Vergabe von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 „Nordost“

Landkreis Zwickau

Der Landkreis Zwickau beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 1 mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 1 erfasst als Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Linienbündel 1 umfasst die folgenden Linien:
1, 2, 113, 115, 116, 117, 118, 120, 122, 123, 124, 125, 152, 191, 251, 253, 256, 618 und 656.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Zwickau
Postanschrift: Zum Sternplatz 7
Postleitzahl: 08412
Postort: Werdau
Kontakt
E-Mail: dezernat3@landkreis-zwickau.de 📧
Telefon: +49 375440226000 📞
Fax: +49 375440226009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 250-461644
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Eine Unterauftragsvergabe von Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 „Nordost“.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Zwickau beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 1 mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007.
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Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 1 erfasst als Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Linienbündel 1 umfasst die folgenden Linien:
1, 2, 113, 115, 116, 117, 118, 120, 122, 123, 124, 125, 152, 191, 251, 253, 256, 618 und 656.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 200 000 Nutzwagenkilometer pro Jahr.
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Zwickau.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat III Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
Mario Müller

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 1.1.2019 aufzunehmen.
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B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
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C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Regionalbusverkehre Landkreis Zwickau Linienbündel 1 „Nordost“ (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A).
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Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung:
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert. Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer Informationen zu unterrichten.
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D. Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als "Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge" ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
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Quelle: OJS 2016/S 250-461644 (2016-12-23)
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