Vergabe von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften

Landkreis Birkenfeld

Der Auftraggeber vergibt Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf den Linien 322, 343 und 362 im Gebiet des Landkreises Birkenfeld und angrenzender Gebietskörperschaften mit Betriebsaufnahme ab dem 20.4.2018 (Linie 343), ab dem 1.1.2019 (Linie 322) und ab dem 1.4.2019 (Linie 362). Der Verkehrsvertrag ist bis zum 31.7.2022 befristet, mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-22.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Birkenfeld
Postanschrift: Schneewiesenstraße 25
Postleitzahl: 55765
Postort: Birkenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de 🌏
E-Mail: m.klatt@landkreis-birkenfeld.de 📧
Telefon: +49 678215221 📞
Fax: +49 678215290 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 082-145269
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen

“Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 082-145269 (2016-04-22)
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