Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Derzeit wird in einem ersten Bauabschnitt die Linie bis zur Haltstelle „Kehl-Bahnhof“ verlängert. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Tramlinie D von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltestelle „Kehl-Rathaus“ verlängert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Gleis- und Straßenbauarbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt einschließlich der Herstellung von zwei Haltestellen und des Bus-Rendezvous sowie daraus resultierende Folgemaßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Derzeit wird in einem ersten Bauabschnitt die Linie bis zur Haltstelle „Kehl-Bahnhof“ verlängert. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Tramlinie D von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltestelle „Kehl-Rathaus“ verlängert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Gleis- und Straßenbauarbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt einschließlich der Herstellung von zwei Haltestellen und des Bus-Rendezvous sowie daraus resultierende Folgemaßnahmen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Derzeit wird in einem ersten Bauabschnitt die Linie bis zur Haltstelle „Kehl-Bahnhof“ verlängert. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Tramlinie D von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltestelle „Kehl-Rathaus“ verlängert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Gleis- und Straßenbauarbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt einschließlich der Herstellung von zwei Haltestellen und des Bus-Rendezvous sowie daraus resultierende Folgemaßnahmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Datum des Beginns: 2016-12-23 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300657
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur die Teilleistungen – z. B. nur Gleisbau oder nur Tiefbau – erbringen möchten, ist daher nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leistungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur die Teilleistungen – z. B. nur Gleisbau oder nur Tiefbau – erbringen möchten, ist daher nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leistungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergabegegenständlichen Gleis- und Straßenbauarbeiten umfassen im Einzelnen:
— Gleis- und Tiefbauarbeiten im Bereich „Trammaßnahme“ (inkl. Grüngleis, Pflaster, provisorische und endgültige Beschilderung und Markierung), Herstellung von provisorischen Fahrbahnen, Herstellung von einer Haltestelle mit außenliegenden Bahnsteigen und einer Haltestelle mit Mittelbahnsteig;
— Gleis- und Tiefbauarbeiten im Bereich „Trammaßnahme“ (inkl. Grüngleis, Pflaster, provisorische und endgültige Beschilderung und Markierung), Herstellung von provisorischen Fahrbahnen, Herstellung von einer Haltestelle mit außenliegenden Bahnsteigen und einer Haltestelle mit Mittelbahnsteig;
— Tiefbauarbeiten im Bereich Busverknüpfung mit Herstellung einer Bus-Haltestelle als Mittelbahnsteig mit sieben Haltepositionen;
— Leitungsverlegung Strom und Straßenbeleuchtung (Bereich Tram).
Zusätzliche Informationen:
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden gesamthaft ausgeschrieben. Eine Teilnahme von Unternehmen, die nur die Teilleistungen – z. B. nur Gleisbau oder nur Tiefbau – erbringen möchten, ist daher nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit, als Bewerbergemeinschaft an dem Verfahren teilzunehmen oder zur Leistungserbringung Nachunternehmer einzubinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 77694 Kehl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
2. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
3. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
4. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-,Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-,Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Tief- und Gleisbaus, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen des Tief- und Gleisbaus, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe über die Zahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen.
(2) Vorlage der Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte.
(3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere der Baumaschinen.
(4) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu den Referenzen enthalten sein:
— Name des Projektes,
— Kurzbeschreibung,
— Auftraggeber,
— Auskunftsperson beim Auftraggeber,
— Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
— Baukosten,
— ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
— technische Angaben Tiefbau,
— technische Angaben Gleisbau.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen für Gleisbau und Tiefbau ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
Zu (4) „Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind“:
a) Angabe mindestens eines Referenzprojekts in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, das innerstädtische Gleisbauleistungen für eine Stadt- oder Straßenbahn zum Gegenstand hatte,
b) Angabe mindestens eines Referenzprojekts in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, das Tiefbauleistungen für eine Stadt- oder Straßenbahn mit innerstädtischer Leitungsverlegung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs zum Gegenstand hatte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme.
2 Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt werden wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und ggf. vorgelegte weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines Bewerbers für Gleisbau und die drei besten Referenzen eines Bewerbers für Tiefbau berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und ggf. vorgelegte weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines Bewerbers für Gleisbau und die drei besten Referenzen eines Bewerbers für Tiefbau berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 85
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO. Auf Ziffer VI.2.6 wird hingewiesen.
3. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
3. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2016/S 167-300657 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. In einem ersten Bauabschnitt wurde die Linie bis zur Haltstelle „Kehl-Bahnhof“ verlängert. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Tramlinie D von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltestelle „Kehl-Rathaus“ verlängert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Gleis- und Straßenbauarbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt einschließlich der Herstellung von zwei Haltestellen und des Bus-Rendezvous sowie daraus resultierende Folgemaßnahmen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. In einem ersten Bauabschnitt wurde die Linie bis zur Haltstelle „Kehl-Bahnhof“ verlängert. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Tramlinie D von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltestelle „Kehl-Rathaus“ verlängert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Gleis- und Straßenbauarbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt einschließlich der Herstellung von zwei Haltestellen und des Bus-Rendezvous sowie daraus resultierende Folgemaßnahmen.
Gesamtwert des Auftrags: 13965238.22 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge