Vergabe von Regionalbusleistungen im Linienbündel 7 (Landkreis Forchheim)

Landkreis Forchheim

Der Landkreis Forchheim beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO
1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste
im Linienbündel 7 mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 7 erfasst als Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Linienbündel 7 umfasst die folgenden Linien:
Linie 206 Forchheim–Burk–Heroldsbach–Hausen–Heroldsbach–Poppendorf–Zeckern / Heroldsbach–Wimmelbach–Oesdorf
Linie 206 S Schulverkehr Heroldsbach und Hausen: Hausen/Heroldsbach–Poppendorf–Oesdorf–Wimmelbach
Linie 216 Oesdorf–Wimmelbach–Heroldsbach–Hausen–Kersbach (S-Bahnhof)–Forchheim
Der Landkreis Forchheim kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-13 Auftragsbekanntmachung
2018-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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