Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften
Landkreis Birkenfeld
Der Auftraggeber vergibt Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften mit Betriebsaufnahme ab dem 20.4.2018 (Linie 343), ab dem 1.1.2019 (Linie 322) und ab dem 1.4.2019 (Linie 362). Der Verkehrsvertrag ist bis zum 31.7.2022 befristet, mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-22.
Wer? Wie? Wo?- • Koblenz › Bad Kreuznach
- • Koblenz › Birkenfeld
- • Trier › Bernkastel-Wittlich
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-04-22 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Birkenfeld
Postanschrift: Schneewiesenstraße 25
Postleitzahl: 55765
Postort: Birkenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de 🌏
E-Mail: m.klatt@landkreis-birkenfeld.de 📧
Telefon: +49 678215221 📞
Fax: +49 678215290 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 082-145269
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Dauer: 51 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbringen von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Birkenfeld
Frau Martina Klatt
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-04-20 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://mwkel.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zusätzliche Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 082-145269 (2016-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Birkenfeld
Postanschrift: Schneewiesenstraße 25
Postleitzahl: 55765
Postort: Birkenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de 🌏
E-Mail: m.klatt@landkreis-birkenfeld.de 📧
Telefon: +49 678215221 📞
Fax: +49 678215290 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 082-145269
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen. Entsprechend darf der Betreiber lediglich den überschießenden Teil an einen oder mehrere Unterauftragnehmer vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften mit Betriebsaufnahme ab dem 20.4.2018 (Linie 343), ab dem 1.1.2019 (Linie 322) und ab dem 1.4.2019 (Linie 362). Der Verkehrsvertrag ist bis zum 31.7.2022 befristet, mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
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Der Umfang der zu erbringenden Verkehrsleistungen lässt sich wie folgt beziffern:
Linie 322: ca. 150 Tkm / Jahr,
Linie 343: ca. 150 Tkm / Jahr,
Linie 362: ca. 300 Tkm / Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbringen von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen sich bei der Angebotsabgabe gemäß § 4 Abs. 3 LTTG schriftlich dazu verpflichten,
— ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen.
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Des Weiteren müssen sie sich verpflichten,
— ihre Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife kalkuliert sein können;
— im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens sowie für alle weiteren Nachunternehmen des Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG durch die Nachunternehmer bzw. die Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreueerklärungen der Nachunternehmer und der Verleiher vorzulegen;
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— vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Birkenfeld
Frau Martina Klatt
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-04-20 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://mwkel.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A. Frist für eigenwirtschaftliche Anträge.
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG).
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B. Losvergabe / Zulässigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge.
Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, die unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre losweise zu vergeben. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf die Gesamtleistung der jeweiligen Linie beziehen (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der zu vergebenden Linien beziehen und die unter Ziffer III.1.5) beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
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C. Zuständige Genhmigungsbehörde
Eigenwirtschaftliche Anträge sind zu richten an:
Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz,
Friedrich-Ebert-Ring 14-20,
56068 Koblenz,
D. Frist für Teilnahmeanträge oder Angebote.
Der unter Ziffer IV.3.3) dieser Vorabbekanntmachung angegebene Termin zur Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge (Pflichtangabe im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007) ist lediglich als ein vorläufiger Termin zu betrachten, der sich im weiteren Vergabeverfahren noch ändern kann.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 082-145269 (2016-04-22)
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