Vergabeverfahren Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106a SGB V und HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V

DAK-Gesundheit

Die DAK-G ist entsprechend der Regelung des § 106a SGB V neben den Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Insbesondere sind hiervon die Prüfung der Leistungspflicht, der Plausibilität der Leistungen sowie die Häufigkeit der Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Fachgruppen erfasst. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK–G entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106a SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß §73 b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Für jeden KV-Bereich, in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, ist eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchzuführen. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Es sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse, insbesondere die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen sowie zur Bereinigung der Gesamtverträge des Behandlungsbedarfs der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, einzuhalten.
Die Verträge beginnen am 1.1.2017.
In Bezug auf das Los über die Leistung „Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106a SGB V“ endet der Vertrag am 31.12.2020.
In Bezug auf das Los über die Leistung „HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V“ endet der Vertrag am 31.12.2018.
Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung „HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V“ zweimalig um jeweils ein (1) Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-22 Auftragsbekanntmachung
2016-08-16 Ergänzende Angaben
2016-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge