Gegenstand dieser Vergabe sind Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger Zweckverband Nahverkehr Rheinland (nachfolgend NVR genannt), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt) und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (nachfolgend SPNV-Nord genannt) auf der Linie RE 8 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 und des NVR und VRR auf der RB 33 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 im Rahmen von Bruttoverkehrsverträgen mit fabrikneuen Fahrzeugen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: RE 8: rund 1,9 Mio. ZugKm/JahrRB 33: rund 2,0 Mio. ZugKm/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehr Rheinland
Postanschrift: Glockengasse 37 – 39
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.nahverkehr-rheinland.de/🌏
E-Mail: sven.kleine@nvr.de📧
Telefon: +49 221208086623📞
Fax: +49 2212080886623 📠
Der NVR führt dieses Verfahren federführend durch, weitere Auftraggeber sind:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.
Die Aufgabenträger werden bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von der BPV Consult GmbH – Gesellschaft für Beratung und Projektmanagement im Verkehr unterstützt. Die Aufgabenträger werden nur organisatorisch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle inhaltlichen Entscheidungen treffen die Aufgabenträger.
Die Einzelheiten für die Angebotserstellung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen auf folgender geschützten Website im Internet zur Verfügung und können dort heruntergeladen werden:
https://www.nvr-re8-rb33-vergabe.daisikomm.de
Die Webseite ist mit einem Benutzernamen und einem Kennwort geschützt. Die Benutzerdaten werden nach Zahlung von 200 Euro gem. Ziffer IV.3.3. auf entsprechende Anfrage bei der BPV Consult GmbH (Anhang A Ziffer II) übermittelt.
Die Aufgabenträger werden bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von der BPV Consult GmbH – Gesellschaft für Beratung und Projektmanagement im Verkehr unterstützt. Die Aufgabenträger werden nur organisatorisch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle inhaltlichen Entscheidungen treffen die Aufgabenträger.
Die Einzelheiten für die Angebotserstellung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen auf folgender geschützten Website im Internet zur Verfügung und können dort heruntergeladen werden:
Die Webseite ist mit einem Benutzernamen und einem Kennwort geschützt. Die Benutzerdaten werden nach Zahlung von 200 Euro gem. Ziffer IV.3.3. auf entsprechende Anfrage bei der BPV Consult GmbH (Anhang A Ziffer II) übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger Zweckverband Nahverkehr Rheinland (nachfolgend NVR genannt), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt) und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (nachfolgend SPNV-Nord genannt) auf der Linie RE 8 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 und des NVR und VRR auf der RB 33 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 im Rahmen von Bruttoverkehrsverträgen mit fabrikneuen Fahrzeugen.
Gegenstand dieser Vergabe sind Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger Zweckverband Nahverkehr Rheinland (nachfolgend NVR genannt), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt) und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (nachfolgend SPNV-Nord genannt) auf der Linie RE 8 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 und des NVR und VRR auf der RB 33 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 im Rahmen von Bruttoverkehrsverträgen mit fabrikneuen Fahrzeugen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vergabe von SPNV-Leistungen auf der Linie RE 8
Kurze Beschreibung:
Vergabe von SPNV Leistungen auf der RE 8 (Mönchengladbach – Köln – Bonn-Beuel – Koblenz). Die Betriebsaufnahme der Linie RE 8 hat vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034.
Vergabe von SPNV Leistungen auf der RE 8 (Mönchengladbach – Köln – Bonn-Beuel – Koblenz). Die Betriebsaufnahme der Linie RE 8 hat vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034.
Menge oder Umfang: Rund 1,9 Mio. ZugKm/Jahr.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Auftraggeber dieser Leistungen sind: NVR, VRR, SPNV-Nord.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vergabe von SPNV-Leistungen auf der Linie RB 33
Kurze Beschreibung:
Vergabe von SPNV-Leistungen auf der RB 33 (Essen – Duisburg – Mönchengladbach – Lindern Aachen/Heinsberg (Flügelung)). Die Betriebsaufnahme der Linie RB 33 hat vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034.
Vergabe von SPNV-Leistungen auf der RB 33 (Essen – Duisburg – Mönchengladbach – Lindern Aachen/Heinsberg (Flügelung)). Die Betriebsaufnahme der Linie RB 33 hat vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034.
Menge oder Umfang: Rund 2,0 Mio. ZugKm/Jahr.
Dauer: 168 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Auftraggeber dieser Leistungen sind: NVR und VRR.
Menge oder Umfang:
RE 8: rund 1,9 Mio. ZugKm/Jahr
RB 33: rund 2,0 Mio. ZugKm/Jahr.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Linie RE 8 über Mönchengladbach Hbf hinaus nach Venlo (NL).
Dauer: 180 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
RE 8 (Mönchengladbach – Köln – Bonn-Beuel – Koblenz)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot haben die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen…
… arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,
… im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
… Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
… umweltschützende Vorschriften vorliegen,
— das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot haben die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (Bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt):
1. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz-oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz-oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist,
— die Anforderungen aus § 2 EBZugV (Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung) erfüllt werden.
2. Geschäftsberichte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Im Fall der Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung nach Maßgabe einer Mustererklärung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot haben die Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (Bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt):
— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere des § 3 Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) verfügt,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU darzulegen, wie diese bis zur Zuschlagserteilung erlangt werden soll,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU darzulegen, wie diese bis zur Zuschlagserteilung erlangt werden soll,
— Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Im Fall der Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung nach Maßgabe einer Mustererklärung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Leistungen werden von Aufgabenträgern aus verschiedenen Bundesländern, namentlich aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, gemeinsam vergeben. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Landesvergabegesetze, das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) und das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG). Die Gesetze enthalten keine identischen Vorgaben. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG NRW haben sich die Aufgabenträger zwecks der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes geeinigt, dass ausschließlich die Regelungen des TVgG NRW im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gelten sollen. Es wird dementsprechend darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Leistungen werden von Aufgabenträgern aus verschiedenen Bundesländern, namentlich aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, gemeinsam vergeben. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Landesvergabegesetze, das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) und das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG). Die Gesetze enthalten keine identischen Vorgaben. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG NRW haben sich die Aufgabenträger zwecks der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes geeinigt, dass ausschließlich die Regelungen des TVgG NRW im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gelten sollen. Es wird dementsprechend darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Das Erbringen der Verkehrsdienstleistungen setzt eine Zulassung nach § 6 Absatz 2 AEG voraus. Dazu wird auf Ziffer III.2.3 verwiesen.
Die Aufgabenträger werden bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von der BPV Consult GmbH – Gesellschaft für Beratung und Projektmanagement im Verkehr unterstützt. Die Aufgabenträger werden nur organisatorisch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle inhaltlichen Entscheidungen treffen die Aufgabenträger.
Die Aufgabenträger werden bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von der BPV Consult GmbH – Gesellschaft für Beratung und Projektmanagement im Verkehr unterstützt. Die Aufgabenträger werden nur organisatorisch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle inhaltlichen Entscheidungen treffen die Aufgabenträger.
Die Einzelheiten für die Angebotserstellung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen auf folgender geschützten Website im Internet zur Verfügung und können dort heruntergeladen werden:
Die Webseite ist mit einem Benutzernamen und einem Kennwort geschützt. Die Benutzerdaten werden nach Zahlung von 200 Euro gem. Ziffer IV.3.3. auf entsprechende Anfrage bei der BPV Consult GmbH (Anhang A Ziffer II) übermittelt.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137331 (2016-04-15)
Ergänzende Angaben (2016-05-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 8 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 und auf der RB 33 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 im Rahmen von Bruttoverkehrsverträgen mit fabrikneuen Fahrzeugen.
Gegenstand dieser Vergabe sind Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 8 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2019, voraussichtlich am 15.12.2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 und auf der RB 33 zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2020, voraussichtlich am 13.12.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, voraussichtlich am 10.12.2034 im Rahmen von Bruttoverkehrsverträgen mit fabrikneuen Fahrzeugen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach § 168 Abs. 2 GWB kann der erteilte Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 251-463093 (2016-12-27)