Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Sprachdienst

Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsis

Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll.Für den Bereich Sprachdienst werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN muss die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN bestimmten Breakin-Verkehrs gewährleisten.Der AN hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden.Um die Leistungen aus der Ausschreibung verändern,überwachen oder administrieren zu können,stellt der AN entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-02 Auftragsbekanntmachung
2018-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonnetz
Referenznummer: SID 2015-24 DR, Los 4
Kurze Beschreibung:
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll.Für den Bereich Sprachdienst werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN muss die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN bestimmten Breakin-Verkehrs gewährleisten.Der AN hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden.Um die Leistungen aus der Ausschreibung verändern,überwachen oder administrieren zu können,stellt der AN entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35132645101 📞
Fax: +49 35132649909 📠
URL der Dokumente: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-07 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 108-192549
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment.
Mehr anzeigen
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31. März 2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden.
Mehr anzeigen
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH;
c) den Schulen im Freistaat Sachsen;
d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein weiterer Leistungsbereich im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt SVN 2.0 (Internetübergang) in gesondertem Los vergeben wird. Dieses wird in Kürze bekanntgemacht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Eine einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich.
Beschreibung der Optionen:
Optional werden auch für Hochschulen im Freistaat Sachsen Leistungen erbracht.
Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zu-treffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftrag-nehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (vgl. § 42 Absatz 1 VgV 2016).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Mehr anzeigen
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV 2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Mehr anzeigen
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV 2016).
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV 2016).
Mindeststandards:
Der Umsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Mehr anzeigen
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016).
Mehr anzeigen
Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
— Beschreibung des Projekts,
— Namen und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Referenzgebers,
— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
— sowie
— Beschreibung der etablierten Anbindung des Referenzgebers (z. B. redundante Architektur, bereitgestellte Leistungsmerkmale der SIP-Trunks, eingesetzte Verschlüsselung),
— Angaben zur Dimensionierung der Anbindung (z. B. Bandbreiten, Anzahl möglicher gleichzeitig geführter Gespräche, Anzahl der SIP-Trunks),
— Anzahl der Nutzer bzw. Mandanten, die an das öffentliche Sprachnetz über den Referenzgeber angebunden wurden,
— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer / Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
Mehr anzeigen
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Mehr anzeigen
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 2016); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE);
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV 2016); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).
Mindeststandards:
— Es müssen mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
— Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb der Anbindung einer zentralen Sprachlösung an das öffentliche Fernsprechnetz beinhalten;
— Die Referenz muss eine Anbindung basierend auf SIP-Trunks beinhalten;
— Die Referenz muss eine Anbindung an mehrere georedundante Standorte des Bewerbers beinhalten;
— Die Referenz muss eine Dimensionierung für mindestens 4 000 gleichzeitig geführte Sprachverbindungen aufweisen;
— Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen;
— Hinsichtlich dieses Kriteriums „Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten;
— Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security System („ISMS“) nach dem IT-Sicherheitsgesetz („IT-SiG“);
— Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht;
— Erklärung zur Verpflichtung nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz.;
— Der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland eine eigene Infrastruktur betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse.
Mehr anzeigen

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen).
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Abhängigkeit von Los 2 (Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienste-Infrastruktur (SIDI)); 1 Jahr Migration und 4 Jahre Laufzeit.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KDN Kommunale DatenNetz GmbH
Postanschrift: Wiener Straße 128
Postleitzahl: 01219
Land: Dresden 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, FB 1.4 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Telefon: +49 3513264-5101 📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
Dokumente URL: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101 📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 108-192549 (2016-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt, über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Sprachdienst werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN muss die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN bestimmten Breakin-Verkehrs gewährleisten. Der AN hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der AN entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 557 487 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-054281
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 108-192549
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment.
Mehr anzeigen
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.5.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden.
Mehr anzeigen
d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Beschreibung der Optionen:
Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Gewichtung des Preises: siehe Ausschreibung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Sachsen 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, FB 1.4 – Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützen den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 025-054281 (2018-02-02)