Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Regionalverkehr Bünde und im Ortsverkehr Gemeinde Kirchlengern
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford sowie die Stadt Bünde beabsichtigen als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe von zwei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Regionalverkehr Bünde und im Ortsverkehr Gemeinde Kirchlengern nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen in den Linienlosen B1 „Regionalverkehr Bünde“ und B2 „Ortsverkehr Gemeinde Kirchlengern“ des Linienbündels B „Bünde und Umgebung“ erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien:
Im Linienlos B1 „Regionalverkehr Bünde“:
Linie 541: Bünde – Stift Quernheim
Linie 542: Bünde – Lübbecke
Linie 543: Bünde – Rödinghausen
Linie 544: Bünde – Kirchlengern
Linie 545: Bünde – Klosterbauerschaft
Linie 571: Bünde – Rödinghausen
Linie 572: Bünde – Spenge
sowie die ab dem 29.08.2018 integrierten Schülerlinien 573 bis 580
Im Linienlos B2 „Ortsverkehr Gemeinde Kirchlengern“:
Linie 462: Löhne- Kirchlengern
Linie 558: TaxiBus Kirchlengern
Linie 559: Bünde – Kirchlengern
Linie D5: Bünde – Südlengern – Kirchlengern – Stift Quernheim
Die beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden die Versorgung des von den beiden Linienlosen umfassten Gebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-) Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford sowie die Stadt Bünde kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-22.
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Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-08-22
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Auftragsbekanntmachung
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