Text
II.2.14): Nunmehr heißt es:
„Vor Angebotsabgabe ist die erforderliche Ortsbesichtigung des Objektes zwingend vorgeschrieben. Die Termine für die Besichtigung finden in der 48., 49., und 50. KW 2016 (28.11 – 16.12.2016) statt. Die vorherige Abstimmung des konkreten Termins und des Treffpunktes hat mit dem Auftraggeber bis spätestens zum 14.12.2016, 12:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 0391- 62 68 104 (Sachgebietsleiterin Innere Verwaltung Frau Antje Hauff) zu erfolgen. Der Nachweis über die Objektbesichtigungen ist mit dem Angebot einzureichen. Wird der entsprechende Nachweis nicht mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen“.