Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zu errichten.
Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe, Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“
Postanschrift: Kaiserstraße 99
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadion-karlsruhe@menoldbezler.de📧
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: www.karlsruhe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vollumbau Stadion im Wildpark
4502/2015
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Sportanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark im Vollumbau.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark im Vollumbau.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Darüber hinaus können auch Spiele des DFB-Pokals sowie Freundschaftsspiele während des Vollumbaus des Stadions im Wildpark ausgetragen werden. Durch den Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zur Aufrechterhaltung des Hospitalitybetriebs sowie für die Geschäftsstelle zu errichten. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch und die zugehörige Entsorgung der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Fußballstadions im Wildpark in Karlsruhe. Aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturellen Unzulänglichkeiten ist eine Sanierung des bestehenden Stadions nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Vollumbau des Wildparkstadions als modernes, zukunftsfähiges Stadion für ca. 34 200 Zuschauer. Das neue Stadion muss insbesondere den Vorgaben des Stadionhandbuchs der DFL sowie den weiteren Vorgaben von DFL und DFB für Bundesligastadien entsprechen.
Vom Auftragnehmer sind alle notwendigen Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Bauleistungen, die zur Erbringung der vergabegegenständlichen Leistung notwendig sind, zu erbringen.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens:
(1) Stadion im Wildpark, TV-Compound, Provisorien und Abbruch:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind auch Provisorien zu errichten.
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind auch der Abbruch der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
(2) Infrastrukturmaßnahmen:
Über die unter (1) beschriebenen Leistungen hinaus ist neben dem Stadion eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen.
Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
(3) Wartungsleistungen:
Des Weiteren sind Wartungsleistungen für technische Anlagen Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektonische Gestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologie und Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Preis (Gewichtung): 45
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Errichtung einer oberirdischen Großgarage für den Hospitality-Bereich ist optionaler Leistungsbestandteil.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 240-436935
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Vollumbau Stadion im Wildpark
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAM Sports GmbH
Postanschrift: Heerdter Lohweg 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus...”
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYU67
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 228-520834 (2018-11-23)