Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Bünde

Stadt Bünde

Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in Bünde nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbus Bünde (inklusive Schülerverkehr) erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien:
Linie 546: Bustedt – Doberg – Museumsplatz – Agentur für Arbeit – Gänsemarkt – Ennigloh Nord
Linie 547: Ennigloh Süd – ZOB/Bahnhof – Südlengern
Linie 548: Hunnebrock – Museumsplatz – Spradow
Linie 549: Spradow – Museumsplatz – Dünne
Linie 550: Schulverkehr Bünde: Bü-Werfen – Ennigloh Süd und zurück
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Die Stadt Bünde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-22 Auftragsbekanntmachung
2018-02-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bünde
Postanschrift: Bahnhofstraße 15
Postleitzahl: 32257
Postort: Bünde
Kontakt
Internetadresse: http://www.buende.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@mhv-info.de 📧
Telefon: +49 5731842040 📞
Fax: +49 57318420444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-293970
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Unterauftragsvergabe von Fahrleistungen in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Bünde.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in Bünde nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
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Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbus Bünde (inklusive Schülerverkehr) erfasst. Dazu zählen die folgenden Linien:
Linie 546: Bustedt – Doberg – Museumsplatz – Agentur für Arbeit – Gänsemarkt – Ennigloh Nord
Linie 547: Ennigloh Süd – ZOB/Bahnhof – Südlengern
Linie 548: Hunnebrock – Museumsplatz – Spradow
Linie 549: Spradow – Museumsplatz – Dünne
Linie 550: Schulverkehr Bünde: Bü-Werfen – Ennigloh Süd und zurück
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
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Die Stadt Bünde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang: Ca. 375 000.
Dauer: 108 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bünde.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für die Verkehrsbedienung im ÖPNV mit Bussen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Bünde. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: mindenherforder verkehrsgesellschaft mbH (mhv)
Herrn Busche

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
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Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.7.2018 aufzunehmen. Die bestehenden Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr Bünde laufen am 30.6.2018 aus.
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B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter A. genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
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C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Vergabe Linienlos B 3 „Stadtbus Bünde“ – Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d.h. können nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen.
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Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.mhv-info.de/praxis/vergabe-genehmigungslaufzeiten/
D. Beabsichtigtes Vergabeverfahren
Die Stadt Bünde beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Vergabeverordnung (VgV).
Für die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags gelten die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den Betreiber verpflichten, die Betriebsführung auf die Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH zu übertragen und mit der Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag abzuschließen.
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Quelle: OJS 2016/S 163-293970 (2016-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Bahnhofstraße 13 und 15
Kontakt
Internetadresse: http://www.buende.de 🌏
E-Mail: info@buende.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-075126
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 163-293970
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Weiterer Auftraggeber neben dem unter Ziffer I.1) genannten ist die Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH, Osnabrücker Str. 205, 32257 Bünde.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bünde im Kreis Herford

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅
Name: BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Bertelsmann-Straße 13a
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2018/S 034-075126 (2018-02-16)
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