Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen in den Linienlosen D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“ und D2 „WerreBus Löhne“ des Linienbündels D „Löhne und Bad Oeynhausen“ erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien: Im Linienlos D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“ die Linien 428, 429, 457, 458, 551, 603, 606, 616 und 617 sowie im Linienlos D2 „WerreBus Löhne“ die Linien 430, 431, 432, 437, 438 und 439. Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den beiden Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Herford
Postanschrift: Amtshausstraße 3
Postleitzahl: 32051
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-herford.de/🌏
E-Mail: vergabe@mhv-info.de📧
Telefon: +49 5731842040📞
Fax: +49 57318420444 📠
Eine Unterauftragsvergabe von Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen in den Linienlosen D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“ und D2 „WerreBus Löhne“ des Linienbündels D „Löhne und Bad Oeynhausen“ erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien:
Im Linienlos D1 „WerreBus Bad Oeynhausen“
die Linien 428, 429, 457, 458, 551, 603, 606, 616 und 617 sowie
im Linienlos D2 „WerreBus Löhne“
die Linien 430, 431, 432, 437, 438 und 439.
Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den beiden Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den beiden Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang:
Die Gesamtleistung für die Linienlose D1 und D2 beträgt ca. 1,02 Mio. Fahrplankilometer (inklusive der realen Taxibuskilometer).
Dauer: 91 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Minden-Lübbecke und Herford.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem jeweiligen Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für die Verkehrsbedienung im ÖPNV mit Bussen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Kreise Minden-Lübbecke und Herford, soweit die oben (unter II.1.3) genannten Linien betroffen sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
Dem jeweiligen Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für die Verkehrsbedienung im ÖPNV mit Bussen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Kreise Minden-Lübbecke und Herford, soweit die oben (unter II.1.3) genannten Linien betroffen sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Minden Herforder Verkehrsgesellschaft mbH
Herrn Overath
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.12.2018 aufzunehmen.
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.12.2018 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter A. genannten Verkehre ist für jedes der beiden Linienlose D1 und D2 jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
Die Vergabe der unter A. genannten Verkehre ist für jedes der beiden Linienlose D1 und D2 jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden die mit den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Vergabe Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ – Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG).
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden die mit den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Vergabe Linienbündel D „Löhne und Bad Oeynhausen“ – Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG).
Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d.h. können nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.mhv-info.de/praxis/vergabe-genehmigungslaufzeiten/
Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d.h. können nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.mhv-info.de/praxis/vergabe-genehmigungslaufzeiten/
D. Beabsichtigtes Vergabeverfahren
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im offenen Verfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabeverordnung (VgV). Für die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge gelten die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford beabsichtigen die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im offenen Verfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabeverordnung (VgV). Für die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge gelten die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
E. Weiterer Auftraggeber neben dem unter Ziffer I.1) benannten ist der Kreis Minden-Lübbecke (Portastraße 13, 32423 Minden); die Kontaktstelle ist die oben für den Kreis Herford benannte.
F. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als „Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge“ ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
F. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als „Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge“ ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 216-393876 (2016-11-04)
Ergänzende Angaben (2016-11-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Weiterer Auftraggeber neben dem unter Ziffer I.1) genannten ist der Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13. 32423 Minden (E-Mail: info@minden-luebbecke.de; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: http://www.minden-luebbecke.de/)
Objekt Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Herford
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-04 📅
Name: Transdev Ostwestfalen GmbH
Postanschrift: Zeisigstraße 2
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: WWB WeserWerreBus GmbH
Postanschrift: Am Bahnhof 1
Postort: Extertal
Postleitzahl: 32688
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
2018-02-07 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 228-415959
2017/S 013-020173
2018/S 022-046868
2018/S 026-057399
Quelle: OJS 2018/S 090-205755 (2018-05-10)