Vergabeverfahren Heizungs-, Sanitär-, Kälte- und Feuerlöschanlagearbeiten (HSKFL) Erlangen Haus M
Bezirkskliniken Mittelfranken
HLS-Arbeiten für den Neubau eines Bettenhauses mit drei Stationen und je 24 Betten, insbesondere ca. 24 St. Heizkörper und Fußbodenheizung ca. 4 000 m über alle Etagen, 1 St. Warmwassererzeugung Ladespeicher 500 L, 1 St. Wärmetauscher-Set 80 kW, 1 St. Druckhaltung (MAG 500 L), ca. 1 500 m Rohrleitung, 5 St. Hocheffizienzpumpen, 24 St. Meßgerät, sämtliche Verteiler und Armaturen,
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-04.
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen › Bau von Kliniken
- • Elektrische Haushaltsgeräte › Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen
- • Feuerlöscher › Tragbare Feuerlöscher
- • Kühl- und Lüftungseinrichtungen › Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-351825
ABl. S-Ausgabe: 195
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: Vergabeverfahren Heizungs-, Sanitär-, Kälte- sowie Feuerlöschanlagenarbeiten (HSKFL) Erlangen Haus M
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen, Klinikum am Europakanal, Am Europakanal 71, 91056 Erlangen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Vertragsbedingungen des Aufraggebers.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-27 📅
Datum des Endes: 2019-01-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabeverfahren Heizungs-, Sanitär-, Kälte- sowie Feuerlöschanlagenarbeiten (HSKFL) Erlangen Haus M
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 195-351825 (2016-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
Heizungs,- Sanitär,- Kälte sowie Feuerlöschanlagenarbeiten (HSKFL) für den Neubau eines Bettenhauses mit drei Stationen und je 24 Betten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-351825
ABl. S-Ausgabe: 195
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
HLS-Arbeiten für den Neubau eines Bettenhauses mit drei Stationen und je 24 Betten, insbesondere ca. 24 St. Heizkörper und Fußbodenheizung ca. 4 000 m
2 St. Abwasser-Tauchmotorpumpe 16 m
1 St. Kältemaschine zur Außenaufstellung Dach 45 kW, 1 St. Druckhaltung (MAG 100 L), 2 St. Hocheffizienzpumpe 6 m
ca. 55 St. Handfeuerlöscher, 3 St. Löschwassereinspeisung Feuerwehr, ca. 9 St. Wandhydrant, ca. 110 m Löschleitung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen, Klinikum am Europakanal, Am Europakanal 71, 91056 Erlangen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
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c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
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c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat.
3. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile Angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
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d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
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e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und
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f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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— Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, Anschrift zuständige Niederlassung (falls abweichend vom Hauptsitz), vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail).
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— Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters/Ansprechpartners der Bietergemeinschaft mit vollständigem Firmennamen des Ansprechpartners (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), vollständigem Namen des bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail, sowie Erklärung, dass das als bevollmächtigter Vertreter angegebene Unternehmen für verbindliche Angaben, Erklärungen und tatsächliche Handlungen und die Entgegennahme von Angaben und Erklärungen, beides im Rahmen dieser Vergabemaßnahme und bezogen auf die Bietergemeinschaft und alle Mitglieder, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ohne Begrenzung bevollmächtigt ist. Dies gilt insbesondere für die genannte Einzelperson (natürliche Person); diese Bevollmächtigungen wird auf Anforderung unverzüglich nachgewiesen.
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Änderung an diesen Bevollmächtigungen werden unverzüglich mitgeteilt. Eine solche Änderung ist nur wirksam, wenn sie der Vergabestelle zugegangen ist, bei personellen Änderungen zusätzlich nur dann, wenn gleichzeitig neue Bevollmächtigungen gleicher Art und gleichen Umfangs ausgesprochen werden. Die Bietergemeinschaft stellt sicher, dass bei dem bevollmächtigten Unternehmen zu üblichen Geschäftszeiten stets eine zu diesem Verfahren empfangs- und aussagebereite Person, vornehmlich die genannte Einzelperson, verfügbar ist. Die Vergabestelle kann sich daher mit allen Fragen sowohl zur Bietergemeinschaft als Ganzes als auch zu deren Mitgliedern an das genannte Unternehmen und insbesondere die dort genannte Einzelperson wenden. Die Vergabestelle kann sich aber ebenso und ohne vorheriges Ansprechen der genannten Personen unmittelbar an die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft und die dort als Ansprechpartner genannten Einzelpersonen (natürliche Personen) wenden.
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Scientology-Schutzerklärung.
— Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten Bieter/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden.
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2013-2015 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012), und folgende Erklärung. „Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist.“
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: „Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass sich der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen.“ Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
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— Folgende Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise: „Ich/wir erklären(n), dass wir uns hinsichtlich unserer Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter berufen. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers werden wir unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten (Teil (...) der Vergabeunterlagen, Anhang/Anhänge zu Anlage (...), eine Erklärung je Drittem) dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind.“ Hierzu Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer).
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
bevollmächtigter Vertreter genannt wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-27 📅
Datum des Endes: 2019-01-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabeverfahren Heizungs-, Sanitär-, Kälte- sowie Feuerlöschanlagenarbeiten (HSKFL) Erlangen Haus M
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 195-351825 (2016-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 085-192406
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 195-351825
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wurde aufgehoben. Ein Zuschlag wurde nicht erteilt.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 085-192406 (2018-04-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 085-192406
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 195-351825
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wurde aufgehoben. Ein Zuschlag wurde nicht erteilt.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Die Vergabe ist hier bereits durch Aufhebung beendet. Ein wirksam aufgehobenes Vergabeverfahren kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
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