Verhandlungsverfahren nach GWB / VgV für Beratungsleistungen bei der Generalsanierung der Johann-Gemmer-Grundschule mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens bei gleichzeitiger Revitalisierung eines leersteh
Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung mehr und stand damit zum Abriss frei. Aufgrund verschiedener Machbarkeitsstudien und das für die Gemeinde Ahorn erarbeitete Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) entstand die Planung für die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Gebäudeteiles mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens. Ausschlaggebend für den Anbau eines Lehrschwimmbeckens war die Verbesserung der Ausnutzung des Energiebedarfes durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in Verbindung mit einer Fernwärme- und Stromleitung zur benachbarten Schule für geistig Behinderte (Mauritiusschule) und einer Dreifachturnhalle. Durch den Fördermittelgeber, der Regierung von Oberfranken, wurde der Gemeinde Ahorn empfohlen für jedes Los nur ein nur einen Planer auszuwählen, der die Maßnahme über einen längeren Zeitraum betreut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
“Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt...”
Kurze Beschreibung
Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung mehr und stand damit zum Abriss frei. Aufgrund verschiedener Machbarkeitsstudien und das für die Gemeinde Ahorn erarbeitete Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) entstand die Planung für die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Gebäudeteiles mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens. Ausschlaggebend für den Anbau eines Lehrschwimmbeckens war die Verbesserung der Ausnutzung des Energiebedarfes durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in Verbindung mit einer Fernwärme- und Stromleitung zur benachbarten Schule für geistig Behinderte (Mauritiusschule) und einer Dreifachturnhalle. Durch den Fördermittelgeber, der Regierung von Oberfranken, wurde der Gemeinde Ahorn empfohlen für jedes Los nur ein nur einen Planer auszuwählen, der die Maßnahme über einen längeren Zeitraum betreut.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ahorn
Postanschrift: Hauptstraße 40
Postleitzahl: 96482
Postort: Ahorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahorn.de🌏
E-Mail: stadelmann@ahorn.de📧
Telefon: +49 9561814136📞
Fax: +49 9561814111 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-03 📅
Datum des Beginns: 2016-10-05 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 148-267675
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ( Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die...”
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ( Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die Bieteranzahl stufenweise zu reduzieren.
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Quelle: OJS 2016/S 148-267675 (2016-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1158936.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die...”
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die Bieteranzahl stufenweise zu reduzieren.
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Quelle: OJS 2017/S 016-025965 (2017-01-19)