Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung bei der Filmförderung

FFA Filmförderungsanstalt

Die Filmförderungsanstalt beabsichtigt, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel ist eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen werden in 8 Fachlosen ausgeschrieben:
— FFA-Referenzfilmförderung Produktion (Los 1),
— FFA-Projektfilmförderung Produktion (Los 2),
— BKM-Produktionsförderung (Los 3),
— FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung (Los 4),
— BKM-Verleihförderung (Los 5),
— Deutscher Filmförderfonds (Los 6),
— German Motion Picture Fund (Los 7),
— FFA-Videoprojektförderung (Los 8).
In jedem Los wiederum sollen gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-05 Auftragsbekanntmachung
2017-04-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Film- und Videofilmherstellung
Kurze Beschreibung:
Die Filmförderungsanstalt beabsichtigt, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel ist eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen werden in 8 Fachlosen ausgeschrieben: — FFA-Referenzfilmförderung Produktion (Los 1), — FFA-Projektfilmförderung Produktion (Los 2), — BKM-Produktionsförderung (Los 3), — FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung (Los 4), — BKM-Verleihförderung (Los 5), — Deutscher Filmförderfonds (Los 6), — German Motion Picture Fund (Los 7), — FFA-Videoprojektförderung (Los 8). In jedem Los wiederum sollen gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs vergeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Film- und Videofilmherstellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Film- und Videofilmherstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Deutschland 🏙️
Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: FFA Filmförderungsanstalt
Postanschrift: Große Präsidentenstraße 9
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ffa.de 🌏
E-Mail: wilksch@ffa.de 📧
Fax: +49 03027577222 📠
URL der Dokumente: http://www.ffa.de/auftragsvergabe.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-351325
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. 2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag für die entsprechenden Lose unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar. 3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der Filmförderungsanstalt einzureichen. 4. Die mindestens 3, höchstens 6 qualifizierten Bewerber pro Los der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. 5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala: — 5 Punkte: ausgezeichnet; — 4 Punkte: sehr gut; — 3 Punkte: gut; — 2 Punkte: befriedigend — 1 Punkt: ausreichend — 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 6 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. 6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen. 7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Filmförderungsanstalt beabsichtigt, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel ist eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen werden in 8 Fachlosen ausgeschrieben:
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— FFA-Referenzfilmförderung Produktion (Los 1),
— FFA-Projektfilmförderung Produktion (Los 2),
— BKM-Produktionsförderung (Los 3),
— FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung (Los 4),
— BKM-Verleihförderung (Los 5),
— Deutscher Filmförderfonds (Los 6),
— German Motion Picture Fund (Los 7),
— FFA-Videoprojektförderung (Los 8).
In jedem Los wiederum sollen gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs vergeben werden.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 8
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung für die FFA-Referenzfilmförderung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Die Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung für die FFA-Referenzfilmförderung umfassen:
— Prüfung der erforderlichen Nachweise,
— Darstellung der Gesamtherstellungskosten,
— Erläuterungen zu Abweichungen und Korrekturen,
— Prüfung der Verträge zur Finanzierung sowie
— Prüfung der Finanzierung.
Das Prüfungsergebnis ist in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: FFA-Projektfilmförderung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Die Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung der FFA-Projektfilmförderung umfassen:
Bezeichnung des Loses: BKM-Produktionsförderung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Die Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung der Produktionsförderung und der Bundesfilmpreismittel der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) umfassen:
— Prüfung der erforderlichen Nachweise
Bezeichnung des Loses: FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Bei der Prüfung der Verleih- oder Vertriebsförderung der durch die FFA geförderten Projekte handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet eine Prüfung nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) und den entsprechenden Richtlinien (RL) D.2 und D. 8.
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Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil. Abweichungen sind anhand des Sachberichts auf Plausibilität zu prüfen und mittels Abweichungsanalyse darzustellen. Darüber hinaus sind die Herstellung der Filmkopien (Digital Cinema Package = DCP) und des Trailers im Inland oder in einem anderen Vertragsstaat der EU oder in der Schweiz nach § 18 FFG, die Herstellung eines Digital Cinema Distribution Master (DCDM), die Vorlage einer barrierefreien Fassung mit Untertiteln für Menschen mit Hörbehinderung und mit deutscher Audiodeskription für Menschen mit Sehbehinderung in marktgerechter und kinogeeigneter Qualität zu prüfen.
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Bezeichnung des Loses: BKM-Verleihförderung
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5: Bei der Prüfung der Verleihförderung durch die von der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Projekte handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet eine Prüfung der Zuwendung nach der Richtlinie der BKM „Filmförderungsrichtlinie der BKM vom 13.7.2005“.
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Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil. Abweichungen sind anhand des Sachberichts auf Plausibilität zu prüfen und mittels Abweichungsanalyse darzustellen.
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Bezeichnung des Loses: Deutscher Filmförderfonds
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6: Bei der Prüfung der durch den Deutschen Filmförderfonds geförderten Projekte handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet die Prüfung nach der Richtlinie der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“. Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten, die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil, die Beihilfeintensität, der Eigenschaftstest (teilweise) sowie die Herstellung einer barrierefreien Fassung anhand von Belegen. Abweichungen sind anhand des Sachbericht auf Plausibilität zu prüfen und mittels einer Abweichungsanalyse darzustellen.
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Bezeichnung des Loses: German Motion Picture Fund
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los 7: Die Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung des German Motion Picture Fund umfassen:
— Darstellung der förderfähigen Kosten,
— Prüfung der Finanzierung auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Bezeichnung des Loses: Videoprojektförderung
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Los 8: Bei der Prüfung der Videoprojektförderung handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet eine Prüfung der Zuwendung auf Grundlage der §§ 53b, 54, 55 Filmförderungsgesetz (FFG). Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil. Abweichungen sind anhand des Sachberichts auf Plausibilität zu prüfen und mittels Abweichungsanalyse tabellarisch darzustellen. Das Prüfergebnis ist in einem Prüfbericht darzustellen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über die Eintragung im Handelsregister,
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und § 19 MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert, die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der verbindlichen Deckungsbestätigung steht die rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall gleich.
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (5 %),
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bewerbers und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (10 %),
— Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbarer Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren (50 %),
— Darstellung der personellen Aufstellung des mit dem Auftrag zu betrauenden Teams einschließlich ihrer Funktionen im Projekt (10 %),
— Darstellung des Projektleiters, der Projektleiterin mit Qualifikation sowie Erfahrungen in vergleichbaren Projekten unter Vorlage einer Bescheinigung über die berufliche Befähigung (15 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag der Filmförderungsanstalt verwendet werden (siehe Ziffer VI.3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikaitonsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärung) erbracht werden. Die Filmförderungsanstalt akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die Filmförderungsanstalt Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder ein Teil der Nachweise beizubringen.
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Die Filmförderungsanstalt fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung die Bieter, die Partner der Rahmenvereinbarung werden sollen und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jennifer Wilksch
Internetadresse: www.ffa.de 🌏
Dokumente URL: http://www.ffa.de/auftragsvergabe.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag für die entsprechenden Lose unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
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3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der Filmförderungsanstalt einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 6 qualifizierten Bewerber pro Los der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
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5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
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— 5 Punkte: ausgezeichnet;
— 4 Punkte: sehr gut;
— 3 Punkte: gut;
— 2 Punkte: befriedigend
— 1 Punkt: ausreichend
— 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen
Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 6 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomber Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 195-351325 (2016-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Filmförderungsanstalt beabsichtigte, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel war eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen wurden in 8 Fachlosen ausgeschrieben: — FFA-Referenzfilmförderung Produktion (Los 1), — FFA-Projektfilmförderung Produktion (Los 2), — BKM-Produktionsförderung (Los 3), — FFA-Verleih- oder Vertriebsförderung (Los 4), — BKM-Verleihförderung (Los 5), — Deutscher Filmförderfonds (Los 6), — German Motion Picture Fund (Los 7), — FFA-Videoprojektförderung (Los 8). In jedem Los wiederum wurden gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs vergeben werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 6 940 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe04-16@ffa.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-135086
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 195-351325
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Filmförderungsanstalt beabsichtigte, die Aufgaben zur Schlusskostenprüfung für gewährte Förderungen zur Unterstützung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu vergeben. Ziel war eine Harmonisierung der Prüfungsleistungen. Diese Leistungen wurden in 8 Fachlosen ausgeschrieben:
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In jedem Los wiederum wurden gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 VgV Rahmenvereinbarungen ohne
Abnahmeverpflichtung mit max. 4 Bietern geschlossen werden. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß
den Bedingungen der Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs
vergeben werden.
Los 3: Die Dienstleistungen zur Schlusskostenprüfung der Produktionsförderung und der Bundesfilmpreismittel
der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) umfassen:
Los 4: Bei der Prüfung der Verleih- oder Vertriebsförderung der durch die FFA geförderten Projekte handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet eine Prüfung nach dem FFG und den entsprechenden Richtlinien (RL) D.2 und D. 8.
Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil. Abweichungen sind anhand des Sachberichts auf Plausibilität zu prüfen und mittels Abweichungsanalyse darzustellen. Darüber hinaus sind die Herstellung der Filmkopien und des Trailers im Inland oder in einem anderen Vertragsstaat der EU oder in der Schweiz nach § 18 FFG, die Herstellung eines Digital Cinema Distribution Master, die Vorlage einer barrierefreien Fassung mit Untertiteln für Menschen mit Hörbehinderung und mit deutscher Audiodeskription für Menschen mit Sehbehinderung in marktgerechter und kinogeeigneter Qualität zu prüfen.
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Los 5: Bei der Prüfung der Verleihförderung durch die von der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Projekte handelt es sich um eine Schlusskostenprüfung. Diese beinhaltet eine Prüfung der Zuwendung nach der Richtlinie der BKM „Filmförderungsrichtlinie der BKM vom 13.07.2005“. Der zu prüfende Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Zu prüfen sind neben den einzelnen Kostenarten die Finanzierungsbestandteile inklusive Eigenanteil. Abweichungen sind anhand des Sachberichts auf Plausibilität zu prüfen und mittels Abweichungsanalyse darzustellen.
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Bezeichnung des Loses: FFA-Videoprojektförderung

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Prüfungsleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Gesamtpreis pro Prüfung in Prozent vom Fördervolumen
Gewichtung der Kosten: 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualiät der Prüfungsleistungen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Lydia Trotz-Franz

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 071-135086 (2017-04-06)