konkrete Benennung der Verpflichtungserklärungen nach § 8 TVgG-NRW erfolgt im Rahmen der sich ggf. anschließenden Auftragsbekanntmachung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung des nph: ÖPNV-Planung und -Wettbewerb
Herrn Dipl.-Ing. Eike Heidfeld

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-16 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 25141121691 📞
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/ 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a (Informations- und Wartepflicht):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b (Unwirksamkeit):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Zusätzliche Informationen
A. Beginn des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Mit dieser Vorabbekanntmachung wird ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 angekündigt. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote trifft nicht zu. Der tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten Bekanntmachung genannt. Die Nennung des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
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B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Detmold) zu stellen. Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter hat mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt, dass für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre bis spätestens zum 14.07.2016 eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden können. Diese Frist wird für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 16.07.2017 aufzunehmen. Aus diesem Grunde werden die Linien im Linienbündel 12 harmonisiert und werden durch die Genehmigungsbehörde nur noch gebündelt erteilt.
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C. Zuständige Genehmigungsbehörde,
Bezirksregierung Detmold,
Leopoldstraße 15,
32756 Detmold.
Ansprechpartner:
Martin Gemke,
Telefon: 05231/71-2501.
D. Vergabe als Gesamtleistung.
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre ist als Gesamtleistung (Linienbündel) beabsichtigt (§ 8a Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen.
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Quelle: OJS 2016/S 061-102619 (2016-03-21)
Ergänzende Angaben (2016-05-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 095-170378
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 061-102619
ABl. S-Ausgabe: 95
Quelle: OJS 2016/S 095-170378 (2016-05-17)
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