Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Aschenland II)

Finanzbehörde Hamburg

Betrieb einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von ca. 700 Flüchtlingen. Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie das Unterkunftsmanagements. Die Einrichtung umfasst insgesamt 28 Häuser (25 Wohn- und 2 Verwaltungsgebäude sowie ein Haus für gemeinschaftliche Zwecke). Die unterzubringenden Personen werden dem AN von einer zentralen Vermittlungsstelle zugewiesen. (Naheres siehe Vergabeunterlagen.).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-25 Auftragsbekanntmachung
2016-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-25)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 428231380 📠
Region: Hamburg 🏙️
URL: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ 🌏

Objekt

1️⃣
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Aschenland II).”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen 📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von ca. 700 Flüchtlingen. Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-,...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Leistungen des Betreuungs-, Sozial-, Integrationsmanagements und Unterkunftsmanagements. Die Unterbringung erfolgt im...”    Mehr anzeigen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 46
Zusätzliche Informationen:
“Vorbehaltlich baulicher Fertigstellung und rechtlicher / genehmigungsrechtlicher Inbetriebnahme ist der voraussichtliche Vertragsbeginn mit Übergabe der...”    Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zuschlagskriterien sind Preis 30 % und Betreiberkonzept 70 % (untergliedert in Unterbringungsmanagement 25 % und Betreuungs-, Sozial- und...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung z. Zuverlässigkeit. Vergabestelle wird f.d.Bieter, d. d. Zuschlag erhalten soll, z. Bestätigung d. Erklärung Auskunft...”    Mehr anzeigen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2016-09-28 10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Auftragsunterlagen stehen uneingeschränkt u. vollständig direkt Zugang gebührenfrei z. Verfügung: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ Während d....”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 166-299066 (2016-08-25)