Verhandlungsverfahren nach GWB / VgV für Beratungsleistungen bei der Generalsanierung der Johann-Gemmer-Grundschule mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens bei gleichzeitiger Revitalisierung eines leersteh
Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung mehr und stand damit zum Abriss frei. Aufgrund verschiedener Machbarkeitsstudien und das für die Gemeinde Ahorn erarbeitete Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) entstand die Planung für die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Gebäudeteiles mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens. Ausschlaggebend für den Anbau eines Lehrschwimmbeckens war die Verbesserung der Ausnutzung des Energiebedarfes durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in Verbindung mit einer Fernwärme- und Stromleitung zur benachbarten Schule für geistig Behinderte (Mauritiusschule) und einer Dreifachturnhalle. Durch den Fördermittelgeber, der Regierung von Oberfranken, wurde der Gemeinde Ahorn empfohlen für jedes Los nur ein nur einen Planer auszuwählen, der die Maßnahme über einen längeren Zeitraum betreut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung mehr und stand damit zum Abriss frei. Aufgrund verschiedener Machbarkeitsstudien und das für die Gemeinde Ahorn erarbeitete Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) entstand die Planung für die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Gebäudeteiles mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens. Ausschlaggebend für den Anbau eines Lehrschwimmbeckens war die Verbesserung der Ausnutzung des Energiebedarfes durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in Verbindung mit einer Fernwärme- und Stromleitung zur benachbarten Schule für geistig Behinderte (Mauritiusschule) und einer Dreifachturnhalle. Durch den Fördermittelgeber, der Regierung von Oberfranken, wurde der Gemeinde Ahorn empfohlen für jedes Los nur ein nur einen Planer auszuwählen, der die Maßnahme über einen längeren Zeitraum betreut.
Für die bestehende Grundschule wurde vom Gemeinderat Ahorn eine Generalsanierung beschlossen. Für den leerstehende Gebäudeteil gab es zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung mehr und stand damit zum Abriss frei. Aufgrund verschiedener Machbarkeitsstudien und das für die Gemeinde Ahorn erarbeitete Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) entstand die Planung für die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Gebäudeteiles mit Anbau eines Lehrschwimmbeckens. Ausschlaggebend für den Anbau eines Lehrschwimmbeckens war die Verbesserung der Ausnutzung des Energiebedarfes durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in Verbindung mit einer Fernwärme- und Stromleitung zur benachbarten Schule für geistig Behinderte (Mauritiusschule) und einer Dreifachturnhalle. Durch den Fördermittelgeber, der Regierung von Oberfranken, wurde der Gemeinde Ahorn empfohlen für jedes Los nur ein nur einen Planer auszuwählen, der die Maßnahme über einen längeren Zeitraum betreut.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ahorn
Postanschrift: Hauptstraße 40
Postleitzahl: 96482
Postort: Ahorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ahorn.de🌏
E-Mail: stadelmann@ahorn.de📧
Telefon: +49 9561814136📞
Fax: +49 9561814111 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-03 📅
Datum des Beginns: 2016-10-05 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 148-267675
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ( Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die Bieteranzahl stufenweise zu reduzieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Baufachberater – Archtiektur Gebäude und Innenräume
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei der Vergabe der Architekturleistungen handelt es sich um die Generalsanierung der Grundschule, den Anbau einer Lehrschwimmhalle, die Revitalisierung des leerstehenden Gebäudes zur teilweisen Nutzung der Nebenräumlichkeiten für die Schwimmhalle. Die Gebäude sind entsprechend den Vorgaben der EnEV energetisch zu sanieren. Weiterhin ist auf Barrierefreiheit und ein zeitgemäßes Aussehen zu achten. Im Inneren der Gebäude wird auf die Verwendung von umweltschonenden Materialien wert gelegt.
Bei der Vergabe der Architekturleistungen handelt es sich um die Generalsanierung der Grundschule, den Anbau einer Lehrschwimmhalle, die Revitalisierung des leerstehenden Gebäudes zur teilweisen Nutzung der Nebenräumlichkeiten für die Schwimmhalle. Die Gebäude sind entsprechend den Vorgaben der EnEV energetisch zu sanieren. Weiterhin ist auf Barrierefreiheit und ein zeitgemäßes Aussehen zu achten. Im Inneren der Gebäude wird auf die Verwendung von umweltschonenden Materialien wert gelegt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Beratungsleistung. Wobei sich der Erstauftrag über die Stufe 1 erstreckt.
Stufe 1 Beratung während der Projektvorbereitung und Vorplanung,
Stufe 2 Beratung während der Entwurfsplanung,
Stufe 3 Beratung während der Ausführungsvorbereitung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Kommunalinvestionsprogramm.
Bezeichnung des Loses: Baufachberater – Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei der Vergabe der Tragwerksplanung handelt es sich um statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude hinsichtlich der Gründung Neubau Lehrschwimmbeckens und Tragkonstruktion bei der Sanierung und Neubau der Gebäudeteile.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Baufachberater – Technische Ausrüstung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bei der Vergabe der Technischen Ausrüstung handelt es sich die Energieversorgung der Gebäude, Schwimmbadtechnik, Kanal- Wasser- und Abwasseranlagen, Lufttechnischen Anlagen, Blockheizkraft mit Nahwärmenetz. Bei der Energieversorgung wurde eine Machbarkeitsstudie Nahwärmeversorgung erstellt. Diese ist zwingend bei der Planung zu berücksichtigen.
Bei der Vergabe der Technischen Ausrüstung handelt es sich die Energieversorgung der Gebäude, Schwimmbadtechnik, Kanal- Wasser- und Abwasseranlagen, Lufttechnischen Anlagen, Blockheizkraft mit Nahwärmenetz. Bei der Energieversorgung wurde eine Machbarkeitsstudie Nahwärmeversorgung erstellt. Diese ist zwingend bei der Planung zu berücksichtigen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Baufachberater – Freianlagen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bei der Vergabe der Planungsleistung für die Freianlagen ist die Ordnung des ruhenden Verkehrs zu überplanen. Weiterhin ist die An- und Abfahrtssituation der Schulbusse zu regeln. Der Schulhof soll neu gestaltet und das Gelände nach Außen gesichert werden. Eng ist hier auf die Bedürfnisse und Wünsche der Lehrkräfte und der Kinder einzugehen.
Bei der Vergabe der Planungsleistung für die Freianlagen ist die Ordnung des ruhenden Verkehrs zu überplanen. Weiterhin ist die An- und Abfahrtssituation der Schulbusse zu regeln. Der Schulhof soll neu gestaltet und das Gelände nach Außen gesichert werden. Eng ist hier auf die Bedürfnisse und Wünsche der Lehrkräfte und der Kinder einzugehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulstraße 21, 96482 Ahorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Beschleunigtes Verfahren: Aufgrund der Dringlichkeit vom Kommunalinvestitionsprogrammes.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-05 📅
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Ahorn
Postanschrift: Hauptstraße 40
Postort: Ahorn
Postleitzahl: 96482
Telefon: +49 9561-814124📞
E-Mail: scholz@ahorn.de📧
Fax: +49 9561-814111 📠
Internetadresse: www.ahorn.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 148-267675 (2016-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1158936.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (Zuschlag auf Erstangebot) oder im Rahmen der Verhandlungen die Bieteranzahl stufenweise zu reduzieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1 Beratung während der Projektvorbereitung und Vorplanung;
Stufe 2 Beratung während der Entwurfsplanung;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.