Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen in den Linienlosen D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“ und D2 „WerreBus Löhne“ des Linienbündels D „Löhne und Bad Oeynhausen“ erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien:
Im Linienlos D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“
die Linien 428, 429, 457, 458, 551, 603, 606, 616 und 617 sowie
im Linienlos D2 „WerreBus Löhne“
die Linien 430, 431, 432, 437, 438 und 439.
Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den beiden Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-11-04
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-21
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Ergänzende Angaben
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2017-01-17
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Ergänzende Angaben
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2018-05-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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