Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM). Am Forschungsstandort Rossendorf ist weiterhin der VKTA – Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) tätig. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen erfolgt die Vergabe für beide Vereine durch das HZDR. Die Abrechnung ist nach HZDR und VKTA getrennt vorzunehmen. Die Gesamtfläche der zu betreuenden Gebäude beträgt derzeit ca. 102 000 m² NF. Die Anlagen sind auf rund 93 Gebäude unterschiedlicher Größe verteilt. Als grobe Klassifikation lässt sich eine Unterteilung wie folgt vornehmen:
Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Büronutzung, Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Nutzung für Labor/Werkstatt, Lagergebäude, Gebäude mit versorgungstechnischer Funktion.
Auf dem Gelände werden nach Strahlenschutzverordnung und Atomgesetzgenehmigungspflichtige Forschungsanlagen betrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements.
TGM 2016
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM). Am...”
Kurze Beschreibung
Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM). Am Forschungsstandort Rossendorf ist weiterhin der VKTA – Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) tätig. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen erfolgt die Vergabe für beide Vereine durch das HZDR. Die Abrechnung ist nach HZDR und VKTA getrennt vorzunehmen. Die Gesamtfläche der zu betreuenden Gebäude beträgt derzeit ca. 102 000 m NF. Die Anlagen sind auf rund 93 Gebäude unterschiedlicher Größe verteilt. Als grobe Klassifikation lässt sich eine Unterteilung wie folgt vornehmen:
Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Büronutzung, Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Nutzung für Labor/Werkstatt, Lagergebäude, Gebäude mit versorgungstechnischer Funktion.
Auf dem Gelände werden nach Strahlenschutzverordnung und Atomgesetzgenehmigungspflichtige Forschungsanlagen betrieben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 169-304002
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text: Nachweis der Genehmigung nach § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Neuer Wert
Text:
“Nachweis der Genehmigung nach § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie Sicherheitsüberprüfungen für einzelne Mitarbeiter nach § 12b AtG zum Leistungsbeginn.”
Text
Nachweis der Genehmigung nach § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie Sicherheitsüberprüfungen für einzelne Mitarbeiter nach § 12b AtG zum Leistungsbeginn.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Rechtsmittel gelten die Regelungen des § 160 GWB.”
Quelle: OJS 2016/S 184-330132 (2016-09-21)