Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Stadt
Die Stadt Lemgo beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in Lemgo nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtverkehrs Lemgo (inklusive Schülerverkehr) erfasst. Dazu zählen die Beförderungsleistungen im regulären Linienverkehr auf den Linien 881, 882, 883, 884 und 885. Ferner umfasst der öffentliche Dienstleistungsauftrag Linienverkehrsleistung auf den Schülerlinien 924, 925 und 948.
Linie 881 Lemgo Lüerdissen Dorf – Treffpunkt – Lemgo Brake Schule;
Linie 882 Lemgo Stucken – Treffpunkt – Lemgo Matorf;
Linie 883 Lemgo Spiegelberg – Treffpunkt – Lemgo Biesterberg;
Linie 884 Lemgo Treffpunkt – Lemgo Lieme;
Linie 885 Lemgo Treffpunkt – Kalletal Talle;
Linie 924 Schülerverkehr Lemgo Kleiststraße – Lemgo Rosengarten / Südschule;
Linie 925 Schülerverkehr Lemgo Riene und zurück;
Linie 948 Schülerverkehr Lemgo Rampendal – Kalletal Talle (Bad Salzuflen-Schötmar).
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten Stadtgebiets (einschließlich ausbrechender Linien) mit Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Stadt Lemgo kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-11-17
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Auftragsbekanntmachung
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2018-05-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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