Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse. Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zu errichten. Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Sportanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zu errichten.
Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zu errichten.
Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Sportanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Sportanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-13 📅
Datum des Beginns: 2017-12-27 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 240-436935
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
1. Die Stadt Karlsruhe wird voraussichtlich vor Abschluss dieses Vergabeverfahrens einen Eigenbetrieb gründen. Dieser wird sodann in die Position als Vergabestelle für das vorliegende Vergabeverfahren eintreten.
2. Für die vergabegegenständlichen Planungs- und Bauleistungen gemäß Ziffer II.2.4) (1) – also Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch – werden durch den Auftraggeber maximal 76,80 Mio. EUR netto zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den in Ziffer II.2.5) angegebenen und in den Vergabeunterlagen konkretisierten Zuschlagskriterien einen Betrag von 76 800 000 EUR netto für die in Satz 1 benannten Leistungen nach Ziffer II.2.4) (1) (Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch) überschreitet.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum, die Auswertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und die Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse, der Rahmenterminplan sowie das Dokument „Darstellung der Leistung“. In diesen Teilnahmeunterlagen, insbesondere im Bewerbermemorandum sowie in der „Darstellung der Leistung“, sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Die Funktionale Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit weiteren Unterlagen den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an Stadion-Karlsruhe@menoldbezler.de zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
1. Die Stadt Karlsruhe wird voraussichtlich vor Abschluss dieses Vergabeverfahrens einen Eigenbetrieb gründen. Dieser wird sodann in die Position als Vergabestelle für das vorliegende Vergabeverfahren eintreten.
2. Für die vergabegegenständlichen Planungs- und Bauleistungen gemäß Ziffer II.2.4) (1) – also Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch – werden durch den Auftraggeber maximal 76,80 Mio. EUR netto zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den in Ziffer II.2.5) angegebenen und in den Vergabeunterlagen konkretisierten Zuschlagskriterien einen Betrag von 76 800 000 EUR netto für die in Satz 1 benannten Leistungen nach Ziffer II.2.4) (1) (Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch) überschreitet.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum, die Auswertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und die Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse, der Rahmenterminplan sowie das Dokument „Darstellung der Leistung“. In diesen Teilnahmeunterlagen, insbesondere im Bewerbermemorandum sowie in der „Darstellung der Leistung“, sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Die Funktionale Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit weiteren Unterlagen den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an Stadion-Karlsruhe@menoldbezler.de zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark, einer oberirdischen Großgarage sowie eines TV-Compounds. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zu errichten.
Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Neben dem Stadion ist auch eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen. Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Fußballstadions im Wildpark in Karlsruhe. Aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturellen Unzulänglichkeiten ist eine Sanierung des bestehenden Stadions nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Vollumbau des Wildparkstadions als modernes, zukunftsfähiges Stadion für 35 000 Zuschauer. Das neue Stadion muss insbesondere den Vorgaben des Stadionhandbuchs der DFL sowie den weiteren Vorgaben von DFL und DFB für Bundesligastadien entsprechen.
Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Fußballstadions im Wildpark in Karlsruhe. Aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturellen Unzulänglichkeiten ist eine Sanierung des bestehenden Stadions nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Vollumbau des Wildparkstadions als modernes, zukunftsfähiges Stadion für 35 000 Zuschauer. Das neue Stadion muss insbesondere den Vorgaben des Stadionhandbuchs der DFL sowie den weiteren Vorgaben von DFL und DFB für Bundesligastadien entsprechen.
Vom Auftragnehmer sind alle notwendigen Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Bauleistungen, die zur Erbringung der vergabegegenständlichen Leistung notwendig sind, zu erbringen.
Die Mindestvorgaben der DFL für Bundesligastadien, insbesondere die Vorgaben des Regelwerks für Stadien und Sicherheit (Anhang VI) sowie die Medienrichtlinien (Anhang XI) des Ligastatuts der DFL stellen Mindestanforderungen dar, die durch das zu beauftragende Angebot nicht unterschritten werden dürfen. Ein Unterschreiten der Mindestanforderungen kommt auch im Rahmen der Verhandlungen nicht in Betracht, vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A.
Die Mindestvorgaben der DFL für Bundesligastadien, insbesondere die Vorgaben des Regelwerks für Stadien und Sicherheit (Anhang VI) sowie die Medienrichtlinien (Anhang XI) des Ligastatuts der DFL stellen Mindestanforderungen dar, die durch das zu beauftragende Angebot nicht unterschritten werden dürfen. Ein Unterschreiten der Mindestanforderungen kommt auch im Rahmen der Verhandlungen nicht in Betracht, vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens:
(1) Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist weiterhin die Planung sowie Errichtung der oberirdischen Großgarage.
Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Realisierung des TV-Compounds.
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch sowie die Entsorgung der Abbruchmasse, jeweils einschließlich aller vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wall.
(2) Infrastrukturmaßnahmen:
Über die unter (1) beschriebenen Leistungen hinaus ist neben dem Stadion eine Gästeaufstellfläche mit Anbindung an das Stadion im Wildpark vorzusehen.
Als Bestandteil der Infrastrukturleistungen sind zudem Außenflächen, Ein- und Ausfahrten, Zuwegungen sowie weitere Verkehrs-, Grün- und Freiflächen vorzusehen.
(3) Wartungsleistungen:
Des Weiteren sind Wartungsleistungen für technische Anlagen Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 10 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 10 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(4) Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Soweit ein Bewerber über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B. Steuerbilanzen oder sonstige Unterlagen, aus denen sich die in Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung sowie in den Bewerbungsunterlagen (Auswertung der Jahresabschlüsse) dargestellten Bewertungskriterien für die Kennzahlenanalyse errechnen lassen) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Soweit ein Bewerber über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B. Steuerbilanzen oder sonstige Unterlagen, aus denen sich die in Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung sowie in den Bewerbungsunterlagen (Auswertung der Jahresabschlüsse) dargestellten Bewertungskriterien für die Kennzahlenanalyse errechnen lassen) vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu (3) „Umsatz des Unternehmens“: Von den Bewerbern ist ein summierter Netto-Gesamtumsatz von mindestens 120 000 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Zu (3) „Umsatz des Unternehmens“: Von den Bewerbern ist ein summierter Netto-Gesamtumsatz von mindestens 120 000 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ und „schlüsselfertiger Bau“.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ und „schlüsselfertiger Bau“.
(2) Angaben über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, für „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ und „schlüsselfertiger Bau“.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung („Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI))“ bzw. „schlüsselfertiger Bau“) erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung („Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI))“ bzw. „schlüsselfertiger Bau“) erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Projektbeschreibung (max. eine DIN A4-Seite) mit Projektbezeichnung und Angaben zu Ort/Lage des Projekts, Projektzeitraum/Fertigstellung/Abnahme, Name und Adresse des Auftraggebers und des Ansprechpartners, Angaben zur Klassifizierung und zu Logen, Nutzungsart und Zuschauerkapazität, Angaben zum Umbau unter vollständigem Spielbetrieb (Vollumbau, Teilumbau, Neubau), Umfang der zusätzlich erbrachten Bauleistungen;
— Projektbeschreibung (max. eine DIN A4-Seite) mit Projektbezeichnung und Angaben zu Ort/Lage des Projekts, Projektzeitraum/Fertigstellung/Abnahme, Name und Adresse des Auftraggebers und des Ansprechpartners, Angaben zur Klassifizierung und zu Logen, Nutzungsart und Zuschauerkapazität, Angaben zum Umbau unter vollständigem Spielbetrieb (Vollumbau, Teilumbau, Neubau), Umfang der zusätzlich erbrachten Bauleistungen;
— Plandokumentation mit folgenden Unterlagen (Format DIN A4): Lageplan, Grundrisse (max. 4), Ansichten (max. 4), ein Schnitt (Tragwerk und Tribünen), Objektfotos.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen für „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ und „schlüsselfertiger Bau“ ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
Zu (2) „Ausführung von Leistungen“:
(a) Als „vergleichbar“ werden Referenzen über den „schlüsselfertigen Bau“ bzw. über „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ für Fußballstadien, sonstige Sportstätten oder Veranstaltungsstätten angesehen.
(b) Die Referenzobjekte müssen in den letzten 12 Jahren (frühestens 01/ 2004) fertiggestellt (abgenommen und in Betrieb genommen) worden sein.
(c) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über die Erbringung von Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ für ein Fußballstadion mit einer Kapazität von mindestens 15 000 Zuschauern, davon mindestens 3 000 Sitzplätze.
(d) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über den „schlüsselfertigen Bau“ eines Fußballstadions mit einer Kapazität von mindestens 15 000 Zuschauern, davon mindestens 3 000 Sitzplätze.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen in den Bereichen „Schlüsselfertiger Bau“ und „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ (Mindestreferenzen und weitere Referenzen – 70 %), der Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (5 %) sowie einer Kennzahlenanalyse der Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (Verschuldungsgrad, Liquidität 2. Grades) bzw. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenkapitalquote, Umsatzrendite, Anlagendeckungsgrad B) (25 %) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen in den Bereichen „Schlüsselfertiger Bau“ und „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ (Mindestreferenzen und weitere Referenzen – 70 %), der Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (5 %) sowie einer Kennzahlenanalyse der Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (Verschuldungsgrad, Liquidität 2. Grades) bzw. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenkapitalquote, Umsatzrendite, Anlagendeckungsgrad B) (25 %) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines Bewerbers für „Schlüsselfertiger Bau“ und die drei besten Referenzen eines Bewerbers für „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines Bewerbers für „Schlüsselfertiger Bau“ und die drei besten Referenzen eines Bewerbers für „Planung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Weitere Informationen zur Bewertung der Eignungsnachweise sowie zur Auswahl der Bieter sind dem Bewerbermemorandum sowie der Auswertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb und der Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse zu entnehmen, welche unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse verfügbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Weitere Informationen zur Bewertung der Eignungsnachweise sowie zur Auswahl der Bieter sind dem Bewerbermemorandum sowie der Auswertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb und der Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse zu entnehmen, welche unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse verfügbar sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektonische Gestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologie und Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Gewichtung des Preises: 45
1. Die Stadt Karlsruhe wird voraussichtlich vor Abschluss dieses Vergabeverfahrens einen Eigenbetrieb gründen. Dieser wird sodann in die Position als Vergabestelle für das vorliegende Vergabeverfahren eintreten.
2. Für die vergabegegenständlichen Planungs- und Bauleistungen gemäß Ziffer II.2.4) (1) – also Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch – werden durch den Auftraggeber maximal 76,80 Mio. EUR netto zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den in Ziffer II.2.5) angegebenen und in den Vergabeunterlagen konkretisierten Zuschlagskriterien einen Betrag von 76 800 000 EUR netto für die in Satz 1 benannten Leistungen nach Ziffer II.2.4) (1) (Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch) überschreitet.
2. Für die vergabegegenständlichen Planungs- und Bauleistungen gemäß Ziffer II.2.4) (1) – also Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch – werden durch den Auftraggeber maximal 76,80 Mio. EUR netto zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den in Ziffer II.2.5) angegebenen und in den Vergabeunterlagen konkretisierten Zuschlagskriterien einen Betrag von 76 800 000 EUR netto für die in Satz 1 benannten Leistungen nach Ziffer II.2.4) (1) (Stadion im Wildpark, oberirdische Großgarage für den Hospitality-Bereich, TV-Compound, Provisorien und Abbruch) überschreitet.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum, die Auswertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und die Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse, der Rahmenterminplan sowie das Dokument „Darstellung der Leistung“. In diesen Teilnahmeunterlagen, insbesondere im Bewerbermemorandum sowie in der „Darstellung der Leistung“, sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Die Funktionale Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit weiteren Unterlagen den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
4. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum, die Auswertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und die Auswertungsmatrix Jahresabschlüsse, der Rahmenterminplan sowie das Dokument „Darstellung der Leistung“. In diesen Teilnahmeunterlagen, insbesondere im Bewerbermemorandum sowie in der „Darstellung der Leistung“, sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Die Funktionale Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit weiteren Unterlagen den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an Stadion-Karlsruhe@menoldbezler.de zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
5. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an Stadion-Karlsruhe@menoldbezler.de zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
6. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kappellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2016/S 240-436935 (2016-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 4502/2015
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark im Vollumbau.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Darüber hinaus können auch Spiele des DFB-Pokals sowie Freundschaftsspiele während des Vollumbaus des Stadions im Wildpark ausgetragen werden. Durch den Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zur Aufrechterhaltung des Hospitalitybetriebs sowie für die Geschäftsstelle zu errichten. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch und die zugehörige Entsorgung der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude.
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark im Vollumbau.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Darüber hinaus können auch Spiele des DFB-Pokals sowie Freundschaftsspiele während des Vollumbaus des Stadions im Wildpark ausgetragen werden. Durch den Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zur Aufrechterhaltung des Hospitalitybetriebs sowie für die Geschäftsstelle zu errichten. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch und die zugehörige Entsorgung der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe, Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“
Postanschrift: Kaiserstraße 99
Postleitzahl: 76133
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYU67
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYU67
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark im Vollumbau.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Darüber hinaus können auch Spiele des DFB-Pokals sowie Freundschaftsspiele während des Vollumbaus des Stadions im Wildpark ausgetragen werden. Durch den Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zur Aufrechterhaltung des Hospitalitybetriebs sowie für die Geschäftsstelle zu errichten. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch und die zugehörige Entsorgung der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Darüber hinaus können auch Spiele des DFB-Pokals sowie Freundschaftsspiele während des Vollumbaus des Stadions im Wildpark ausgetragen werden. Durch den Auftragnehmer sind daher auch Provisorien zur Aufrechterhaltung des Hospitalitybetriebs sowie für die Geschäftsstelle zu errichten. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist auch der Abbruch und die zugehörige Entsorgung der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude.
Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Fußballstadions im Wildpark in Karlsruhe. Aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturellen Unzulänglichkeiten ist eine Sanierung des bestehenden Stadions nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Vollumbau des Wildparkstadions als modernes, zukunftsfähiges Stadion für ca. 34 200 Zuschauer. Das neue Stadion muss insbesondere den Vorgaben des Stadionhandbuchs der DFL sowie den weiteren Vorgaben von DFL und DFB für Bundesligastadien entsprechen.
Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Fußballstadions im Wildpark in Karlsruhe. Aufgrund der veralteten Bausubstanz und der damit verbundenen Vielzahl an strukturellen Unzulänglichkeiten ist eine Sanierung des bestehenden Stadions nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe plant daher den Vollumbau des Wildparkstadions als modernes, zukunftsfähiges Stadion für ca. 34 200 Zuschauer. Das neue Stadion muss insbesondere den Vorgaben des Stadionhandbuchs der DFL sowie den weiteren Vorgaben von DFL und DFB für Bundesligastadien entsprechen.
(1) Stadion im Wildpark, TV-Compound, Provisorien und Abbruch:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung sowie Errichtung des Stadions im Wildpark.
Der Vollumbau des Stadions im Wildpark muss unter laufendem Spielbetrieb des KSC im Rahmen der Bundesligen der DFL bzw. der Ligen des DFB erfolgen. Durch den künftigen Auftragnehmer sind auch Provisorien zu errichten.
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind auch der Abbruch der bestehenden Haupttribüne und der Nebengebäude sowie die Entsorgung der Abbruchmasse.
Beschreibung der Optionen:
Die Errichtung einer oberirdischen Großgarage für den Hospitality-Bereich ist optionaler Leistungsbestandteil.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Karlsruhe
Adenauerring 17
76131 Karlsruhe
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 45
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Name: BAM Sports GmbH
Postanschrift: Heerdter Lohweg 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.karlsruhe.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) gemachten Angaben zum Wert des Auftrags entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des bezuschlagten Angebots. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde ein Betrag von 1,00 EUR eingetragen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.