Vergabeverfahren Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106a SGB V und HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V
Die DAK-G ist entsprechend der Regelung des § 106a SGB V neben den Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Insbesondere sind hiervon die Prüfung der Leistungspflicht, der Plausibilität der Leistungen sowie die Häufigkeit der Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Fachgruppen erfasst. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK–G entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106a SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß §73 b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Für jeden KV-Bereich, in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, ist eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchzuführen. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Es sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse, insbesondere die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen sowie zur Bereinigung der Gesamtverträge des Behandlungsbedarfs der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, einzuhalten.
Die Verträge beginnen am 1.1.2017.
In Bezug auf das Los über die Leistung „Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106a SGB V“ endet der Vertrag am 31.12.2020.
In Bezug auf das Los über die Leistung „HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V“ endet der Vertrag am 31.12.2018.
Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung „HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V“ zweimalig um jeweils ein (1) Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dak.de🌏
E-Mail: vergabestelle@dak.de📧
Telefon: +49 402396-2779📞
Fax: +49 402396-3661 📠
“Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den...”
Soweit im Abschnitt III.2) dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
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Quelle: OJS 2016/S 143-259465 (2016-07-22)
Ergänzende Angaben (2016-08-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die DAK-G ist entsprechend der Regelung des § 106a SGB V neben den Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der...”
Kurze Beschreibung
Die DAK-G ist entsprechend der Regelung des § 106a SGB V neben den Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Ferner hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß § 73 b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Für jeden KV-Bereich, in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, ist eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchzuführen. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.