Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel E „Herford und Umgebung“

Kreis Herford

Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel E „Herford und Umgebung“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen in den Linienlosen E2 „Stadtverkehr Herford“, E3 „Regionalverkehr Herford“ und E4 „Herford – Bünde/Kirchlengern“ des Linienbündels E „Herford und Umgebung“ erfasst.
Dazu zählen die folgenden Linien:
Im Linienlos E2 „Stadtverkehr Herford“
die Linien 401 (S1), 402 (S2), 403 (S3), 404 (S4), 405 (S5), 406 (S6), 420, 421, 433, 434 und 435;
im Linienlos E3 „Regionalverkehr Herford“
die Linien 425, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 666, 667, D1, D2, D3 und D4 sowie
im Linienlos E4 „Herford – Bünde/Kirchlengern“
die Linien 646, 647, 648 und 654.
Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den drei Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für
weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-04 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Ergänzende Angaben
2017-01-17 Ergänzende Angaben
2017-01-26 Ergänzende Angaben
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